FAQ zur Corona-Krise

Stand: 24.02.2022

Fragen zum Auslandsstudium:

Fragen zu Auslandspraktika:


Fragen zum Auslandsstudium

Können die Erasmus+-Mobilitäten im Sommersemester 2022 regulär stattfinden?

Die Mobilitäten im Sommersemester 2022 können regulär angetreten werden. Gegebenenfalls kann sich der Semesterstart ihrer Gastuniversität verschieben. Bitte beachten Sie daher auch die Informationen, die Sie diesbezüglich von Ihrer Gastuniversität erhalten bzw. konsultieren Sie regelmäßig deren Webseiten. Bitte achten Sie auf die jeweiligen Vorgaben bezüglich der 3G-Regeln (geimpft, getestet, genesen) und Hygieneauflagen vor Ort. Berücksichtigen Sie zudem, dass der DAAD von Mobilitäten in Regionen, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft sind, abrät.

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Können die Mobilitäten im akademischen Jahr 2022/23 regulär stattfinden?

Die Bewerbungsphase für Erasmus+-Mobilitäten im akademischen Jahr 2022/23 ist regulär angelaufen. Bewerbungsschluss war der 1. Februar 2022. Nach derzeitigem Stand werden die Erasmus+-Mobilitäten im akademischen Jahr 2022/23 wie geplant stattfinden. Beachten Sie dennoch, dass eventuelle Einschränkungen, die durch die Corona-Pandemie bedingt werden, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht einschätzbar sind. Eventuelle Veränderungen bezüglich der Mobilitäten im akademischen Jahr 2022/23 können somit erst zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert werden.

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Wo finde ich Informationen über die Organisation des Sommersemesters 2022 an meiner Gastuniversität?

Die europäische Kommission hat eine Broschüre über die Organisation des akademischen Jahres 2021/22 an den Universitäten, die am Erasmus+-Programm teilnehmen, zusammengestellt. Zudem können Sie auch Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Universitäten finden. 

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Ich habe eine Zusage für eine Erasmus+-Mobilität im Sommersemester 2022. Muss ich Informationen zu möglichen Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie an meiner Gast-Universität selbst erfragen?

Sie werden frühzeitig informiert, falls es zu wichtigen Veränderungen an Ihrer Gastuniversität kommt. Zudem können Sie auch Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Universitäten finden. 

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Ich habe eine Zusage für eine Erasmus+-Mobilität im Sommersemester 2022 erhalten. Ist es möglich den Aufenthalt in das akademische Jahr 2022/23 zu verschieben?

Es besteht keine Möglichkeit Ihre Mobilität vom Sommersemester 2022 formlos in das folgende akademische Jahr zu verschieben, da es sich um eine neue Bewerbungsperiode handelt. Es steht Ihnen jedoch frei sich erneut zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2022/23 war der 01. Februar 2022.

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Ich habe meine Erasmus+-Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie nicht angetreten. Werden mir schon getätigte Kosten rückerstattet?

Für angefallene oder noch anfallende Kosten können Erasmus+-Fördermittel zur Erstattung verwenden werden. Diese können aber nicht die Höhe der geplanten Förderdauer überschreiten. Bitte bewahren Sie daher zur Sicherheit alle Nachweise zu Reisekosten und weiteren Kosten auf. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des International Office.

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Erhalte ich auch eine finanzielle Förderung, wenn ich meine Erasmus+-Mobilität ausschließlich online antrete?

Es werden nur die Mobilitätszeiten gefördert, die Sie tatsächlich im Gastland verbringen. Online-Studien, die von außerhalb des Gastlandes durchgeführt werden, können somit nicht gefördert werden. Virtuelle Mobilitätsphasen im Heimatland zählen aber nicht zum Erasmus+-Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus. Geförderte haben somit die Möglichkeit, die Erfahrung einer virtuellen Mobilität zu machen und zugleich die Option, die verbleibenden Monate des Erasmus+-Kontingents zu einem späteren Zeitpunkt für eine physische Mobilität zu nutzen.

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Mein Gastland wird vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft. Kann ich meine Mobilität dennoch antreten? 

Der DAAD rät davon ab, Mobilitäten in Regionen, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft sind, anzutreten. Solange die Mobilität nicht von ihrer Gastuniversität abgesagt wird, steht es Ihnen aber frei diese dennoch zu absolvieren.

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Ich leide an einer Vorerkrankung und gehöre zur Coronavirus-Risikogruppe. Kann ich trotzdem meinen Erasmus+-Aufenthalt antreten?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihr Auslandssemester anzutreten. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, vor Ihrem Aufenthalt ärztlichen Rat einzuholen und etwaige Risiken und Vorsichtmaßnahmen, unter besonderer Berücksichtigung des Ziellands, zu besprechen. Außerdem sollten Sie diesbezüglich die Empfehlungen des Auswärtigen Amts sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigen.

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Ich möchte meine Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig abbrechen. Wie gehe ich vor?

Falls Sie in der momentanen Situation Ihren Erasmus+-Aufenthalt unterbrechen oder abbrechen möchten, um nach Deutschland zurückzureisen, können Sie das tun, ohne uns zu fragen. Entscheiden Sie im Sinne Ihrer Sicherheit und Gesundheit. Sie müssen Ihre Entscheidung nur den zuständigen Personen im IO (outgoing@uni-frankfurt.de), dem Fachbereich an Ihrer Gasthochschule und dem Referat für Internationales am Fachbereich 03 (erasmusfb03@soz.uni-frankfurt.de) mitteilen. Weitere Informationen zum Abbruch Ihrer Mobilität finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Ich habe meine Erasmus+-Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie nicht angetreten. Muss ich schon erhaltene Förderungen zurückzahlen?

Angefallene oder noch anfallende Kosten, die aufgrund von Coronavirus bedingten Absagen entstehen, können über Erasmus+-Fördermittel erstattet werden. Allerdings nur bis maximal zur Höhe der geplanten Förderdauer. Bitte bewahren Sie daher zur Sicherheit alle Nachweise zu Reisekosten und weiteren Kosten auf.

Kümmern Sie sich zunächst um eine Rückerstattung der anfallenden Kosten durch Fluglinien, Reiserücktrittsversicherungen, Vermieter*innen etc. und bewahren diese Unterlagen und Korrespondenzen auf.

Auch bei Studierenden, die Ihre Mobilität nicht physisch antreten konnten, und eine virtuelle Mobilität durchführen, gilt diese Regelung, da wir leider nicht die Dauer Ihres Online-Studiums fördern können, sondern lediglich die angefallenen Reisekosten und Mietkosten, die Sie nicht rückerstattet bekommen durch Fluglinie/Bahn/Reiseveranstalter und Vermieter*innen.

Falls bei Ihnen derartige Kosten bestehen, reichen Sie bitte die Belege als Attachments per Email an outgoing@uni-frankfurt.de mit dem Betreff ERASMUS 21/22 - Abrechnung tatsächlicher Kosten bei Absage physischer Mobilität ein.

Bitte dokumentieren Sie auch den Schriftverkehr, aus dem Ihr Bemühen um die Rückzahlung durch Vermieter*innen, Reisegesellschaften, Versicherung etc. hervorgeht und in welcher Höhe die Kosten nicht zurückerstattet wurden.

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Ich möchte meine Erasmus+-Mobilität aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig abbrechen. Muss ich schon erhaltene Fördergelder zurückzahlen?

Das International Office gibt hier verschiedene Möglichkeiten vor, bei denen entweder ein Teil der Fördergelder zurückgezahlt werden muss oder der Rest der Fördergelder für noch anstehende Kosten genutzt wird. Genauere Informationen hierzu und zum weiteren Vorgehen erhalten Sie auf der Website des International Office unter Punkt 2.

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Fragen zu Auslandspraktika

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte ich mein Praktikum nicht beenden. Werden mir dennoch Credit Points angerechnet?

Hier gelten die Vorgaben des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften. Wenn ihr Praktikum wegen der Corona-Pandemie abgebrochen werden musste und Sie mindestens 50% der erforderlichen Stunden absolviert haben, werden Ihnen in der Regel die Credit Points verbucht.

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Ich habe mich auf ein Auslandspraktikum für das Sommersemester 2022 beworben. Kann ich dieses regulär antreten?

Nach derzeitigem Stand können Auslandspraktika im Sommersemester 2022 regulär angetreten werden. Bitte beachten Sie dennoch, dass alle Zusagen vorbehaltlich sind und je nach Situation und Entscheidungen Dritter ggf. zurückgezogen werden müssen, sollten sich neue öffentliche Einschränkungen durch das Coronavirus in Ihrem Gastland ergeben.

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Ich konnte mein Auslandspraktikum aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht antreten oder musste dieses vorzeitig abbrechen. Werden mir angefallene Kosten rückerstattet?

Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise des International Office zur Erasmus+-Praktikumsmobilität.

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