FAQ - Fragen zum Praktikum

Wie bekomme ich eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum?

Viele Arbeitgeber*innen verlangen mittlerweile eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Dieses können Sie per E-Mail beim Prüfungsamt unter pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de bekommen. Teilen Sie dem Prüfungsamt dafür einfach nur Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer mit.


Wie viele Stunden muss ich im Praktikum erbringen?

In den Studienordnungen der verschiedenen Studiengänge sind unterschiedliche Stundenzahlen vorgeschrieben. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über die benötigte Stundenzahl. Längere Praktika sind grundsätzlich immer möglich.


Kann ich auch weniger Stunden absolvieren?

Nein, Sie müssen mindestens die vorgeschriebene Stundenzahl absolvieren. Längere Praktika sind grundsätzlich möglich.


Wann sollte ich das Praktikum absolvieren?

Bachelor-Studierende sollten das Praktikum nicht vor dem 3. Fachsemester und Master-Studierende nicht vor dem 2. Fachsemester absolvieren. Sie können Praktika in der Vorlesungszeit und auch in der vorlesungsfreien Zeit machen. Falls Sie ein Praktikum in der Vorlesungszeit machen, können Sie überlegen, ein Urlaubssemester zu beantragen.


Kann ich auch ein Praktikum im Ausland machen?

Ja, Auslandspraktika sind möglich und werden genauso wie Praktika im Inland behandelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Muss ich das Praktikum beim Fachbereich anmelden?

Nein, Sie müssen das Praktikum nicht vorher anmelden oder genehmigen lassen. Auch eine Anmeldung im QIS ist nicht möglich. Sie suchen sich selbstständig eine Praktikumsstelle und absolvieren das Praktikum.


Kann ich Praktika auch splitten/ mehrere kleine Praktika machen?

Sie können Praktika grundsätzlich auch splitten, d.h. Sie müssen nicht unbedingt ein einzelnes Praktikum machen, das dem kompletten Stundenumfang entspricht. In dem Fall würden Sie dann einen Praktikumsbericht schreiben, in den Sie beide Praktika einfließen lassen. Bitte achten Sie in dem Fall darauf, dass Sie für jedes Praktikum einen Modulzettel mit abgeben, da es darauf einen Teil gibt, den der Arbeitgeber ausfüllen muss. Wichtig ist, dass Sie mit den verschiedenen Praktika die Gesamtstundenzahl erreichen.


Was sind die Anforderungen an den Praktikumsbericht (gilt nur für die alten Studienordnungen von 2014 und 2015)?

Die Anforderungen an den Praktikumsbericht finden Sie unter diesem Link.


Was sind die Anforderungen an den Studientag (gilt nur für die neuen Studienordnungen von 2022)?

Sie dürfen am Studientag nur teilnehmen, wenn das Praktikum komplett absolviert wurde. Es werden in der Regel drei Studientage pro Semester angeboten, aus denen Sie frei wählen können. Sie bringen dann zum Studientag den ausgefüllten Modulzettel mit. Nach erfolgreichem Absolvieren des Studientages reicht die Lehrperson die Modulzettel gesammelt beim Prüfungsamt zur Verbuchung ein.


Wo reiche ich den Praktikumsbericht ein?

Den Praktikumsbericht reichen Sie beim Prüfungsamt unter pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de ein. Bitte vergessen Sie nicht den ausgefüllten Modulzettel mit einzureichen. Auf dem Modulzettel gibt es einen Teil, den der*die Arbeitgeber*in ausfüllen muss.


Gibt es Noten auf den Praktikumsbericht oder den Studientag?

Es gibt keine Noten auf den Praktikumsbericht oder den Studientag. Die Praktikumsberichte werden per Los an prüfungsberechtigte Personen des Fachbereichs verteilt und mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. beim Studientag erfolgt die Bewertung in der Veranstaltung.


Welche Praktika sind erlaubt?

Auf der folgenden Seite finden Sie eine entprechende Definition des Prüfungsausschuss-Vorsitzenden. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht möglicher Praktikumsgeber*innen.


Kann ich mir andere berufliche Tätigkeiten als Praktikum anerkennen lassen?

Andere berufliche Tätigkeiten, ehrenamtliches Engagement und Praktika, die vor dem Studium erbracht wurden, sind antragspflichtig. Hier finden Sie den entsprechenden Antrag. Die Anträge sind unter pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de einzureichen. Über die Anträge entscheidet die*der Prüfungsausschuss-Vorsitzende. Bitte beachten Sie, dass Praktika eine praktische Vertiefung des im Studium Erlernten sein sollen. Tätigkeiten, die vor dem Studium absolviert wurden, werden daher nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt. Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, schreiben Sie danach den Praktikumsbericht und reichen diesen dann beim Prüfungsamt ein.

Bildrechte: Uwe Dettmar, Goethe-University Frankfurt

Kontakt

Dipl.-Soz. Alexander Simon

Studienfachberatung zu den B.A. Studiengängen Politikwissenschaft und Soziologie/ Studienfachberatung M.A. Studiengänge / M.A. Zulassung / B.A./M.A.Praktikumsberatung


Telefon: 069/798-36596
E-Mail:
studienfachberatung.fb03@soz.uni-frankfurt.de

PEG Raum 2.G 133

Offene Präsenzsprechstunde:

Dienstag 11-13 Uhr

Donnerstag 11-13 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit nur Dienstags

Offene Telefonsprechstunde:

Mittwoch 11 - 13 Uhr

oder nach individueller Absprache

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main