Wenn Sie eine*n Studierenden an Ihrer
Professur aufnehmen möchten, laufen diese Mobilitäten unter dem Begriff
Freemover (Doktorand*innen und Praktikant*innen). Freemover sind
eigenfinanziert. Weder das Global Office, noch der Fachbereich/das Institut
übernehmen finanzielle Verantwortung für die Bewerber*innen.
Fachliche Betreuung kann nur
übernommen werden, wenn der*die Lehrende während des Betreuungszeitraums an der
Goethe‑Universität lehrt. Die Studierenden sollten bei allen Fragen in
Verbindung mit dem Studienfach unterstützt werden. Weitere Verpflichtungen gibt es für Sie als
Lehrperson nicht, weder die Abnahme von Prüfungen noch die Anbindung an die Professur. Die administrative
Betreuung (Zulassung, Immatrikulation) erfolgt über das Global Office.
Es kann sein, dass die entsendende
Hochschule und/oder der*die Studierende einen Letter of Acceptance oder Letter
of Invitation benötigt. Die Betreuungszusage/-einladung kann nur von
dem*der Betreuer*in oder dem Fachbereich selbst ausgestellt werden. Bitte
fragen Sie bei dem*der Studierenden direkt nach, welche Angaben im sogenannten
Letter of Acceptance/Invitation enthalten sein müssen. Weitere Informationen
dazu finden Sie hier.
Incomings des Fachbereichs 03 nehmen nicht an der zentralen Prüfungsanmeldung des Fachbereichs teil. Eine Prüfungsanmeldung erfolgt zu Beginn der Lehrveranstaltung informell bei Ihnen als Lehrperson zusammen mit der Absprache der Prüfungsanforderungen. Dabei ist es wichtig, dass Sie als Lehrende den Incomings besonders deutlich machen, welche Leistungen zu erbringen sind und welche konkreten Anforderungen damit einhergehen (bspw. Plagiate; Konzept des Teilnahmenachweises, welches im Ausland häufig unbekannt ist; etc.).
Zudem kann es für Incomings notwendig sein, bei Veranstaltungen, in denen nur ein Teilnahmenachweis (3 CP) erbracht wurde, eine Note zu erhalten. Diese wird als Nachweis bei ihrer Heimatuniversität benötigt, um die Auszahlung der ERASMUS+-Fördermittel zu erhalten. Bitte entsprechen Sie in diesen Ausnahmefällen dem Wunsch der Studierenden und nehmen eine Benotung vor.
Die Dokumentation der Prüfungsleistung erfolgt über ein separates Course Certificate, welches von Ihnen unterschrieben und von der Professur oder der Referentin für Internationales und Erasmus+-Koordinatorin des FB03 gestempelt werden muss. Bitte achten Sie auch auf die korrekte Schreibweise des Veranstaltungstitels, welche für die Erstellung eines Transcript of Records vom Global Office der GU unerlässlich ist. Da Incomings häufig Fristen ihrer Heimatuniversitäten zu beachten haben, bitten wir Sie um eine zeitnahe Rücksendung der unterschriebenen Course Certificates an die Austauschstudierenden.
Zusätzliche Informationen zu Regelungen für Incomings erhalten Sie auf der Website des Fachbereichs.
Es existieren keine verbindliche Vorgaben bezüglich der Prüfungsform (mündlich oder schriftlich) für Austauschstudierende. Aufgrund möglicher sprachlicher Herausforderungen besteht die Möglichkeit, alternative Prüfungsformate anzubieten. Wichtig ist jedoch, dass Austauschstudierende keine Auswahlmöglichkeit in Bezug auf die Prüfungsform haben und denselben Anforderungen gerecht werden müssen wie regulär immatrikulierte Studierende. Grundsätzlich kann den Incomings auch die Möglichkeit eingeräumt werden eine Hausarbeit in englischer Sprache einzureichen oder eine mündliche Prüfung auf Englisch abzulegen. Die Entscheidung darüber liegt jedoch immer im Ermessen der Lehrperson. Die Dokumentation der Studienleistung erfolgt anschließend über dieses Formular. Hierauf sind auch die verschiedenen Prüfungsformen auswählbar.
Bei allen Fragen rund um die Studienmodalitäten für Incomings wenden Sie sich gerne an das Referat für Internationales im Dekanat des Fachbereich 03.
Weitere Informationen zum Umgang mit Incomings finden Sie außerdem im Leitfaden Lehre.