Aufgaben

Der Gleichstellungsrat ist die gewählte Vertretung für geschlechtsspezifische Interessen am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften. Aufgabe des Gleichstellungsrats ist es, sich aktiv für die Interessen der verschiedenen Statusgruppen (administrativ technisches-Personal, Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen) und für geschlechtsspezifische Belange einzusetzen. Insbesondere begleitet der Gleichstellunsrat Einstellungs- und Berufungsverfahren, um die Chancengleichheit bei Stellenbesetzungen zu gewährleisten.

Neben der Gremienarbeit sind die Gleichstellungsrätinnen Ansprechpartnerinnen für Fragen zu feministischer Forschung und Lehre am Fachbereich, zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf, bei Fällen sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, sowie bei Diskriminierungserfahrungen (bspw. Sexismus, Homophobie, Transphobie, Rassismus) in Lehrveranstaltungen, am Campus  und in anderen universitären Kontexten.

Während des Semesters tagt der Gleichstellungsrat einmal wöchentlich. Der jeweils aktuelle Rechenschaftsbericht des Gleichstellungsrats, Artikel und Informationen über die Gleichstellungs- und Wissenschaftspolitik am Fachbereich und andere feministisch und geschlechterpolitisch relevante Beiträge, sowie unsere regelmäßig erscheinende Publikation "Die Ratsfrau" sind im Büro des Gleichstellungsrates (2G163) oder im feministischen Salon (2G215) einsehbar.

Aktuelle Informationen finden sich im feministischen Salon (2G215), am Büro des Gleichstellungsrates (2G163) und auf unserer Homepage.

Rechtliche und organisatorische Einbindung der Gleichstellungsarbeit 

Die Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik an der Goethe- Universität – und somit auch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten am fachbereich 03 - basiert auf dem Hessischen Gleichberechtigungs-gesetzt (HGIG), das seit dem 01.01.1994 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist


die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Ver-besserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung beste-hender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.“ (§1 HGIG vom 31.8.2007)

Darüber hinaus ist auch im Hessischen Hochschulgesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert:

Die Hochschulen fördern die tatsächlich Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechts-spezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen.“  (§5(1) HHG vom 14.12.2009)

Um diese Ziele zu erreichen hat die Goethe-Universität Frauenförderungspläne und Antidiskriminierungsmaßnahmen erarbeitet. Aktuell ist hierfür der „Hochschulentwicklungsplan der Goethe-Universität 2016 – 2020“, der zentrale „Aktionsplan Chancengleichheit 2017 – 2022“ (Gender Equality & Diversity Actionplan), die „Gender Equality & Diversity Action Plans“ (GEDAP) der Fachbereiche sowie die „Antidis-kriminierungsrichtlinie der Goethe-Universität Frankfurt am Main“ maßgeblich. Zur Umsetzung der Gleichstellungspolitik im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit wurden sowohl auf Präsidiumsebene als auch auf Fachbereichs- und Institutsebene Frauenbeauftragte/ Gleichstellungsbeauftragte bzw. Frauenräte/Gleichstellungsräte institutionell verankert. Die Satzung der JWGU zur Frauenvertretung formuliert hierzu das klare Ziel:

An den Fachbereichen […] ist je eine Frauenvertretung einzurichten. Die Frauenvertretung setzen sich aus Frauenbeauftragten zusammen, die nach Möglichkeit verschiedenen Statusgruppen angehören und einen Frauenrat bilden können.“ (§6 (1) Satzung zu den Frauenvertretungen an der Johann Wolf-gang Goethe-Universität Frankfurt am Main 11.6.1996)

Dezentrale Gleichstellungsstrukturen sind dementsprechend keine Einzelmaßnahme der Fachbereiche, um die Gleichstellungspolitik an Instituten voranzutreiben, sondern Teil eines Geflechts verschiedener universitärer Institutionen.

Das Gleichstellungs-Team des Fachbereichs 03 arbeitet mit anderen dezentralen Gleichstellungsvertretungen sowie dem zentralen Gleichstellungsbüro zusammen. Mehrfach im Semester gibt es darüber hinaus Gleichstellungsbeauftragten-Vollversammlungen aller zentralen und dezentralen Gleichstellungsakteur*innen, zu der die zentrale Gleichstellungsbeauftragte einlädt und bei denen fachübergreifende Probleme diskutiert, verschieden Lösungsstrategien entwickelt sowie entsprechende Maßnahmen beschlossen werden.

Weitere Materialien über rechtliche Grundlagen von Gleichstellungsarbeit und die Instrumente zur Gleichstellung und Diversity Policies an der Goethe-Universität findet ihr hier: https://www.uni-frankfurt.de/36386009/Konzepte___rechtliche_Grundlagen - rechtsgrundlage.

Kontakt

Gleichstellungsrat FB 03
Gesellschaftswissenschaften

Goethe-Universität Frankfurt am Main

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Campus Westend/ PEG

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60323, Frankfurt am Main


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Fax: +49 69 798 - 22844

E-Mail: Gleichstellungsrat-fb03@soz.uni-frankfurt.de