Format der Dissertation

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Die Promotionsordnung macht keine Vorgaben das Layout der Arbeit betreffend (z.B. Schriftart, Schriftgröße etc.). Bitte orientieren Sie sich an den Vorgaben der jeweiligen Betreuer*innen und sprechen diese Frage mit ihm/ihr ab.

© Elke Födisch, Goethe Universität Frankfurt


Kumulative Dissertation

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Am Fachbereich 03 ist eine kumulative Dissertation grundsätzlich möglich, sofern diese einer monographischen Dissertation qualitativ gleichwertig ist. Eine kumulative Dissertation besteht aus einer Einleitung, mindestens drei Aufsätzen sowie einer Abschlussdiskussion. Dabei sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:

1. Aufsätze

(1) Die kumulative Dissertation umfasst die Einreichung von mindestens drei thematisch eigenständigen, in Alleinautor*innenschaft verfassten Aufsätzen der/des Kandidat*in, die in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren publiziert bzw. nachweislich zur Begutachtung eingereicht worden sind. Die Aufsätze müssen in einem engen fachlichen Zusammenhang zu den Gebieten der Soziologie, der Politikwissenschaft oder der Didaktik der Sozialwissenschaften stehen und durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sein, die durch das Thema der Dissertation ausgewiesen ist.

(2) Mindestens zwei der Aufsätze müssen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren zur Publikation angenommen sein, die zum Zeitpunkt des Einreichens im Social Science Citation Index (SSCI) gelistet waren.  Bei Aufsätzen, die bei Einreichung der Dissertationsschrift noch nicht im Druck bzw. online erschienen sind, ist die entsprechende Annahmebestätigung der jeweiligen Zeitschrift vorzulegen.

Zusätzlich zu diesen beiden Publikationen in SSCI-gelisteten Zeitschriften kann mindestens ein weiterer Aufsatz auch bei einer nicht SSCI-gelisteten Zeitschrift zur Begutachtung eingereicht sein.

(3) Mindestens einer der Aufsätze muss in Alleinautor*innenschaft verfasst sein. Für Aufsätze in Koautor*innenschaft gilt, dass jeweils einer der als Mindestzahl geforderten drei Aufsätze in Alleinautor*innenschaft durch zwei nach den Regeln aus Abs. 1 und Abs. 2 äquivalente Aufsätze ersetzt werden kann, an welchen die/der Kandidat*in in Koautor*innenschaft maßgeblich mitgewirkt hat. Koautor*innen von Publikationen, die für die kumulative Dissertation vorgelegt werden, können nicht als Gutachter*innen der Dissertation auftreten. Die weiteren Regeln aus Abs. 1 und Abs. 2 gelten entsprechend.

Bei Publikationen in Koautor*innenschaft ist von der/dem Kandidat*in zusätzlich der jeweilige Eigenanteil in Bezug auf Inhalt und Umfang schriftlich darzulegen.

 

2. Einleitung und Abschlussdiskussion

Die kumulative Dissertation umfasst zusätzlich zu den Aufsätzen eine Einleitung und eine Abschlussdiskussion. Darin stellt die/der Kandidat*in den inhaltlichen Zusammenhang der vorgelegten Aufsätze im Rahmen einer übergeordneten Fragestellung dar und macht deutlich, welche Aspekte der übergeordneten Fragestellung durch die einzelnen Manuskripte jeweils abgedeckt werden.

Die Abschlussdiskussion soll die Einzelergebnisse der Aufsätze zusammenführen. Die/der Kandidat*in muss darstellen, was die Aufsätze zur Beantwortung der Fragestellung der Dissertation beitragen und die Arbeit in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext einbetten. In diesem Teil soll ebenfalls die theoretische bzw. methodologische Reflexion des eigenen wissenschaftlichen Vorgehens geleistet sowie eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der inhaltlichen Ergebnisse gegeben werden.

Um eine substanzielle Diskussion und Darstellung der Ergebnisse der Forschung zu gewährleisten, müssen Einleitung und Abschlussdiskussion einen Gesamtumfang von mindestens 90.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) aufweisen.

© Tobias Koch, Goethe Universität Frankfurt