BAföG - Informationen für Studierende des Fachbereichs 03

Bafög

Für eine Förderung ab dem 5. Fachsemester müssen Studierende einen Eignungsnachweis in Form eines Zeugnisses über eine bestandene Zwischenprüfung (§ 48 Abs.1 S.1 Nr.1 BAföG) oder einer Bescheinigung nach § 48 BAföG (§ 48 Abs.1 S.1 Nr.2 BAföG) oder eines Nachweises über die erworbene Anzahl von ECTS-Leistungspunkten (§ 48 Abs.1 S.1 Nr.3 BAföG) vorlegen. Dieser kann bereits innerhalb der ersten vier Monate des 4. Fachsemesters (Leistungsstand 3. Fachsemester), muss aber spätestens innerhalb der ersten vier Monate des 5. Fachsemesters (Leistungsstand 4. Fachsemester) beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden.

Coronabedingt ist eine spätere Einreichung möglich. Bitte lesen Sie sich dazu die Informationen auf den Seiten des Studentenwerks durch: https://www.studentenwerkfrankfurt.de/bafoeg-finanzierung/bafoeg

Um ein „ordnungsgemäßes Studium“ im Sinne des § 48 BAföG nachzuweisen, müssen folgenden Leistungen erbracht sein:

Fragen und Kontakt

Für die Ausstellung des Formblatts 5 (nur für FB 03!) und Fragen zum Thema Eignungsnachweis wenden Sie sich bitte an den BAföG-Beauftragten des FB 03:

Prof. Dr. Darrel Moellendorf
Kontakt über das Sekretariat Ellen Nieß
Max-Horkheimer-Straße 2, Gebäude Normative Ordnungen, Raum 3.12
Tel.: (069) 798-31521

E-Mail: ellen.niess@normativeorders.net

Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nicht möglich, daher reichen Sie bitte Ihre Unterlagen per Mail ein! Benötigt werden lediglich die Leistungsbescheinigungen des Prüfungsamtes (z.B. in Form eines Kontoauszugs via QIS/LSF) für das Haupt- und/oder Nebenfach, Ihre Förderungsnummer und eine Angabe, in welchem Fachsemester Sie sich aktuell befinden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema BAföG finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Frankfurt am Main.

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