Vereinbarkeit von Studium und Kind bzw. Beruf und Kind

1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz §3 Abs.1:

„(1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.“

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile

2. Präambel

„Chancengleichheit ist ein Leitbild der Goethe-Universität. Daher verpflichtet sich die Goethe-Universität der Familienfreundlichkeit als ein zentrales, institutionelles Querschnittsthema. Die Goethe-Universität versteht unter einer Familie alle Lebensgemeinschaften, in denen eine langfristige Verantwortung für andere wahrgenommen wird. Ziel des Sicherungsverfahrens ist es, in Studium, Forschung, Lehre und Verwaltung nachhaltig sehr gute Rahmenbedingungen für Hochschulmitglieder mit Familienaufgaben zu schaffen.“

https://www.uni-frankfurt.de/55785543/2015_03---Zielvereinbarungen_audit.pdf

3. Diversity Konzept

„Mit Diversity Policies verfolgt die Goethe-Universität verschiedene übergreifende Ziele, die bereits im Hochschulentwicklungsplan 2011 sowie dem Zwischenbericht zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG 2011 formuliert wurden. Sie will: die Strukturen und Prozesse an der Hochschule auf Mechanismen und Effekte insbesondere der institutionellen Diskriminierung hin untersuchen und so verändern, dass Personen unabhängig von ihren sozialen Merkmalen die gleichen Zugangs- und Erfolgschancen haben; eine familienfreundliche, gender- und diversitätssensible Organisations- und Wissenschaftskultur herstellen; […].“

https://www.uni-frankfurt.de/47793325/Diverity-Konzept_Homepage.pdf

4. Mutterschutz für Arbeitnehmer*innen

„Es besteht ein Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. In dieser Zeit ist eine Kündigung nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig.“

  • Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Dann dürfen Schwangere nicht mehr beschäftigt sein. Ausnahme: Wenn es Ihr ausdrücklicher Wunsch ist, können Sie auch noch in diesen sechs Wochen arbeiten
  • Bei Bewerbungen während Ihrer Schwangerschaft müssen Sie Ihre Schwangerschaft auch auf Befragen im Bewerbungsgespräch oder -verfahren nicht offenbaren


https://www.uni-frankfurt.de/41624696/Mutterschutz
https://www.uni-frankfurt.de/72379411/mutterschutzgesetz_data.pdf

5. Mutterschutz während des Studiums und Vereinbarkeit von Kind und Studium

Die Mutterschutzfrist gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit (in den ersten 12 Monaten nach der Geburt) haben Studentinnen das Recht, sich für Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, und zum Stillen des Kindes freistellen zu lassen, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.

Für eventuelle Nachteile, die aus der Meldung der Schwangerschaft entstehen könnten, müssen zunächst Nachteilsausgleiche (Fristverlängerungen, Äquivalenzleistungen, andere Prüfungsformen, etc.) geprüft werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Regelungen ist die Meldung der Schwangerschaft gegenüber der Universität. Eine gesetzliche Pflicht zur Meldung besteht jedoch nicht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Regelungen ist die Meldung der Schwangerschaft gegenüber der Universität. Um ihre Schwangerschaft gegenüber der Universität bzw. dem Fachbereich 03 anzuzeigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Alexander Simon (A.Simon@soz.uni-frankfurt.de).

https://www.uni-frankfurt.de/41605078/Rechtliche_Rahmenbedingungen_f%C3%BCr_Studierende_mit_Familienaufgaben#Mutterschutz


Sollten Sie noch Fragen haben, zögern sie nicht, uns zu schreiben: frauenrat-fb03@soz.uni-frankfurt.de oder wenden sie sich an den Familien-Service im Gleichstellungsbüro (kirst@em.uni-frankfurt.de).

Eltern-Kind-Raum

Der Eltern-Kind-Raum befindet sich im Gebäude Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (RuW; Raum 1.112).

Weitere Infos gibt es in der Broschüre "Familien an der Goethe-Universität [PDF]" des Gleichstellungsbüros.

Kontakt

Gleichstellungsrat FB 03
Gesellschaftswissenschaften

Goethe-Universität Frankfurt am Main

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