Während der Promotion ins Ausland

ERASMUS-Doktorand*innenmobilität

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Ähnlich wie Studierende im Bachelor oder Master können auch Promovierende über das ERASMUS-Programm einen geförderten Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften verbringen. Mit allen Universitäten, die in der Liste unserer Partner mit dem Zusatz "PhD" versehen sind, bestehen bereits entsprechende Verträge. Wenn Sie darüber hinaus Verträge abschließen wollen, kontaktieren Sie bitte das Referat für Internationales am Fachbereich.

Um mit der ERASMUS-Doktorand*innenmobilität ins Ausland zu gehen, sollten Sie - beispielswesie über bereits bestehende persönliche Kontakte Ihres Lehrstuhls - eine entsprechende Anfrage an Ihre gewünschte Partneruniversität stellen. Nach einer formlosen Einladung oder Zusage der Partneruniversität erfolgt die Nominierung durch die ERASMUS-Koordination des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften.

Da das Bewerbungsverfahren für die ERASMUS-Doktorand*innenmobilität nach dem gleichen Verfahren abläuft, wie für Studierende, können Sie sich hierzu an diesen Hinweisen orientieren.

© DAAD


Forschungsaufenthalte über die ERASMUS-Praktikumsmobilität

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Doktorand*innen haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Erasmus geförderten Forschungsaufenthalt als Praktikum in einer Forschungseinrichtung, Hochschule oder einem Unternehmen durchzuführen. Dabei gelten die gleichen Förderbedingungen wie bei Praktika von Studierenden. Auch Doktorand*innen können noch bis ein Jahr nach Promotionsende (Zeitpunkt der Exmatrikulation) als Absolvent*innen eine Förderung erhalten.

Das Erasmus-Stipendium reicht meist nicht für eine Vollfinanzierung des Aufenthaltes aus. Eventuell können Sie durch die aufnehmende Einrichtung Unterstützung erhalten (kostenlose Unterkunft, Praktikumsentgelt etc.). Sie können das Erasmus-Stipendium auch mit anderen Stipendien kombinieren, sofern diese nicht aus einer EU-Förderrichtlinie stammen.

© Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt


Weitere Fördermöglichkeiten

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Neben der Förderung über das ERASMUS-Programm existieren zahlreiche weitere Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt während der Promotion fördern zu lassen. So bietet beispielsweise der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) sowohl ein Jahresstipendium für Doktorand*innen an, als auch entsprechende Kurzzeitstipendien.

Die Fulbright Kommission fördert 4- bis 6-monatige USA-Aufenthalte junger deutscher Wissenschaftler*innen. Auch die Begabtenförderungswerke bieten neben Studien- auch Promotionsstipendien an, die in vielen Fällen auch speziell Auslandsaufenthalte fördern. Weitere Fördermöglichkeiten bieten beispielsweise die Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs, das European University Institute oder die Japan Society for the Promotion of Science.

Neben den hier dargestellten Beispielen, existieren zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten für Promotionsaufenthalte im Ausland. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre des DAAD "Mit Stipendium ins Ausland - Schritt für Schritt erklärt". Gerne unterstützt Sie auch das Referat für Internationales am Fachbereich 03 bei der Auswahl.