Revisionsschein

Cw peg 2013 348 ud

Bevor die Dissertation veröffentlich werden kann, muss der*die Betreuer*in bestätigen, dass gegen die Veröffentlichung der Dissertation in der vorgelegten Version keine Bedenken bestehen. Schicken Sie entsprechend Ihrer*Ihrem Betreuer*in die finale Version der Arbeit, so wie sie publiziert werden soll (dies ist ggf. eine überarbeitete und/oder gekürzte Version der ursprünglich eingereichten Arbeit).

Der Revisionsschein wird von dem*der Betreuer*in ausgestellt und unterzeichnet.

© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt


Mögliche Formen der Veröffentlichung

Cw body of knowledge 2012 056 ud

Die Veröffentlichung der Dissertation, die in §13 der Promotionsordnung geregelt ist, kann auf unterschiedliche Weise geschehen.  Die Dissertation ist als Fotodruck, Buch, Mikrofiche, CD-ROM, elektronische Form, Beitrag eines Sammelbandes oder in Zeitschriften zu veröffentlichen (§13 Abs. 1). 

Die drei wichtigsten Formen der Veröffentlichung sind hierbei diejenige im Buch- oder Fotodruck (§13, Abs. 4a), in einem wissenschaftlichen Verlag (§13 Abs. 4c) oder über den Internetserver der Universitätsbibliothek (§13 Abs. 4f). 

Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare:

  1. Buch- oder Fotodruck: 5 Exemplare an das Dekanat des Fachbereichs 03 und 5 Exemplare an die Universitätsbibliothek (Insgesamt 10 Exemplare)
  2. Wissenschaftlicher Verlag: 5 Exemplare an das Dekanat des Fachbereichs 03 und 2 Exemplare an die Universitätsbibliothek (Insgesamt 7 Exemplare)
  3. Internetserver der Universitätsbibliothek: 1 CD-Rom, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind, 5 Exemplare an das Dekanat des Fachbereichs 03 und 4 Exemplare an die Universitätsbibliothek (Insgesamt 9 Exemplare + 1 CD-Rom).

Die Pflichtexemplare für die Universitätsbibliothek können direkt dort abgegeben werden. Vergessen Sie nicht, sich die Abgabe dort bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung geben Sie mit den Pflichtexemplaren für den Fachbereich im Promotionsbüros des Dekanats ab.

 

Wichtige Informationen zu den Pflichtexemplaren:

  • Die Pflichtexemplare der genehmigten Fassung der Dissertation müssen auf einem Titelblatt bzw. Beiblatt alle Angaben des in den ergänzenden Bestimmungen der einzelnen Fachbereiche (Anlage 2) beigefügten Formulars enthalten.
  • Bei der Buchhandelsausgabe muss beim Copyright die Siegelziffer D.30 eingedruckt werden. (Im Falle der Veröffentlichung in einem Verlag)
  • Ebenso muss der Lebenslauf in die Pflichtexemplare eingebunden sein.

© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt