Learning Agreement

Teaser learning agreement

Allgemeine Informationen

Studierende müssen für jeden ERASMUS-Aufenthalt ein Learning Agreement erstellen. Seit dem akademischen Jahr 2021/22 wird das Learning Agreement online durchgeführt (OLA-Verfahren). Nur falls das OLA nicht durchführbar sein sollte, kann ausnahmsweise auf das alte Verfahren mit Download aus dem Workflow in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online ausgewichen werden.

Das Online Learning Agreement (OLA) können Sie über die Seite www.learning-agreement.eu erstellen. Wie Sie das OLA erstellen und bearbeiten, können Sie sich in diesen Video-Tutorials anschauen. Wenn Sie das OLA ausgefüllt und abschickt haben, wird die Datei an ihre ERASMUS-Koordination der Heimat- sowie der Gasthochschule geschickt. Sie erhalten das OLA schließlich vollständig unterschrieben zurück. Wenn das OLA vollständig unterschrieben ist, laden Sie es herunter und in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto hoch. Einen Leitfaden mit Schritt für Schritt Anleitung zur Erstellung des OLA finden Sie hier.

Falls das OLA nicht dürchführbar sein sollte, beachten Sie bitte, dass das Learning Agreement von drei Parteien unterschrieben werden muss (Studierende*r, ERASMUS-Koordination der Heimat- sowie der Gasthochschule). In der Regel genügen Scans des unterschriebenen Learning Agreements via E-Mail.

Das Learning Agreement setzt sich an der Goethe-Universität aus drei Teilen zusammen. Diese werden vorwährend und nach Ihrem Auslandsaufenthalt ausgefüllt und über Mobility Online eingereicht. Da manche Partneruniversitäten diese drei Dokumente in einem Formular zusammenfassen, kommt es hier teilweise zu Abweichungen.

In den nächsten Abschnitten finden Sie weitere Informationen zu diesen drei Teilen, sowie zu möglichen Fristen. Sollten Sie sich während Ihres einsemestrigen Auslandsaufenthaltes für eine Verlängerung entscheiden, wiederholt sich der gesamte Prozess im zweiten Semester.

© Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt


Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

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Learning Agreement Part I

Der erste Teil des Learning Agreements sollte mit den Unterschriften aller drei Parteien spätestens zwei Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes im Teilnehmer*innenkonto bei „Mobility Online” hochgeladen werden.

Part I des Learning Agreements besteht aus zwei Tabellen. In Tabelle A1 tragen Sie diejenigen Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Partneruniversität ein, die Sie während Ihrer Mobilität belegen möchten. Zudem können dort Sprachkurse oder spezielle Erasmus-Kurse – falls hierfür von der Partneruniversität ECTS vergeben werden – eingetragen werden. Vorgegebener Richtwert für das Ausfüllen der Tabelle A1 sind 30 ECTS pro Semester. Mindestens 15 ECTS müssen Sie pro Semester erreichen. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, weniger als 15 ECTS pro Semester zu absolvieren. Eine Ausnahme können Sie über Ihr Mobility Online Konto beantragen.

In Tabelle B1 tragen Sie die Modulbezeichnungen der Studienleistungen ein, die Sie in Ihrem Studiengang in Frankfurt durch Kurse an der Gasthochschule ersetzen möchten. Es kann sich dabei sowohl um Teilnahme- als auch um Leistungsnachweise Ihres Studiengangs handeln, die Sie bisher noch nicht erbracht haben.

Wenn Sie sich Kurse anerkennen lassen möchten (Tabelle B1), sollten Sie sich zuvor um die Vorabanerkennung durch das Prüfungsamt des Fachbereiches Gesellschaftswissenschaften kümmern. Bitte legen Sie dann der ERASMUS-Koordination immer den genehmigten Vorabantrag auf Anerkennung vor, wenn Sie Ihr Learning Agreement zur Unterschrift einreichen.

Falls Sie sich Studienleistungen in einem anderen Fachbereich (beispielsweise für Ihr Nebenfach) anerkennen lassen möchten, müssen Sie der Koordination außerdem eine Bestätigung vorlegen, dass die im Ausland erbrachte Leistung vom jeweiligen Fachbereich anerkannt wird. Dies kann entweder in Form eines Sichtvermerks oder durch eine formlose E-Mail geschehen.

Die Angaben in den beiden Tabellen können mit dem zweiten Teil des Learning Agreements (Changes to the Original Learning Agreement) geändert werden (s. u.). Sollten Sie also vor Antritt des Auslandsaufenthaltes noch nicht über alle Informationen zum Ausfüllen des Formulars verfügen, können Sie fehlende oder fehlerhafte Informationen nachträglich ändern.


Während des Auslandsaufenthaltes

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Learning Agreement Part II

Ergeben sich in den ersten Wochen des Auslandsaufenthaltes an den von Ihnen belegten Kursen Änderungen, sind diese mithilfe des zweiten Teils des Learning Agreements (Changes to the Original Learning Agreement) abzustimmen.

In Tabelle A2 können Änderungen an den an der Gasthochschule belegten Veranstaltungen vermerkt werden, in Tabelle B2 Änderungen an den von Ihnen zu erbringenden Studienleistungen an der Goethe-Universität. Entsprechende Änderungen müssen Sie sich ebenfalls durch eine Vorabanerkennung durch das Prüfungsamt bestätigen lassen. Ansonsten kann der zweite Teil Ihres Learning Agreements nicht unterschrieben werden.

Auch dieses Dokument muss von allen drei Parteien unterschrieben werden und spätestens fünf Wochen nach Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes im Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online hochgeladen werden.


Nach dem Auslandsaufenthalt

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Learning Agreement Part III

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt stellt Ihnen die Partneruniversität ein Transcript of Records aus, mit dessen Hilfe Sie sich die dort erbrachten Leistungen an der Goethe-Universität anerkennen lassen können.

Dazu tragen Sie die von Ihnen erbrachten Leistungen in Tabelle F im dritten Teil des Learning Agreements ein. Diesen reichen Sie - neben dem Transcript of Records - bei der ERASMUS-Koordination des Fachbereichs ein. Sollten sich nach der letzten Vorabanerkennung Ihrer Leistungen durch das Prüfungsamt nochmals Änderungen an den von Ihnen belegten Kursen ergeben haben, müssen Sie dem dritten Teil des Learning zusätzlich einen vom Prüfungsamt genehmigten Antrag zur Anerkennung beilegen.

Nachdem Sie das Learning Agreement unterschrieben zurückerhalten haben, laden Sie dieses in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online hoch.

Das International Office akzeptiert neben dem Learning Agreement Part III auch Ihr Record of Results des Prüfungsamts. Dieses erhalten Sie nach Einreichung Ihres Transcript of Records  sowie des Vorabantrags oder des Antrags auf Anerkennung von erbrachten Leistungen.


Weiterführende Links

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Nützliche Infos zum Learning Agreement

Im Folgenden finden Sie einige nützliche Links, unter denen Sie weiterführende Informationen zum Learning Agreement erhalten. Beachten Sie bitte, dass sich die Informationen anderer Universitäten zum Learning Agreement nicht exakt auf die Gegebenheiten an der Goethe-Universität übertragen lassen:

> Merkblatt des Fachbereichs 03 zum Learning Agreement
> Erklärvideo der Universität Dublin zum Learning Agreement
> Guidelines der Europäischen Kommission zum Learning Agreement