Auch im Sommersemester 2022 findet die Anmeldung zu Veranstaltungen wie im letzten Semester einheitlich und verbindlich über das QIS/LSF-System statt. Dies gilt für alle Veranstaltungen der BA- und MA-Studiengänge des Fachbereichs 03, einschließlich des Studienanteils „Politik und Wirtschaft“ (Lehramt).
Das Anmeldeverfahren gilt nur für diejenigen Veranstaltungen der Studiengänge, die vom FB03 angeboten werden. Studierende dieser Studiengänge müssen sich für alle Veranstaltungen anmelden, unabhängig davon, ob eine Veranstaltung eine Teilnahmebegrenzung hat, oder nicht. Alle relevanten Informationen und eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie in unserem Leitfaden zur Veranstaltunganmeldung.
1. An-/Abmeldung für nicht teilnahmebegrenzte Veranstaltungen: | ||
Anmeldungen für nicht teilnahmebegrenzte Veranstaltungen können während der gesamten Anmeldedauer vorgenommen oder stoniert werden. |
11.03.2022 |
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2. An-/Abmeldung für teilnahmebegrenzte Veranstaltungen: |
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Phase 1: Anmeldung mit Prioritätenvergabe: | ||
Während Phase 1, der studentischen Prioritätenvergabe, haben Studierende die Möglichkeit, Präferenzen („Prioritäten“) für teilnahmebegrenzte Veranstaltungen anzugeben. Dabei haben Studierende zunächst jedoch nur Zugriff auf Veranstaltungen, die den jeweiligen Auswahlgruppen (lesen Sie bzgl. der Auswahlgruppen unbedingt intensiv den Leitfaden durch) zugeordnet sind. Dort allerdings haben sie das Vorgriffsrecht. WICHTIG: Bitte prüfen Sie unbedingt vor der Anmeldung, ob im LSF unter Meine Funktionen - Studiumsverwaltung - Modulbelegung der richtige Studiengang ausgewählt ist. Insbesondere wenn Sie zwei Fächer am Fachbreich studieren, müssen Sie das hier richtig einstellen. Es spielt keine Rolle, wann die Anmeldung im Rahmen dieses Zeitraums vorgenommen wird – die Plätze werden erst nach Ende der Frist vergeben. |
11.03.2022 ab 9:00 Uhr |
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Phase 2: Freie Anmeldung: | ||
Während Phase 2, Freie Anmeldung, haben Studierende der Studiengänge des FB 03 die Möglichkeit, sich auf freie Plätze von Veranstaltungen zu bewerben. In dieser Phase gibt es kein Vorbelegungsrecht mehr. Es spielt keine Rolle, wann die Anmeldung im Rahmen dieses Zeitraums vorgenommen wird – die Plätze werden erst nach Ende der Frist im Losverfahren vergeben. Sie können und sollten sich in dieser Phase bereits von Veranstaltungen abmelden, sollten Sie eine Veranstaltung nicht wahrnehmen können. |
30.03.2022 |
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Phase 3: Restplatzbörse |
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Während Phase 3, der Restplatzbörse, haben Studierende die Möglichkeit, sich in Echtzeit für freie Plätze einzutragen. Sie können sich in dieser Phase ebenfalls von Veranstaltungen
abmelden, die Sie nicht wahrnehmen können oder wollen. Die freigegebenen Plätze
sind dann wieder für andere Kommiliton*innen verfügbar. Bitte nutzen Sie
diese Möglichkeit unbedingt. |
09.04.2022 |
Bei Kooperationsstudiengängen
sind für Veranstaltungen aus anderen Fachbereichen oder Universitäten
die dortigen Anmeldeverfahren zu beachten! Für Veranstaltungen in den
Bildungswissenschaften, schulpraktische Studien und Praxissemester
(Lehramt) gelten ebenfalls die dortigen Anmeldeverfahren.
Hinweis für Studierende, die nicht in einem Studiengang des FB 03 eingeschrieben sind
Studierende, die nicht in einem Studiengang des FB 03 eingeschrieben sind, aber im Rahmen von Wahlmodulen oder Nebenfachregelungen Veranstaltungen des Fachbereichs besuchen wollen, können sich vom 30.03.22, ab 9 Uhr bis zum 06.04.22, bis 9 Uhr für freie Plätze in den Veranstaltungen registrieren. Diese werden nach Ablauf der Frist im Losverfahren vergeben. Vom 09.04.22, ab 9 Uhr bis zum 24.04.22, bis 9 Uhr können Sie sich für Restplätze in den Veranstaltungen eintragen.
Dipl.-Soz. Alexander Simon
Studienfachberatung zu den B.A. Studiengängen Politikwissenschaft und Soziologie/ Studienfachberatung M.A. Studiengänge / M.A. Zulassung / B.A./M.A.Praktikumsberatung
Telefon: 069/798-36564
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