Promotionsurkunde

Cw allgemein 2014 e3a9335 ud

Die Promotionsurkunde wird vom Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften ausgestellt. Sie erhalten die Promotionsurkunde, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:

 
  • Revisionsschein (im Original): vom Betreuer unterschrieben
 
 
  • Verlagsvertrag (auch als Kopie): Die Belegexemplare werden nach Druck eingereicht
 bzw.
  • bei Veröffentlichung im (privaten) Druck: Belegexemplare der Dissertation

WICHTIG! Der Doktortitel darf erst nach Erhalt der Doktorurkunde getragen werden. Dr. dess. sieht die Promotionsordnung nicht vor.

© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt