ERASMUS-Bewerbung am Fachbereich 03


Worüber Sie sich vorab informieren sollten

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Gut informiert über ERASMUS

Wenn Sie Interesse an ERASMUS haben, informieren Sie sich zunächst über unser Angebot an Partneruniversitäten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschuniversität mit Ihrem Studienfach und Studienzeitpunkt (Bachelor/Master) vereinbar ist und informieren Sie sich auch über inhaltliche Schwerpunkte und Sprachvoraussetzungen. Beachten Sie dabei, ob Ihre Wunschuniversität zum Profil Ihres Studiengangs und zu Ihren persönlichen Zielen passt.

In den Erfahrungsberichten früherer ERASMUS-Studierender finden Sie zahlreiche persönliche Eindrücke Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Studierende der Kooperationsstudiengänge Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung (ISFK) und Politische Theorie haben die Möglichkeit, sich auch am Fachbereich 02 der TU Darmstadt auf einen ERASMUS-Platz zu bewerben.

Bitte beachten Sie bei fachfremden Bewerbungen: Studierende, die nicht am Fachbereich 03 im Hauptfach oder Nebenfach studieren, können nur nachrangig berücksichtigt werden.

© Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt


Die Bewerbungsvoraussetzungen und -kriterien

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Was müssen Sie mitbringen?

Für die Vergabe eines ERASMUS+-Stipendiums müssen am Fachbereich 03 verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Reguläre Immatrikulation an der Goethe-Universität und Studium am Fachbereich 03 im Haupt- bzw. Nebenfach oder Lehramtsstudium des Wahlfaches Politik und Wirtschaft. Unter bestimmten Bedingungen können auch Studierende anderer Fachbereiche bzw. Studierende des Lehramts ein Auslandssemester über den FB03 absolvieren. Bitte kontaktieren Sie uns dazu via erasmusfb03@soz.uni-frankfurt.de
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr an der Heimathochschule, in der Regel abgeschlossenes Grundstudium (für Diplom/Magister/Staatsexamensstudiengänge) bei Antritt des Auslandsaufenthalts.

  • Staatsbürgerschaft eines der ERASMUS+-Teilnahmeländer (27 EU-Länder sowie Island, Lichtenstein, Norwegen und die Türkei als auch seit dem Hochschuljahr 2011/2012 Kroatien und die Schweiz), bzw. Anerkennung als Flüchtling/staatenlose Person mit dauerhaftem Wohnrecht. Auch ausländische Studierende, die an der Goethe-Universität Frankfurt ihr Vollzeitstudium absolvieren, können sich für das ERASMUS+-Programm bewerben.

  • Zum Studium befähigende Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes.

  • Auch wiederholte Teilnahmen sind möglich. In jeder Studienphase (Bachelor, Master und Promotion) können jeweils mindestens 3 und maximal 12 Monate Mobilität gefördert werden, insgesamt also bis zu 36 Monate.

  • Gute Studienleistungen.

  • Aussagekräftige Bewerbung.


Die Entscheidung darüber, welche Bewerber*innen einen ERASMUS–Stipendium erhalten, wird nach folgenden für B.A.- und M.A.-Studierenden unterschiedlichen Kriterien getroffen:

  • Bachelor: 60 Prozent Motivationsschreiben und 40 Prozent die von Ihnen erbrachten Studienleistungen
  • Master: 40 Prozent Motivationsschreiben (formale Korrektheit / persönliche Motivation / fachliche Motivation), 40 Prozent die von Ihnen erbrachten Studienleistungen und 20 Prozent Ihr Lebenslauf (berufliches / soziales Engagement)

Zudem werden bei der Auswahl, unter Bezugnahme auf die ERASMUS-Charta, zusätzliche Besonderheiten berücksichtigt, um die Teilnehmer*innen „die normalerweise bei Mobilitätsprogrammen unterrepräsentiert sind (Studierende [...] mit Behinderungen, Studierende aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, mit familiären Verpflichtungen [...])” zu fördern.

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen die verspätet eingehen oder die formal unvollständig sind, nicht berücksichtigt werden können.


Leistungen

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Was ERASMUS+ leistet

Ein ERASMUS+-Stipendium umfasst nicht nur die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes. Die wichtigsten Vorteile sind:

  • Studiengebührenbefreiung: Teilnehmer*innen sind von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit.

  • Mobilitätszuschuss: Alle Teilnehmer*innen erhalten einen Mobilitätszuschuss, dessen Höhe vom Zielland abhängt; weitere Informationen finden Sie hier.

  • Learning Agreement und Anerkennung: Das Learning Agreement ist eine formalisierte Vereinbarung der*des Studierenden, der Heimathochschule sowie der Gasthochschule, mit der die Credit Mobility und deren Anerkennung unterstützt wird. Die endgültige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt jedoch durch den Prüfungsausschuss Ihres jeweiligen Studiengangs. Weitere Informationen zu Anerkennung und Abschluss finden Sie hier.

 


Das Bewerbungsverfahren

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Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Ausschreibung der ERASMUS-Plätze erfolgt jährlich ab ca. Mitte Dezember. Die Bewerbungsfrist ist der 1. Februar eines Jahres und gilt für das gesamte akademische Jahr, also Wintersemester des aktuellen Jahres und Sommersemester des Folgejahres. Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist das irrelevant, da die Bewerbung papierlos durch Upload der kompletten Bewerbung ins Bewerberkonto erfolgt.

Da pro Partneruniversität unterschiedlich viele Plätze zur Verfügung stehen, sollten Sie bei der Bewerbung unbedingt drei Wunschuniversitäten angeben. Geben Sie nur eine Wunschuniversität an, verringert das Ihre Teilnahmechancen.


Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das International Office der Goethe-Universität. Auf dessen Seiten finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens, sowie genaue Informationen darüber, welche Bewerbungsunterlagen von Ihnen benötigt werden. Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden Ihre Motivationsschreiben (sieht unten).


Der Erasmus-Bewerbung ist ein Nachweis der von Ihnen abgeleisteten Prüfungen hinzuzufügen. Sie erhalten diesen Nachweis entweder durch das Prüfungsamt oder anhand des vom Prüfungsamt beglaubigten Ausdrucks Ihres Transcript of Records, das Sie im QIS herunterladen können. Wir empfehlen den Nachweis des Prüfungsamtes, da dieser Ihren Notendurchschnitt schon enthält. Der Nachweis des Prüfungsamtes kann auch per Mail angefordert werden. Bachelorstudierende im ersten Semester reichen in diesem Schritt das Abiturzeugnis ein; Masterstudierende im ersten Semester das Bachelorzeugnis bzw. das aktuelle Transcript of Records des Bachelor-Studiengangs.

Bitte beachten Sie einige Besonderheiten der Bewerbung am Fachbereich 03:

  • Zu einer vollständigen Bewerbung gehören zwei Motivationsschreiben: eines auf Deutsch und eines in der Landessprache der jeweiligen Partneruniversität oder auf Englisch. Diese beiden Motivationsschreiben können - müssen aber nicht - inhaltlich identisch sein. Bitte fügen Sie beide Motivationsschreiben hintereinander in das PDF-Dokument ein, das Sie im Bewerbungsportal hochladen. Sofern Sie drei deutschsprachige Universitäten ausgewählt haben, ist ein Motivationsschreiben auf Deutsch ausreichend.
  • Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Sprachnachweis vorweisen können, dürfen Sie diesen durch eine Erklärung ersetzen, in der Sie versichern, den Sprachnachweis vor Beginn Ihrer Mobilität nachzureichen. Dieser unterschriebenen Erklärung kann ggf. ein Beleg beigefügt werden, aus dem deutlich wird, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Beginn der Mobilität nachweisen werden. Dieser Beleg kann z.B. durch eine Terminbestätigung für eine Sprachprüfung oder den Nachweis über einen abgeschlossenen Sprachkurs auf dem geforderten Niveau erbracht werden. Bitte fügen Sie die unterschriebene Erklärung und ggf. den Beleg anstatt des Sprachnachweises in das PDF-Dokument ein, das Sie im Bewerbungsportal hochladen.
  • Im Idealfall liegt zum Bewerbungszeitpunkt der Sprachnachweis für Ihre Erstwahl vor. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Auswahl und Annahme für Ihre Zweit- und Drittwahl ggf. zusätzlich einen Nachweis erbringen müssen. 


Das Motivationsschreiben

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Ihr Türöffner zu ERASMUS

Ihr Motivationsschreiben sollte maximal zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Einen Leitfaden des International Office finden Sie hier.

Der Schwerpunkt Ihres Motivationsschreibens sollte auf der fachlichen und persönlichen Motivation für Ihren Erstwunsch liegen. Das Motivationsschreiben sollte begründen, warum Sie sich für eine bestimmte Universität entschieden haben und darlegen, wie der ERASMUS-Aufenthalt dort zu Ihrem persönlichen und akademischen Profil passt.

Informieren Sie sich dafür auch in den Vorlesungsverzeichnissen der Partneruniversität und über für Erasmus-Studierende regelmäßig geöffnete Lehrveranstaltungen (z.B. Sprachkurse oder spezielle Einführungsveranstaltungen).

Die Begründung für den Zweit- und Drittwunsch sollten Sie kürzer darstellen.

Das Motivationsschreiben sollte auf Deutsch und Englisch oder der im jeweiligen Zielland vorherrschenden Sprache verfasst werden. Sollten Sie sich für englischsprachige und romanischsprachige Universitäten bewerben, schreiben Sie die Passage zu der jeweiligen Universität gerne in der Landessprache. Falls Sie sich für drei deutschsprachige Universitäten bewerben, ist ein Motivationsschreiben auf Deutsch ausreichend.


Ihre Sprachkenntnisse

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Sprache – der Schlüssel zu ERASMUS

Sie können Ihre Sprachkenntnisse nachweisen anhand eines:

  • Sprachzertifikats von einem Sprachinstitut oder einer Sprachschule

  • Sprachzeugnisses durch Lektor*innen der Goethe-Universität

  • Abiturzeugnisses mit mindestens sieben Jahren Unterricht in der benötigten Sprache mit einer Durchschnittsnote von mindestens 10 Punkten (2,3).

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen eingereichte Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Sollten Sie sich für einen Erasmus-Aufenthalt in einem deutschsprachigen Land bewerben, müssen Sie keinen Sprachnachweis erbringen.

Wege ein Sprachzertifikat oder ein Sprachzeugnis zu erlangen, finden Sie auch hier. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Sprachnachweis vorweisen können, können Sie diesen durch eine unterschriebene Erklärung ersetzen, in der Sie versichern, den Sprachnachweis vor Beginn Ihrer Mobilität nachzureichen. Dieser unterschriebenen Erklärung ist ein Beleg beizufügen, aus dem deutlich wird, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Beginn der Mobilität nachweisen werden. Dieser Beleg kann beispielsweise durch eine Terminbestätigung für eine Sprachprüfung oder den Nachweis über einen abgeschlossenen Sprachkurs auf dem geforderten Niveau erbracht werden. Bitte fügen Sie die unterschriebene Erklärung und den Beleg anstatt des Sprachnachweises in das PDF-Dokument ein, das Sie im Bewerbungsportal hochladen.

Falls Sie keinen fristgerechten Termin mehr erhalten, gibt es die Möglichkeit, sich gegen eine Gebühr von 60,– € in der Sprachschule Eloquia für die Ausstellung eines DAAD-Lektor*innensprachzeugnisses für die Sprachen Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch anzumelden.

Weitere Möglichkeiten ein Sprachzertifikat zu erhalten sind die Akkreditierungen durch UNIcert gegen eine Gebühr von 30,– €. UNIcert prüft in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch (und Chinesisch). Wenden Sie sich für weitere Informationen an sprachenzentrum@uni-frankfurt.de. Als Nachweis gilt auch der online durchführbare DuoLingo English Test. Die Bearbeitungsgebühr u. a. für Englisch, Spanisch und Französisch beträgt 49,– €.

Bitte kümmern Sie sich in jedem Fall rechtzeitig um einen Termin für den jeweiligen Sprachtest, da die Terminvergabe häufig nicht kurzfristig erfolgt.

Auch für Universitäten, für die kein Sprachnachweis notwendig ist, empfiehlt sich der Erwerb von Basis-/Grundkenntnissen der jeweiligen Landessprache(n). Teilweise ist auch der frühzeitige Nachweis von Englischkenntnissen für ein Studium an Universitäten in einem deutschsprachigen Land notwendig. Für den Nachweis der Englischkenntnisse ist nicht zwangsläufig ein TOEFL- oder IELTS-Test notwendig. 

Falls Sie Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache erwerben möchten, können Sie dies auch online tun. Das Internationale Studien- und Sprachenzentrum bietet allen Studierenden der Goethe-Universität den Zugang zu kostenfreien Online-Sprachkursen in 25 Sprachen an. Für dieses Campus Language Training (CLT) können auch Bescheinigungen ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass sie im Zuge Ihrer Bewerbung vor und nach Ihrer Mobilität - unabhängig von den von Ihrer Partnerhochschule gestellten Sprachanforderungen - einen OLS-Sprachtest in der Hauptunterichtssprache der Gastinstitution absolvieren müssen. Das Ergebnis dieses Tests hat keine Auswirkungen auf Ihre Bewerbung. Der zusätzlich angebotene OLS-Sprachkurs ist nicht verpflichtend und lediglich eine Empfehlung der EU-Kommission. Er kann aber eine gute Möglichkeit sein, das eigene Sprachniveau mit Online-Tutorials zu verbessern. 


Registrierung: Die letzten Schritte!

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Fast geschafft!

Der letzte Schritt im Bewerbungsverfahren betrifft die Registrierung an der ausländischen Partneruniversität: In den Wochen und Monaten nach der Annahme des Studienplatzes erhalten alle nominierten ERASMUS-Bewerber*innen von unseren Partneruniversitäten Informationen zur Registrierung, zum Studienprogramm, zur Unterkunft etc. Art und Umfang dieser Informationen sind von Universität zu Universität verschieden.

Bitte beachten Sie, dass unsere Partneruniversitäten eigene, verbindliche unbedingt einzuhaltende Fristen unter anderem zur Kursregistrierung setzen. Halten Sie diese Fristen nicht ein, kann dies zum Verlust Ihres Studienplatzes an unserer Partneruniversität im Rahmen des ERASMUS-Programms führen. Seien Sie hierbei vor allem bei unseren Partneruniversitäten in Frankreich umsichtig. Spezielle Informationen zum Studium in Frankreich hat das International Office hier zusammengestellt.

Beim Ausfüllen des Registrierungsformulars benötigen Sie unter Umständen den ERASMUS-Code der Goethe-Universität. Dieser lautet: D FRANKFU01.

Falls keine Rückmeldung seitens der ausländischen Partneruniversität erfolgt, wenden Sie sich bitte an die ERASMUS-Koordination.

Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie auch auf der Seite des International Office


Auswahl und Annahme

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Auswahlkriterien für ERASMUS+-Bewerber*innen

Die Kriterien bei der Auswahl der Bewerber*innen sind:

  • Formale Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen

  • Ausreichender Nachweis der Sprachkenntnisse

  • Die fachliche und persönliche Motivation, welche im Motivationsschreiben zum Ausdruck kommt

  • Erbrachte Studienleistungen

  • Berücksichtigung besonderer Quotierungsmerkmale (vgl. ERASMUS-Charta)

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerber*innen frühestmöglich per E-Mail über die Auswahlentscheidung informiert. Durch Ihre Unterschrift auf der „ERASMUS-Annahmeerklärung” erklären Sie die Annahme des Studienplatzes an der ausländischen Partneruniversität. Erst nach Erhalt dieser „ERASMUS-Annahmeerklärung” werden die Studierenden an der ausländischen Partneruniversität nominiert.


Fachfremde Bewerbungen oder wiederholte Bewerbung

Unbenannt

Kein Hauptfach oder Nebenfach am FB03? Noch einmal bewerben?

Fachfremde Bewerbungen von Studierenden, die weder im Hauptfach oder Nebenfach am FB03 studieren, sind möglich, können jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden.

Gerne können Sie sich wiederholt für ERASMUS bewerben: ERASMUS ermöglicht die Teilnahme in jeder Studienphase (Bachelor, Master und Promotion) zwischen drei Monaten und zwölf Monaten. Das heißt: Bis zu 36 Monate ERASMUS-Förderung sind insgesamt möglich während Bachelor (3-12 Monate), Master (3-12 Monate) und Promotion (3-12 Monate).

Lehramtsstudierende (Staatsexamenskandidatinnen und -kandidaten) können während Ihres Studiums bis zu 24 Monate gefördert werden (plus zwölf Monate in der Promotion). Darin zeitlich enthalten ist jeweils auch eine etwaige Praktikumsförderung durch ERASMUS.