Forschungsprojekte

Wissenschaftsnetzwerk Recht im Anthropozän (RiA)

Projektlaufzeit: 11/24 bis 10/27
Förderung: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG),
Projektnummer 548004032
Antragstellerin: Prof'in. Dr. Doris Schweitzer
Mitverantwortlicher: Dr. Johan Horst
Studentische Hilfskraft: Karl Homuth (
homuth@em.uni-frankfurt.de)
Website: recht-im-anthropozaen.uni-frankfurt.de


„Recht im Anthropozän“ (RiA) ist ein interdisziplinäres Netzwerk von vierzehn Wissenschaftler:innen aus Soziologie, Rechtswissenschaft und Anthropologie. RiA untersucht in theoretischer wie in empirischer Hinsicht, inwiefern das Anthropozän die grundlegenden sozialwissenschaftlichen Kategorien von Materialität, Subjektivität und Verantwortung herausfordert und damit zugleich das Recht transformiert.


Ob Biodiversitäts- und Klimakrise, CO2-Reduktionspflicht, Normierung von Ökozid und Geoengineering, oder Rechte der Natur – die rechtliche Auseinandersetzung um die Krisen des Anthropozäns intensiviert sich! Doch aus rechtswissenschaftlicher Perspektive wird das Recht in erster Linie als Instrument zur Behandlung der mit dem Anthropozän verbundenen ökologischen Probleme begriffen. RiA geht hingegen davon aus, dass das Verhältnis von Recht und Anthropozän ungleich komplexer und vielschichtiger ist. Recht ist nicht nur potentielles Instrument zur Lösung, sondern ist zugleich tief verstrickt in die Hervorbringung des Anthropozäns. RiA versteht das Anthropozän dabei als in sich spannungsgeladenen Reflexionsbegriff, der nicht nur eine Vielzahl sich zuspitzender existentieller Herausforderungen markiert, sondern zugleich die Frage aufwirft, wie das Recht in der Gestaltung gesellschaftlicher und natürlicher Verhältnisse beteiligt ist und sein kann. Antwortet das Recht auf die Herausforderung des Anthropozäns, indem neu verhandelt wird, wer oder was als Rechtssubjekt gilt, was als materielle Voraussetzung des Rechts zum Gegenstand der Sorge wird und was zukünftig als verantwortbares Handeln gelten soll?


Die Netzwerkmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):

Dr. Laura Affolter (Hamburger Institut für Sozialforschung); Prof. Dr. Sigrid Boysen (Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg); Dr. Philipp Degens (Universität Hamburg); Prof. Dr. Malte-C. Gruber (Justus-Liebig-Universität Gießen); Dr. Andreas Gutmann (Universität Kassel); Dr. Johan Horst (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt a.M.); Prof. Dr. Jens Kersten (Ludwig-Maximilians-Universität, München); Prof. Dr. Susanne Krasmann (Universität Hamburg); Prof. Dr. Thomas Scheffer (Goethe-Universität Frankfurt); Prof'in. Dr. Doris Schweitzer (Goethe-Universität Frankfurt); Dr. Petra Sußner (Humboldt-Universität zu Berlin); Alina Wandelt (Goethe-Universität Frankfurt); Dr. Anna-Lena Wolf (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg); Prof. Dr. Olaf Zenker (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg).

Aktivitäten

Kontakt: homuth@em.uni-frankfurt.de

Humanmedizinische Datenkörper: Zur Erzeugung bio-digitaler Zwillinge

Projektlaufzeit: 09/24 bis 02/26
Förderung: Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Luana Pesarini

Vor dem Hintergrund neuer Möglichkeiten in der datengetriebenen und „personalisierten“ Medizin gewinnen individuelle Gesundheitsdaten zunehmend an gesellschaftlicher Aufmerksamkeit – inklusive ihrer Verwendung für die Erzeugung „virtueller menschlicher Zwillinge“. Das Phänomen „virtueller menschlicher Zwillinge“ verspricht neben einer optimierten Form der datengetriebenen und „personalisierten“ Medizin wissenschaftlichen Fortschritt und wirtschaftliche Wertschöpfung. Mittels der Nutzung von klinischen und selbst-erhobenen Gesundheitsdaten und generativer Künstlicher Intelligenz sollen „virtuelle menschliche Zwillinge“ individuelle Datenbilder von Patienten schaffen. Ziel der interdisziplinären ZEVEDI-Projektgruppe „Humanmedizinische Datenkörper: Zur Erzeugung bio-digitaler Zwillinge“ ist das Verhältnis zwischen menschlichem Körper und datenbasiertem Zwilling auf rechtliche und ethische Herausforderungen hin zu befragen. Zentrale Fragen sind, welcher rechtlicher Status den dabei entstehenden „Datenkörpern“ zukommt, inwieweit sie gesellschaftliche Wirkmacht entfalten und wie sie Gesundheitsdatenrechte und -zugänge beeinflussen.

Zur Website der ZEVEDI-Projektgruppe

Die rechtliche Neuordnung der Dinge

Das Projekt nimmt gegenwärtige Verschiebungen in der rechtlichen Ordnung unserer Verhältnisse zu den „Dingen“ (res) in den Blick. Geht man dabei – in Anlehnung an die frühen Soziologien etwa von Karl Marx, Émile Durkheim, Ferdinand Tönnies oder Max Weber – idealtypisch vom privaten Sacheigentum aus, dann zeigen sich die Scheidung zwischen Rechtsubjekts (persona) und Rechtsobjekt (res), aus der individuelle Ansprüche gegenüber Anderen (Rechtsverhältnis) erwachsen.

In allen drei Punkten lassen sich gegenwärtig – insbesondere angesichts technischer Entwicklungen und fortschreitender Digitalisierung, aber auch zunehmender Ressourcenknappheit – Verschiebungen feststellen: Durch neue Eigentumsformen (z.B. intellectual property rights oder cultural property rights) wandelt sich die Bestimmung dessen, was im und durch das Recht zu einem „Ding“ gemacht und damit als (wirtschaftliches) Zugriffsobjekt angesehen werden kann (z. B. genetische Daten, Ideen, Körperfragmente, Saatgut); zugleich wird zunehmend nicht-menschlichen Entitäten der Status des Rechtssubjekts zuerkannt bzw. gerät dies zum Bezugspunkt der Debatten (z.B. „die Natur“ bzw. Naturobjekte wie Flüsse oder Gletscher; Tiere; Roboter); schließlich wird verstärkt über die Möglichkeit des Eigentums bzw. seine konkrete Ausformung  und die daran anknüpfende Frage der Verfügbarkeit gestritten (so über Allmende, Commons bzw. Open Source).

Trotz steigender Relevanz der zugrunde liegenden Problemlagen (Naturschutz, Tierschutz, Schutz von Privatheit vor staatlicher und ökonomischer Überwachung, aber auch der Kampf um indigenous oder community rights, Antikapitalismusbewegung usw.) ist eine genuin soziologische Analyse der rechtlichen Verschiebungen, aber auch der einzelnen Phänomene selten anzutreffen. An diesem Punkt setzt das Projekt an. Eine rechtliche Neuordnung der Dinge, ein Wandel in der „Regierung der Dinge“ (Foucault, Lemke), führt über den Konnex von Person, Sache und Rechtsverhältnis – so die These – zu einem Wandel in der Regierung der Menschen. Dabei steht zugleich zur Debatte, ob nicht auch die soziologische Theorie durch eine Neukonzeption von res und persona in ihren Konzepten des Akteurs, der Handlung oder der Zurechnung vor Herausforderungen gestellt wird.