Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens

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Mit dem Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens [PDF] reichen Sie Ihre Dissertation ein. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein. Folgende Angaben sind notwendig:

  • Promotionsfach
  • Titel der Dissertation
  • Erst- und Zweitgutachter*in
  • Mitglieder der Prüfungskommission
  • Anzahl der Fachsemester bei Einschreibepflicht
  • Matrikelnummer

Der Antrag sollte in doppelter Ausfertigung eingereicht werden. Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie bei der Angabe der Mitglieder der Prüfungskommission die Hinweise unten. Die Mitglieder der Prüfungskommission sollten vorher bzgl. ihrer Mitwirkung angefragt worden sein.

Sie können den Antrag auf Verfahrenseröffnung jeweils bis zum 15.01., 15.03., 15.06. oder 15.09. eines Jahres einreichen. Innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Prüfungsverfahrens sollten die Gutachten vorlegen.Checkliste: Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

1.

Dissertation

  • 3 gebundene Exemplare der Dissertation (keine Spiralbindung)

  • Elektronische Fassung der Dissertation als pdf-Datei (CD oder per Email)

In die jeweiligen Exemplare der Dissertation müssen eingebunden werden:

  • Lebenslauf (mit Unterschrift, keine Kopie)
  • Schriftliche Erklärung, dass die Dissertation selbständig verfasst und alle in Anspruch genommenen Hilfsmittel in der Dissertation angegeben sind (mit Unterschrift, keine Kopie)
2. Lebenslauf mit Unterschrift (nicht als Kopie) mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges
3. Zeugnis und Urkunde des Studienabschlusses
4. ggf. Verzeichnis der bereits veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten
5. falls die Arbeit ganz oder in Auszügen veröffentlicht ist: Genaue Angabe, welche Kapitel bzw.   Seiten der Arbeit wo (genaue Literaturangabe) veröffentlicht sind. Die Erklärung ist mit Ort, Datum und Unterschrift (nicht als Kopie) zu versehen.
6. ggf. Zeugnis der Ergänzungsprüfung
7. ggf. Nachweise des Ergänzungsstudiums (benotete Leistungsnachweise), Immatrikulationsbescheinigungen

© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt


Gebühren

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Prüfungsgebühr

Die Promotionsgebühr gem. § 8 Abs. 4 beträgt 125,00 €. Sie ist nach Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens und nach Rechnungsstellung innerhalb von vier Wochen zu überweisen.
Im Rahmen der Auslage erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Post vom Prüfungsamt für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften.

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Prüfungskommission

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Gutachter*innen und Zusammensetzung der Prüfungskommission

Gutachter*innen:

Ein*e Gutachter*in muss Mitglied des Fachbereichs sein. Der/die andere Gutachter*in kann auch extern sein (§9, Abs.4). Extern bedeutet von einer anderen Universität oder aus einem anderen Fachbereich. Als Mitglied des Fachbereichs gelten alle am FB03 beschäftigten Professor*innen, sowie am FB03 beschäftigte habilitierte Wissenschaftler*innen oder Nachwuchsgruppenleiter*innen.

Emeritiert oder pensionierte Professor*innen, Privatdozent*innen, Honorarprofessor*innen, Apl-Professor*innen und Seniorprofessor*innen sind Angehörige des Fachbereichs und keine Mitglieder. Deshalb gelten sie als extern. 

Sollten Sie eine*n externe*n Gutachter*in angeben, teilen Sie uns bitte zum Antrag auch die Adresse des/der externen Gutachter*in mit.

Prüfungskommission:

Die Prüfungskommission besteht neben den Gutachter*innen aus drei weiteren Mitgliedern (§10). Insgesamt können maximal zwei Mitglieder der Kommission extern sein. Der Fachbereich geht davon aus, dass ein Mitglied aus dem jeweils anderen Institut benannt wird (bei Politikwissenschaft also ein Mitglied des Instituts für Soziologie und umgekehrt).

Es wird dringend dazu geraten, auch Ersatzmitglieder anzugeben. Ohne Ersatzmitglieder kann sich die Terminierung der Disputation ansonsten erheblich verzögern.

Die Mitglieder Ihrer Prüfungskommission sollten Sie nach Möglichkeit frühzeitig kontaktieren und bzgl. der Mitwirkung in der Kommission anfragen.

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Auslagefristen

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Liegen die Gutachten vor, wird die Dissertation in der Geschäftsstelle des Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften ausgelegt. Die Dauer der Auslage beträgt in der Vorlesungszeit zwei Wochen und in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen.

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Disputation

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Die Disputation ist die mündliche Verteidigung der Dissertation. Ein Termin für die Disputation kann festgelegt werden, sobald die Auslage beginnt. Die Disputation kann erst nach Beendigung der Auslagefrist stattfinden.

Die Terminfindung geschieht in Absprache zwischen Kandidat*in und den Prüfer*innen, wobei zunächst die beiden Gutachter*innen um Vorschlagstermine gebeten werden. Bitte informieren Sie das Promotionsbüro, sobald Sie einen Termin für die Disputation gefunden haben. Das Promotionsbüro kann die Buchung eines Raumes für die Disputation übernehmen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die technischen Möglichkeiten des jeweiligen Raumes, eventuell müssen Sie beispielsweise Ihren Laptop selbst mitbringen und seien Sie etwa eine halbe Stunde für eine Einweisung in die Medientechnik früher dar.

Sollten externe Prüfer*innen an Ihrer Disputation teilnehmen, besteht innerhalb Deutschlands Anspruch auf die teilweise Erstattung der Reisekosten. Eine Alternative stellt eine Videokonferenz dar.

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Ausstellung eines vorläufigen Zeugnisses

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Nach der Disputation erhalten Sie ein vorläufiges Zeugnis (gem. §12 Abs. 5 PromotionsO). Dieses umfasst eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis.

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Möglichkeiten zur Wiederholung des Prüfungsverfahrens

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Eine nicht bestandene Disputation kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung findet spätestens zwölf Monate nach dem ersten Versuch statt. Der Termin wird durch die/den Vorsitzenden des Promotionsausschusses bestimmt und der/dem Doktorand*in mitgeteilt. (§11 Abs. 4 PromotionsO).

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