Regelstudienzeit: | 4 Semester (2 Studienjahre) | |
Studienbeginn: | nur Wintersemester | |
Zulassungsbeschränkung: | Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. |
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Umfang: | 120 Kreditpunkte (CP) | |
Anzahl der Module: | 7 Pflichtmodule, 1 Wahlpflichtmodul | |
Art der Modulprüfungen: | Hausarbeit Klausur Mündliche Prüfung |
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Unterrichtssprachen: | Deutsch, Englisch | |
Studiengangsverantwortliche: | Prof.'in Dr. Lisbeth Zimmermann Prof. Dr. Markus Lederer Prof. Dr. Christopher Daase |
Der Masterstudiengang "Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung" ist modular aufgebaut. Das Studium gliedert sich in sieben Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul.
Im Einzelnen besteht der M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung aus folgenden Modulen:
Modulbezeichnung | Modulinhalte | CP |
Modul 1: Grundlagen der Internationalen Studien / Friedens- und Konfliktforschung |
Studierende müssen die Vorlesung „Theorieparadigmen der Politikwissenschaft“ besuchen und eine aktive Teilnahme an zwei Seminaren nachweisen, sowie eine veranstaltungsgebundene schriftliche Modulabschlussprüfung ablegen. |
14 |
Modul 2: |
Akteure:
Politikfelder:
Studierende müssen die aktive Teilnahme an drei Seminaren nachweisen und eine veranstaltungsgebundene Modulabschlussprüfung ablegen. |
14 |
Modul 3: |
Empirischer Schwerpunkt
Theoretischer Schwerpunkt
Studierende müssen die aktive Teilnahme an zwei Seminaren nachweisen und eine veranstaltungsgebundene Modulabschlussprüfung ablegen. |
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Modul 4: |
Die Studierenden vertiefen ihre empirischen Kenntnisse im Bereich Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung und lernen dabei, Methoden der empirischen Sozialforschung exemplarisch und selbständig anzuwenden und verschiedene Entscheidungen bei der Entwicklung eines eigenen Forschungsdesigns zu treffen. Studierende müssen die Teilnahme an einem einsemestrigen Seminar mit 4 SWS oder einem zweisemestrigen Seminar mit jeweils 2 SWS nachweisen und eine veranstaltungsgebundene schriftliche Modulabschlussprüfung in Form einer empirischen Forschungsarbeit ablegen. |
14 |
Modul 5: |
Die Studierenden erhalten Einblick in die Abläufe und Organisation der praktikumgebenden Institution und arbeiten aktiv in dieser mit. Das Praktikum soll in einem im weitesten Sinne Bereich der Friedens- und Konfliktforschung sowie der Internationalen Studien durchgeführt werden, z.B. bei einer öffentlichen Einrichtung, bei Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, privatwirtschaftlichen Unternehmen usw. Die Pflicht zur Gewinnung eines geeigneten Praktikumsplatzes obliegt den Studierenden. Das Praktikum kann in den Semesterferien oder studienbegleitend in Voll- oder Teilzeit, am Stück oder zeitlich aufgeteilt durchgeführt werden. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, der über das Prüfungsamt bzw. Prüfungssekretariat von einem Hochschullehrer abgenommen wird. Darin soll über den Inhalt des Praktikums berichtet und über das Verhältnis von universitärer (Aus-) Bildung und den Anforderungen der Berufspraxis reflektiert werden. Dauer: mindestens 2 Monate |
11 |
Modul 6: |
Studierende müssen die aktive Teilnahme an zwei Seminaren nachweisen und eine veranstaltungsgebundene Modulabschlussprüfung ablegen. |
11 |
Wahlpflichtmodul 7: Studierende wählen einen der vier Teilbereiche
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Modul 7a: |
Die Studierenden erwerben Kenntnisse bezogen auf:
Inhalte:
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14 |
Modul 7b: Globalisierung und Recht
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Die Studierenden erwerben Kenntnisse bezogen auf:
Inhalte:
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14 |
Modul 7c: Naturwissenschaftlich-technische Dimensionen der Friedens- und Konfliktforschung
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Die Studierenden erwerben Kenntnisse bezogen auf:
Inhalte:
Die zu besuchenden Seminare werden an der TU-Darmstadt angeboten. Studierende müssen die aktive Teilnahme an drei Seminaren nachweisen und eine veranstaltungsgebundene schriftliche Modulabschlussprüfung ablegen. |
14 |
Modul 7d: Technologie und internationale Entwicklung
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Die Studierenden erwerben Kenntnisse bezogen auf:
Inhalte:
Die zu besuchenden Seminare werden an der TU-Darmstadt angeboten. Studierende müssen die aktive Teilnahme an drei Seminaren nachweisen und eine veranstaltungsgebundene schriftliche Modulabschlussprüfung ablegen. |
14 |
Modul 8: Abschlussmodul |
Die Studierenden sollen ihre Fähigkeit zur Erarbeitung, angemessenen Darstellung und argumentativen Beantwortung einer umfassenden wissenschaftlichen Fragestellung in Form einer Masterarbeit ebenso unter Beweis stellen wie die Fähigkeit zu Vortrag und Diskussion des eigenen Forschungsergebnisses in einer mündlichen Aussprache. Inhalte:
Studierende müssen die aktive Teilnahme an einem Kolloqium nachweisen, eine Masterarbeit zu einem selbstgewählten Thema anfertigen und eine mündliche Prüfung in Form eines Vortrages über die Abschlussarbeit und mündlicher Aussprache oder einer Prüfung über Themen des Masterstudiengangs ablegen. |
Dipl.-Soz. Alexander Simon
Studienfachberatung zu den B.A. Studiengängen Politikwissenschaft und Soziologie/ Studienfachberatung M.A. Studiengänge / M.A. Zulassung / B.A./M.A.Praktikumsberatung
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