FAQ Lehrende

Fragen für Lehrende:

Wenn Sie eine*n Studierenden an Ihrer Professur aufnehmen möchten, laufen diese Mobilitäten unter dem Begriff Freemover (Doktorand*innen und Praktikant*innen). Freemover sind eigenfinanziert. Weder das Global Office, noch der Fachbereich/das Institut übernehmen finanzielle Verantwortung für die Bewerber*innen.

Fachliche Betreuung kann nur übernommen werden, wenn der*die Lehrende während des Betreuungszeitraums an der Goethe‑Universität lehrt. Die Studierenden sollten bei allen Fragen in Verbindung mit dem Studienfach unterstützt werden. Weitere Verpflichtungen gibt es für Sie als Lehrperson nicht, weder die Abnahme von Prüfungen noch die Anbindung an die Professur. Die administrative Betreuung (Zulassung, Immatrikulation) erfolgt über das Global Office.

Es kann sein, dass die entsendende Hochschule und/oder der*die Studierende einen Letter of Acceptance oder Letter of Invitation benötigt. Die Betreuungszusage/-einladung kann nur von dem*der Betreuer*in oder dem Fachbereich selbst ausgestellt werden. Bitte fragen Sie bei dem*der Studierenden direkt nach, welche Angaben im sogenannten Letter of Acceptance/Invitation enthalten sein müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Einige der Incomings am Fachbereich verfügen zu Beginn des Anmeldezeitraums noch nicht über einen HRZ-Account, da die Immatrikulation erst vor Ort in Frankfurt erfolgt. Unsere Incomings melden sich deshalb vereinzelt direkt per E-Mail für Kurse bei Ihnen an. Wir möchten Sie freundlich darum bitten, dass Sie die Austauschstudierenden hierbei unterstützen und ihnen auch nach Ablauf der Anmeldefristen eine Kursteilnahme über diesen Weg ermöglichen. Ihnen steht es frei auch nach Ablauf der Anmeldefristen weitere zusätzliche Studierende aufzunehmen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit der weiteren Aufnahme von Studierenden großzügig für Austauschstudierende. Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist nicht mit der Anmeldung zu Prüfungen gekoppelt. Eine Meldung an das Studiendekanat oder das Prüfungsamt ist deswegen NICHT notwendig.

Incomings des Fachbereichs 03 nehmen nicht an der zentralen Prüfungsanmeldung des Fachbereichs teil. Eine Prüfungsanmeldung erfolgt zu Beginn der Lehrveranstaltung informell bei Ihnen als Lehrperson zusammen mit der Absprache der Prüfungsanforderung. Dabei ist es wichtig, dass Sie als Lehrende den Incomings besonders deutlich machen, welche Leistungen zu erbringen sind und welche konkreten Anforderungen damit einhergehen (bspw. Plagiate; Konzept des Teilnahmenachweises, welches im Ausland häufig unbekannt ist; etc.).

Zudem kann es für Incomings notwendig sein, bei Veranstaltungen, in denen nur ein Teilnahmenachweis (3 CP) erbracht wurde, eine Note zu erhalten. Diese wird als Nachweis bei ihrer Heimatuniversität benötigt, um die Auszahlung der ERASMUS+-Fördermittel zu erhalten. Bitte entsprechen Sie in diesen Ausnahmefällen dem Wunsch der Studierenden und nehmen eine Benotung vor. 

Die Dokumentation der Prüfungsleistung erfolgt über ein separates Course Certificate, welches von Ihnen unterschrieben wird. Bitte achten Sie auch auf die korrekte Schreibweise des Veranstaltungstitels, welche für die Erstellung eines Transcript of Records vom Global Office der GU unerlässlich ist. Da Incomings häufig Fristen ihrer Heimatuniversitäten zu beachten haben, bitten wir Sie um eine zeitnahe Rücksendung der unterschriebenen Course Certificates an das Global Office.

Zusätzliche Informationen zu Regelungen für Incomings erhalten Sie auf der Website des Fachbereichs.

Die von Ihnen unterschriebenen Course Certificates senden Sie bitte, gestempelt von der Professur, an die Sie angebunden sind, bzw. von der Erasmus+-Koordinatorin des FB03 (international@soz.uni-frankfurt.de) an incoming@uni-frankfurt.de. Auch eine Weiterleitung der ausgedruckter Versionen des ausgefüllten und gestempelten Course Certificates via Hauspost an Eschersheimer Landstraße 155, c/o House of Labor, 3. Stock, 60323 Frankfurt am Main ist möglich.

Es existieren keine verbindliche Vorgaben bezüglich der Prüfungsform (mündlich oder schriftlich) für Austauschstudierende. Aufgrund möglicher sprachlicher Herausforderungen besteht die Möglichkeit, alternative Prüfungsformate anzubieten. Wichtig ist jedoch, dass Austauschstudierende keine Auswahlmöglichkeit in Bezug auf die Prüfungsform haben und denselben Anforderungen gerecht werden müssen wie regulär immatrikulierte Studierende. Grundsätzlich kann den Incomings auch die Möglichkeit eingeräumt werden eine Hausarbeit in englischer Sprache einzureichen oder eine mündliche Prüfung auf Englisch abzulegen. Die Entscheidung darüber liegt jedoch immer im Ermessen der Lehrperson. Die Dokumentation der Studienleistung erfolgt anschließend über dieses Formular. Hierauf sind auch die verschiedenen Prüfungsformen auswählbar.

Grundsätzlich erhalten diese die gleichen ECTS für Teilnahme/Leistung wie die regulär eingeschriebenen Studierenden. B.A.-Studierende erhalten am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften in der Regel 3 ECTS für die Teilnahme an Seminaren und zusätzlich 4 ECTS für erbrachte Leistungen (z.B. Klausur, Hausarbeit, Essay). M.A.-Studierende erhalten 3 ECTS bei regulärer Teilnahme und 5 ECTS für erbrachte Leistungen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Es kann für Incomings notwendig sein, bei Veranstaltungen, in denen nur ein Teilnahmenachweis (3 CP) erbracht wurde, eine Note zu erhalten. Diese wird als Nachweis bei ihrer Heimatuniversität benötigt, um die Auszahlung der ERASMUS+-Fördermittel zu erhalten. Bitte entsprechen Sie in diesen Ausnahmefällen dem Wunsch der Studierenden und nehmen eine Benotung vor. 

Die Dokumentation der Prüfungsleistung erfolgt über ein separates Course Certificate, welches von Ihnen unterschrieben wird. Die Note kann im Course Certificate unter "Student's performance – Participation with individual grading" eingetragen werden.

Bei allen Fragen rund um die Studienmodalitäten für Incomings wenden Sie sich gerne an das Referat für Internationales im Dekanat des Fachbereich 03.

Weitere Informationen zum Umgang mit Incomings finden Sie außerdem im Leitfaden Lehre.

Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin

Dr. Anke Reinhold

Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134

Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de

In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main