Immatrikulation

2019 08 campuswestend38

Der Bewerber muss gem. §3 Abs. 3 PromO vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein.

© Kristin Langholz, Goethe Universität Frankfurt


Ergänzungsprüfung

2019 08 campuswestend37

Der Prüfungsausschuss kann eine Ergänzungsprüfung als Auflage vorsehen. Dies erfolgt beispielsweise, wenn das Studienfach und das Promotionsfach nicht identisch sind. Der Doktorand*in stellt hierfür einen Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung [PDF] an den Promotionsausschuss und benennt zwei mögliche Prüfer:

Die Ergänzungsprüfung ist mündlich. Eine Ergänzungsprüfung muss zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit der Note „3“ oder besser bestanden sein, nur dann kann die Arbeit angenommen werden.

 

 Bestimmungen zur Ergänzungsprüfung

  • Die Ergänzungsprüfung muss im Promotionsfach abgelegt werden;
  • Die Themen der Ergänzungsprüfung und das Thema der Dissertation sollen insofern klar voneinander abgetrennt sein, dass die Prüfung nicht die zentralen inhaltlichen Aspekte der Dissertation zum Gegenstand haben darf.
  • Die Ergänzungsprüfung ist vor zwei Hochschullehrer*innen abzulegen.

Verfahren

  • Der Antrag auf Ergänzungsprüfung kann jeweils bis zum 15. Januar, 15. März, 15. Juni und 15. September eines Jahres im Promotionsbüro eingereicht werden.
  • Dem Promotionsausschuss des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften sollen schriftlich mindestens zwei Hoch­schullehrer*innen vorgeschlagen werden, die im Promotionsfach prüfungsberechtigt sind (siehe Anhang im kom­mentierten Vorlesungsverzeichnis). Auf seiner Sitzung entscheidet der Promotionsausschuss, welche Hochschul­lehrer*innen angenommen werden, wobei in der Regel die zuerst genannten beiden Professor*innen genommen werden. Jedoch ist zu beachten, dass keiner der vorgeschlagenen Professor*innen für die Ergänzungsprüfung mit dem/der Betreuer*in bzw. dem/der Gutachter*in der Dissertation übereinstimmt.
  • Bitte beachten! Die Ergänzungsprüfung kann erst nach der schriftlichen Einverständniserklärung des Promotionsausschusses durchgeführt werden!
  • Über die Themen der Ergänzungsprüfung und den Termin sprechen sich der Prüfling und die Prüfer*innen untereinan­der ab.
  • Die Ergänzungsprüfung dauert eine Stunde. In der Regel führen die Prüfer*innen abwechselnd Protokoll. Die Anforderungen der Ergänzungsprüfung entsprechen denjenigen des mündlichen Teils einer Hauptfachprüfung.
  • Die Ergänzungsprüfung muss mit Prädikat, d.h. mindestens mit Note „3“ (befriedigend) bestanden werden.
  • Das Ergebnis der Ergänzungsprüfung wird dem Prüfling im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt.
  • Die Ergänzungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

Empfehlungen zur Vorbereitung

  • Treten Sie bitte frühzeitig mit potentiellen Prüfer*innen zur Themen- und Terminabsprache sowie zur Definition des weiteren Vorgehens in Kontakt.
  • Unabhängig von individuellen Vereinbarungen ist es empfehlenswert, eine Literaturliste für jedes der Prüfungsthe­men zu erstellen. Verständigen Sie sich mit Ihren Prüfern darüber, ob ggf. ein Thesenpapier angefertigt werden soll.
  • Die Ergänzungsprüfung sollte spätestens ein Jahr vor Eröffnung des Prüfungsverfahrens abgelegt sein. Die Empfeh­lung, ein Jahr vor Einreichung der Arbeit an die Ergänzungsprüfung zu denken, wird gegeben, damit der/die Pro­movend*in auch im Falle einer Verzögerung des Ablegens oder des Bestehens der Prüfung ausreichende zeitliche Reserve für die Einhaltung eines konkreten Abgabetermins der Arbeit hat. Eine solche Verzögerung kann z.B. ein­treten, wenn die Ergänzungsprüfung in einem ersten Anlauf nicht bestanden wird oder einer der gewünschten Prü­fer im Forschungssemester oder krank ist.

© Kristin Langholz, Goethe Universität Frankfurt