FAQ Auslandspraktikum

FAQ AUSLANDSPRAKTIKUM
Ein Auslandspraktikum hilft nicht nur dabei, sich über mögliche Berufswünsche und -perspektiven klar zu werden. Es bildet auch den Ausgangspunkt dafür, sich ein internationales Netzwerk in Bereichen, die für Ihre Karriere nach dem Studium relevant sind, zu schaffen. Zusätzlich bereichert eine Auslandserfahrung Ihren Lebenslauf und ist für jegliche spätere Bewerbung ein deutlicher Pluspunkt! Nicht zuletzt ermöglicht Ihnen ein Auslandspraktikum, ein anderes Land auf eine besondere Weise kennen zu lernen und erweitert Ihren persönlichen Erfahrungsschatz und Horizont!

Es gibt eine große Anzahl an möglichen Praktikumsplätzen im Ausland. Eine kurze Übersicht möglicher Praktikumsgeber im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich finden Sie hier. Die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz, sowie Ihre Bewerbung, ist jedoch Ihnen selbst überlassen. Für eine Anerkennung Ihres Auslandspraktikums als Studienleistung, sowie eine Förderung über das Erasmus+-Programm, muss Ihr Praktikum einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studiengang aufweisen.


Das Global Office (GO) bietet zudem Sprechstunden speziell für Fragen bezüglich Auslandspraktika an. Nähere Informationen und Kontakt finden Sie hier.


Auch auf Praktikumsbörsen wie Erasmus Intern oder World Unite finden Sie weltweite Ausschreibungen. Weitere Börsen, sowie aktuelle internationale Praktikumsausschreibungen finden Sie auf der Seite des Global Office und beim DAAD.

Ja, auch ein Auslandspraktikum kann als Pflichtpraktikum in Rahmen Ihres Studiengangs anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass ein Studienbezug gegeben ist. Auch müssen Sie in der Regel in einem Praktikumsbericht oder auf einem Studientag Ihre Erfahrungen und deren Nutzen im Hinblick auf Ihren Werdegang erläutern. Bitte beachten Sie, dass Prozedere und Vorgaben für die Anerkennung Ihres Praktikums je nach Studiengang und Studienordnung variieren können. Hier finden Sie eine Übersicht der studiengangsspezifischen Vorgaben für den Fachbereich 03.

Hier finden Sie die Berichte über Auslandspraktika von Studierenden der Goethe-Universität (fachbereichsübergreifend; der Fachbereich kann als Filter angegeben werden).

Hier finden Sie umfassende Informationen zur Vorbereitung auf ein Auslandspraktikum, die vom Global Office zu Verfügung gestellt werden.

Um interkulturelle Missverständnisse so gut es geht zu vermeiden und die neuen Erfahrungen im Zielland bestmöglich aufzunehmen, empfehlen wir eine interkulturelle Vorbereitung auf Ihr Auslandspraktikum. Diese kann u. a. erfolgen, indem die Angebote des Career Services (insbesondere die mit internationalem Bezug), von Kompass International, vom Internationalen Studientreff und/oder vom Buddy-Programm wahrgenommen werden.


Während des Aufenthaltes können Studierende auch als „Correspondent*innen“ für die Kommiliton*innen tätig werden, z. B. indem sie für studieren weltweit auf Social Media über ihren Alltag berichten.

Nach dem Aufenthalt können die eigene Erfahrungen z. B. auch mit dem „Back-to-School“-Projekt des DAAD reflektiert werden.

Erasmus+: Praktika in einem EU-Mitgliedsstaat, sowie in Island, Norwegen, der Türkei und Mazedonien können unter Umständen im Rahmen des Erasmus+-Programms finanziell gefördert werden. Dies gilt für Pflichtpraktika ebenso wie für freiwillige Praktika im Rahmen Ihres Studiums. Wichtig hierfür ist, dass Sie die Förderung mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn beim Global Office der Goethe-Universität beantragen. Zudem muss Ihr Praktikum einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studium haben. Auf der Webseite des Global Office finden Sie außerdem weitere wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren. Sie erhalten derzeit eine monatliche Pauschale von zwischen 690€ und 740€. Genauere Informationen finden Sie hier.


Auslands-BAföG: Für die Auslandsförderung mit BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Die Kontaktdaten des Amtes, das für Ihr Zielland zuständig ist, erhalten Sie, indem Sie auf dieser Website auf der Weltkarte die Region auswählen, in der Sie Ihren Ausbildungsaufenthalt durchführen möchten. Ferner möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass viele Studierende, die im Inland nicht BAföG-berechtigt sind, eine solche Förderung im Ausland womöglich trotzdem beziehen könnten, da für diesbezüglich andere Voraussetzungen gelten. Ein Antrag kann sich daher lohnen und wird empfohlen. Am Fachbereich 03 sind hier alle Informationen zum BAföG-Beauftragten zu finden. Für Blatt 06 Ihres Antrags auf Auslands-BAföG ist hingegen das Referat für Internationales zuständig.


Weitere Fördermöglichkeiten: Außerhalb des Erasmus+-Raums können Sie zudem durch das PROMOS-Stipendium und weitere DAAD-Stipendien finanziell gefördert werden. Eine detaillierte Auflistung möglicher Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Während Ihres Auslandspraktikums dürfen Sie grundsätzlich auch Auslands-BAföG beziehen. Es muss sich allerdings dabei um ein Pflichtpraktikum handeln, das mindestens zwölf Wochen dauert, wenn es außerhalb der EU absolviert wird. Auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie sämtliche Informationen zum Thema Auslands-BAföG.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, d. h. mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, einen Antrag zu stellen, denn die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass auch etliche Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist.

Ihr Antrag wird vom Prüfungsamt oder dem Referat für Internationales am Fachbereich 03 unterzeichnet, wenden Sie sich daher gerne an das Referat für Internationales für Blatt 06 Ihres Antrags.

Wenn Sie diese Förderung parallel zu anderen Förderungen beziehen oder beantragen wollen, müssen Sie dies womöglich angeben bzw. an der dafür zuständigen Stelle bekannt machen

Ja, Sie können auch mit Kind(ern) ein Auslandspraktikum machen.  Für Ihren Aufenthalt erhalten Sie auch eine Förderung. Hier finden Sie einige Informationen vom Global Office zum Thema „Ins Ausland mit Kind(ern)“.

Im Referat für Internationales des FB 03 oder dem Prüfungsamt des FB 03 muss der Fachbezug Ihres Praktikums bestätigt werden. Bitte füllen Sie vorab dieses Dokument aus und senden Sie es elektronisch an international@soz.uni-frankfurt.de pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de.

Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie ein Urlaubssemester beantragen. Wenn Sie sich allerdings beurlauben lassen, dürfen Sie für den Zeitraum, in dem Sie beurlaubt sind, keine Studienleistungen erbringen. Dementsprechend kann eine Beurlaubung aufgrund eines Auslandspraktikums nur dann erfolgen, wenn es sich dabei um kein Pflichtpraktikum handelt – denn für ein Pflichtpraktikum sollten nach der jeweiligen Studienordnung CP angerechnet werden. Womöglich kann aber eine Beurlaubung aus anderen Gründen notwendig sein. Hier kommt es auf die persönliche Situation der/des Studierenden an. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen der Goethe-Universität zum Thema Beurlaubung.

Das Erasmus+ Learning Agreement Student Mobility for Traineeships wird von drei Parteien unterschrieben: Ihrer Praktikumsstelle, Sie als Studierende*r und dem Referat für Internationales des FB 03. Das Learning Agreement for Traineeships kann jedoch nur vom Referat für Internationales unterschrieben werden, wenn Ihr Praktikum einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studiengang aufweist.

Ja, jedoch sind Praktikumsaufenthalte im Vereinigten Königreich durch den Brexit erschwert. Da sich die aktuelle Informationslage diesbezüglich häufig ändert, finden Sie auf der Seite des Global Office die aktuellsten Informationen zum Vorgehen und der Beantragung des Visums für ein Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich.

Je nach Studienordnung (bei einem Pflichtpraktikum) und der Förderung (bei Erasmus+ mindestens 60 Tage und maximal 5 Monate) kann die Länge Ihres Auslandspraktikums variieren.

Auf diese Frage gibt es keine allgemein gültige Antwort. Für ein Praktikum in EU-Ländern brauchen Sie in der Regel kein Visum oder eine Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für das außereuropäische Ausland kann es davon abhängig sein, ob Ihr Vertrag deutschem oder ausländischem Recht unterliegt, ob Sie von der Praktikumsstelle eine Aufwandsentschädigung erhalten, ob Sie ins Ausland steuerpflichtig sind usw. – am besten sollten Sie sich daher direkt bei der Praktikumsstelle dazu erkundigen!

Für einen Aufenthalt im außereuropäische Ausland ist je nach Staatsangehörigkeit in der Regel ein Reisepass notwendig. Achten Sie außerdem auf die Gültigkeit bzw. das Ablaufdatum Ihrer Dokumente und auf die Fristen für die Beantragung eines Visums bei der entsprechenden Behörde, sollte dies erforderlich sein.

Für Erasmus+-geförderte Auslandspraktika gibt es Pflichtversicherungen wie die Kranken-, Auslandsunfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Diese Fragen sind immer mit der Praktikumsstelle und der Förderstelle abzuklären. Ausführliche Informationen diesbezüglich finden sie hier.

Dieses Anliegen sowie alles, was mit dem Thema Krankenversicherung zusammenhängt, sollte im Vorfeld mit dem Praktikumsgeber geklärt werden. Oft gibt es für Studierende vergünstigte Tarife oder Sonderangebote, je nach Krankenkasse. Manchmal ist man auch über z. B. Kreditkarten für Auslandsaufenthalte automatisch mitversichert. Erkundigen Sie sich daher am besten im Vorfeld bei den entsprechenden Ansprechpersonen.


Vergessen Sie nicht, sich nach Bedarf auf die Krisenvorsorgeliste vom Auswärtigen Amt (ELEFAND) einzutragen und lesen Sie die Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge vom DAAD. Auch sollten Sie sich über mögliche Reiseimpfungen informieren, ohne dessen Schutz Sie womöglich in dem Land nicht einreisen dürfen!

Der Zeitaufwand für die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle kann stark variieren. So gibt es Institutionen, für welche eine Bewerbung bereits ein Jahr vor geplantem Praktikumsbeginn eingereicht werden muss. Ebenfalls sollten Sie daran denken, dass die Bewerbung für eine finanzielle Förderung für den Praktikumsaufenthalt i. d. R. auch im Vorfeld erfolgen muss (wie bei Ausschreibungen, die nur einmal im Jahr veröffentlicht werden, z. B. für das Carlo-Schmid-Programm). Einige Unternehmen brauchen viel Zeit, anderen vergeben Plätze auch kurzfristig und unkompliziert. In der Regel sollte man allerdings mit mindestens 3 Monaten Vorlaufzeit rechnen.

In jedem Land gibt es unterschiedliche Wohnungsbörsen (z.B. idealista für Spanien, leboncoin für Frankreich etc.). Im deutschsprachigen Ausland sind WGs bzw. Wohnheime verbreitet und es lohnt sich daher für diese Länder auf WG-Gesucht zu schauen. Auch gibt es international bekannte Suchportale, die für kürzere Aufenthalte genutzt werden können (z. B. Airbnb, housing anywhere, erasmusu). Beim außereuropäischen Ausland kann Ihnen die Praktikumsstelle behilflich sein – vor allem größere Unternehmen haben oft ein Leitfaden für Praktikant*innen, in dem auch solche Informationen bereitgestellt werden.

Ja, für aktuelle Praktika ist es möglich, eine Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen zu beantragen, insofern bestimmte Kriterien erfüllt werden. Genauere Information finden Sie hier.

Hier finden Sie alle Informationen vom Studierendenwerk Frankfurt am Main zum Thema Rückerstattung des Semestertickets.

Nicht unbedingt. Je nach Förderung und Studienordnung gibt es unterschiedliche Anforderungen wie das Praktikum dokumentiert werden muss.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Sie können sich vom Global Office (Kontakt) beraten lassen. Bei Fragen können Sie sich ebenfalls an das Referat für Internationales (international@soz.uni-frankfurt.de) wenden.

Ja, eine Förderung durch das Erasmus+-Praktikumsprogramm ist auch nach dem Studienabschluss möglich. Voraussetzung ist, dass die Bewerbung vor der Exmatrikulation erfolgt. Der Praktikumszeitraum darf zudem maximal 12 Monate nach dem Exmatrikulationsdatum liegen.

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch an der Goethe-Universität immatrikuliert sein.