Aufgaben

Der Gleichstellungsrat ist die gewählte Frauen*vertretung am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften. Aufgabe des Gleichstellungsrats ist es, sich aktiv für die Interessen der verschiedenen Statusgruppen (administrativ technisches-Personal, Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen) und für frauenpolitische Belange einzusetzen. Insbesondere begleitet der Frauen*rat Einstellungs- und Berufungsverfahren, um die Chancengleichheit bei Stellenbesetzungen zu gewährleisten.

Neben der Gremienarbeit sind die Gleichstellungsrätinnen Ansprechpartnerinnen für Fragen zu feministischer Forschung und Lehre am Fachbereich, zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf, bei Fällen von sexueller Belästigung und Diskriminierung oder sexistischen, homo- oder transphoben Äußerungen in Lehrveranstaltungen. Außerdem ist der Gleichstellungsrat Ansprechpartnerin bei Diskriminierungen wegen der geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

Während des Semesters tagt der Gleichstellungsrat einmal wöchentlich. Der jeweils aktuelle Rechenschaftsbericht des Gleichstellungsrats, Artikel und Informationen über die Gleichstellungs- und Wissenschaftspolitik am Fachbereich und andere feministisch und frauenpolitisch relevante Beiträge, sowie unsere regelmäßig erscheinende Publikation "Die Ratsfrau" sind im Büro des Frauen*rates (2G163) oder im feministischen Salon - Frauen*raum (2G215) einsehbar.

Aktuelle Informationen finden sich im feministischen Salon - Frauen*raum (2G215), am Büro des Frauen*rates (2G163) und auf unserer Homepage.


Rechtliche und organisatorische Einbindung der Gleichstellungsarbeit am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften

Die Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik an der Goethe- Universität – und somit auch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten am fachbereich 03 - basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzt (HGIG), das seit dem 01.01.1994 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist

die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Ver-besserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung beste-hender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.“ (§1 HGIG vom 31.8.2007)

Darüber hinaus ist auch im Hessischen Hochschulgesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert:

Die Hochschulen fördern die tatsächlich Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechts-spezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen.“  (§5(1) HHG vom 14.12.2009)

Um diese Ziele zu erreichen hat die Goethe-Universität Frauenförderungspläne und Antidiskriminierungsmaßnahmen erarbeitet. Aktuell ist hierfür der „Hochschulentwicklungsplan der Goethe-Universität 2016 – 2020“, der zentrale „Aktionsplan Chancengleichheit 2017 – 2022“ (Gender Equality & Diversity Actionplan), die „Gender Equality & Diversity Action Plans“ (GEDAP) der Fachbereiche sowie die „Antidis-kriminierungsrichtlinie der Goethe-Universität Frankfurt am Main“ maßgeblich. Zur Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit wurden sowohl auf Präsidiumsebene als auch auf Fachbereichs- und Institutsebene Frauenbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragte bzw. Frauenräte/Gleichstellungsräte institutionell verankert. Die Satzung der JWGU zur Frauenvertretung formuliert hierzu das klare Ziel:

An den Fachbereichen […] ist je eine Frauenvertretung einzurichten. Die Frauenvertretung setzen sich aus Frauenbeauftragten zusammen, die nach Möglichkeit verschiedenen Statusgruppen angehören und einen Frauenrat bilden können.“ (§6 (1) Satzung zu den Frauenvertretungen an der Johann Wolf-gang Goethe-Universität Frankfurt am Main 11.6.1996)

Dezentrale Gleichstellungsstrukturen sind dementsprechend keine Einzelmaßnahme der Fachbereiche, um die Gleichstellungspolitik an Instituten voranzutreiben, sondern Teil eines Geflechts verschiedener universitärer Institutionen.

Das Gleichstellungs-Team des Fachbereichs 03 arbeitet mit anderen dezentralen Gleichstellungsvertretungen sowie dem zentralen Gleichstellungsbüro zusammen. Mehrfach im Semester gibt es darüber hinaus Gleichstellungsbeauftragten-Vollversammlungen aller zentralen und dezentralen Gleichstellungsakteur*innen, zu der die zentrale Gleichstellungsbeauftragte einlädt und bei denen fachübergreifende Probleme diskutiert, verschieden Lösungsstrategien entwickelt sowie entsprechende Maßnahmen beschlossen werden.

Weitere Materialien über rechtliche Grundlagen von Gleichstellungsarbeit und die Instrumente zur Gleichstellung und Diversity Policies an der Goethe-Universität findet ihr hier: https://www.uni-frankfurt.de/36386009/Konzepte___rechtliche_Grundlagen - rechtsgrundlage.


Antidiskriminierungsrichtline der Goethe-Universität

Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Goethe-Universität wurde 2019 veröffentlicht und dient dem Schutz vor und Abbau von Diskriminierung an der Goethe-Universität. Damit ist auch diese Richtlinie für uns als dezentraler Gleichstellungsrat eine Arbeitsgrundlage.

Sie wendet die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zugunsten aller Mitglieder und Angehörigen der Goethe-Universität an und eröffnet betroffenen Personen ein Beratungs- und Beschwerderecht.
Sie ermutigt Betroffene ausdrücklich, dieses zu nutzen und entsprechende Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sie verpflichtet die Goethe-Universität zu präventiven und ermöglicht sanktionierende Maßnahmen.