Im Ausland erbrachte Leistungen können Sie sich beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 anerkennen lassen. Ausnahmen sind Anerkennungen, die an einem anderen Fachbereich erfolgen sollen. Sie haben zwei Optionen für die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen. Sie können für Ihr Learning Agreement bereits vor oder während Ihrer Mobilität eine Vorabanerkennung des Prüfungsamts beantragen oder sich nach Beendigung Ihrer Mobilität um eine Anerkennung Ihres Transcript of Records bemühen. Wir empfehlen Ihnen die Vorabanerkennung, da Sie so vorab sichergehen können, dass Ihre erbrachten Leistungen später anerkannt werden.
Die Kurse müssen im Regelfall im gleichen Fach besucht werden, das Sie in Frankfurt studieren. Ausnahmen sind bei entsprechend ausgewiesenen Modulen (z. T. bei den Ergänzungs- bzw. Spezialisierungsmodulen) und bei interdisziplinären Studiengängen im Einzelfall möglich.
Die besuchte Lehrveranstaltung muss inhaltlich zu dem Modul passen, für das Sie eine Anerkennung beantragen. Sie müssen insbesondere darauf achten, dass die Lehrveranstaltung Kenntnisse und Kompetenzen gut abdeckt, die in der Modulbeschreibung der jeweiligen Studienordnung aufgeführt werden.
Wenn in der Studienordnung für den Abschluss eines Moduls ein Leistungsnachweis in einem Masterseminar verlangt wird, muss auch im Ausland ein Masterseminar absolviert werden. Das gilt z.B. für das Spezialisierungsmodul in den BA-Studiengängen.
Die Zahl der Kontaktstunden (=SWS x Dauer des Semesters) und der geforderte Leistungsnachweis müssen
grob mit den Frankfurter Anforderungen übereinstimmen. Das ist im
Allgemeinen unproblematisch. Probleme gibt es zuweilen bei den
Leistungsnachweisen, die nur auf einem Kurzessay beruhen oder gar ohne
jede schriftliche Leistung im Ausland vergeben werden.
Nein, ein Vorabantrag ist nicht verpflichtend. Beachten Sie jedoch, dass Sie einen Vorabantrag einreichen müssen, sofern Sie Tabelle B in Ihrem Learning Agreement mit ECTS ausgefüllt haben. Falls Sie sich keine Kurse anrechnen lassen möchten oder den Vorabantrag nicht rechtzeitig vorliegen haben, tragen Sie bitte anstelle von Kursen entsprechend „Recognition of the Examination Office pending“ oder „Waiver of Recognition in Advance“ ein. In der Spalte der ECTS tragen Sie dann „0“ ein. Ausnahme: Bei einem PDF-basierten Learning Agreement können Sie Tabelle B leer lassen.
Ja. Sie können auch nach Abschluss Ihrer Mobilität einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 stellen.
Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin
Dr. Anke Reinhold
Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134
Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de
In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.
Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main