Informationen zum Praktikum

1_Infos zum Praktikum

​Praktikumsmodule in den B.A.- und M.A.-Studiengängen

In den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften sind Praktika integraler (i.d.R. obligatorischer) Bestandteil des Studiums. Die Anforderungen im Hinblick auf Dauer bzw. Umfang, Zeitpunkt, Ziele und Inhalte des Praktikums variieren von Studiengang zu Studiengang und sind in den Modulbeschreibungen der entsprechenden Studienordnung nachzulesen.

Überblick über dir formalen Anforderungen

StudiengangUmfang des PraktikumsmodulsDauer des Praktikums
B.A. Politikwissenschaft (SO 2022)12 CP = 330 h + 1 CP für den Studientagmind. 330 h
B.A. Soziologie (SO 2022)11 CP = 300 h + 1 CP für den Studientagmind. 300 h
M.A. Politikwissenschaft (SO 2022)12 CP = 330 h + 1 CP für den Studientagmind. 330 h
M.A. Politische Theorie (SO 2022)12 CP = 330 h + 1 CP für den Studientagmind. 330 h
M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung (SO 2022)11 CP = 300 h + 1 CP für den Studientagmind. 300 h
M.A. Soziologie (optional im Optionalmodul) (SO 2022)bis zu 9 CP, 90 h = 3 CP, 180 h = 6 CP, 270 h = 9 CP + 1 CP für den Studientagbis zu 270 h
M.A. Comparative Democracy11 CP = 10 CP für das Praktikum + 1 CP für den Studientagmind. 300 h

Allgemeine Informationen zum Ablauf

1. Suche nach einem Praktikumsplatz

Studierende müssen sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle bemühen. Aktuelle Praktikumsausschreibungen werden regelmäßig über den Studierenden-Newsletter verschickt. Außerdem wird eine individuelle Praktikumsberatung angeboten. Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung unter studienfachberatung.fb03@soz.uni-frankfurt.de. Wir empfehlen Ihnen, für die Vorbereitungen ausreichend Zeit einzuplanen und sich frühzeitig zu bewerben. Tipps und Hinweise zur Suche nach einem Praktikumsplatz finden Sie hier.

Sie müssen sich für das Praktikum nicht vorab im Prüfungsamt anmelden oder es sich genehmigen lassen.

Sollten Sie für Ihre Praktikumsstelle eine Bescheinigung benötigen, dass das Praktikum in Ihrem Studiengang vorgeschrieben ist, erhalten Sie diese im Prüfungsamt unter pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de

2. Zeitpunkt des Praktikums

Das Praktikum kann genauso in der Vorlesungszeit wie in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt und im In- oder Ausland absolviert werden. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich die Dauer des Praktikums um die Zeit, die für die Ableistung des vorgeschriebenen Stundenumfangs notwendig ist. Das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten (auch bei unterschiedlichen Praktiumsstellen) absolviert werden.

Es macht Sinn das Praktikum durchzuführen, wenn Sie bereits Kenntnisse ihres Studienfaches erworben haben und diese in Ihrer Praktikumsstelle anwenden können. Daher empfiehlt es sich für Bachelor-Studierende, das Praktikum ab dem 3. Fachsemester durchzuführen.

3. Studientag

Studierende erbringen im Rahmen eines Studientages eine Studienleistung zum Beispiel in Form einer Posterpräsentation oder eines Reflexionsberichts. Die Studientage werden für jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Die Form der Studienleistungen obliegt immer der Lehrperson. Es wird pro Semester mindestens drei mögliche Studientage zur Auswahl geben. Der Studientag darf erst absolviert werden, wenn das Praktikum bereits abgeschlossen ist.

Hinweis zur Verbuchung des Praktikums:

Damit das Praktikum verbucht werden kann, müssen Sie den Modulzettel für das Praktikum ausfüllen, vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und dann zum Studientag mitbringen. Sie finden den Modulzettel für das Praktikum im Download-Center

​Kriterien für Praktikumsstellen

Grundsätzlich gilt, dass wir Ihnen bzgl. der Art der Stelle keine Vorschriften machen.

Folgende Tätigkeiten werden anerkannt:

  • Praktika im In-oder Ausland, egal ob vor oder während dem Studium
  • Online-Praktika, egal ob vor oder während dem Studium
  • Berufliche Tätigkeiten, die vor oder während des Studiums absolviert wurden
  • Ehrenamtliches Engagement, das vor oder während dem Studium absolviert wurde

Wir raten Ihnen dennoch dringend davon ab, fachfremde Nebenjobs als Praktikum vorzulegen. Uns ist bewusst, dass viele Studierende aus finanziellen Gründen nicht auf ihre Nebenjobs verzichten können. Dennoch sollten Sie das Praktikum nicht mit völlig fachfremden Tätigkeiten ersetzen und das Praktikum als Chance für Ihre berufliche Zukunft begreifen. 

Wenn es für Sie jedoch keine andere Möglichkeit gibt, können Sie auch fachfremde Tätigkeiten verwenden.

Hier finden Sie eine Übersicht möglicher Praktikumsgeber*innen.

Die Liste soll Ihnen als Orientierung helfen.

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