Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereichsrat (FBR) berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, § 44 Abs. 1 HHG. Er ist z.B. zuständig für den Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen, die Vorschläge für die Errichtung und Aufhebung von Studiengängen, die Abstimmung der Forschungsvorhaben oder Entscheidungen über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission. Dem FBR gehören sieben Vertreter*innen der professoralen Gruppe, zwei Vertreter*innen des Mittelbaus, drei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden und eine*n Vertreter*in des administrativ-technischen Personals an. Der Gleichstellungsrat nimmt am FBR mit beratender Stimme teil.
Mitglieder des Fachbereichsrates
Sommersemester 2021
Professor*innen | Studierende | Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen |
Techn.-Admin. Mitarbeiter*innen & Gleichstellungsrat |
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FBR-Termine | ||||||
Mo 26.04.2021 14:15 |