Informationen zum Praktikum

1_Infos zum Praktikum

​Praktikumsmodule in den B.A.- und M.A.-Studiengängen

In den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften sind Praktika integraler (i.d.R. obligatorischer) Bestandteil des Studiums. Die Anforderungen im Hinblick auf Dauer bzw. Umfang, Zeitpunkt, Ziele und Inhalte des Praktikums variieren von Studiengang zu Studiengang und sind in den Modulbeschreibungen der entsprechenden Studienordnung nachzulesen. Sämtliche Praktika können auch im Ausland absolviert werden.

Überblick über dir formalen Anforderungen

StudiengangUmfang des PraktikumsmodulsDauer des Praktikums
B.A. Politikwissenschaft (SO 2014)13 CP = 360 h + 1 CP (30 h) für Berichtmind. 360 h
B.A. Politikwissenschaft (SO 2022)12 CP = 330 h + 1 CP für den Studientagmind. 330 h
B.A. Soziologie (SO 2015)
9 CP = 240 h + 1 CP (30 h) für Berichtmind. 240 h
B.A. Soziologie (SO 2022)11 CP = 300 h + 1 CP für den Studientagmind. 300 h
M.A. Politikwissenschaft (SO 2014)12 CP = 330 h + 1 CP (30 h) für Berichtmind. 330 h
M.A. Politikwissenschaft (SO 2022)12 CP = 330 h + 1 CP für den Studientagmind. 330 h
M.A. Politische Theorie (SO 2014)
12 CP = 330 h + 1 CP (30 h) für Berichtmind. 330 h
M.A. Politische Theorie (SO 2022)12 CP = 330 h + 1 CP für den Studientagmind. 330 h
M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung (SO 2014)
11 CP = 300 h + 1 CP (30 h) für Berichtmind. 300 h 
M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung (SO 2022)11 CP = 300 h + 1 CP für den Studientagmind. 300 h
M.A. Soziologie  (optional im Spezialisierungsmodul) (SO 2015)bis zu 9 CP, 90 h = 3 CP, 180 h = 6 CP, 270 h = 9 CPbis zu 270 h
M.A. Soziologie (optional im Optionalmodul) (SO 2022)bis zu 9 CP, 90 h = 3 CP, 180 h = 6 CP, 270 h = 9 CP + 1 CP für den Studientagbis zu 270 h
M.A. Comparative Democracy11 CP = 10 CP für das Praktikum + 1 CP für den Studientagmind. 300 h

Allgemeine Informationen zum Ablauf

1. Suche nach einem Praktikumsplatz

Studierende müssen sich selbst um eine geeignete Praktikumsstelle bemühen. Aktuelle Praktikumsausschreibungen werden regelmäßig über den Studierenden-Newsletter verschickt. Außerdem wird eine individuelle Praktikumsberatung angeboten. Wir empfehlen Ihnen, für die Vorbereitungen ausreichend Zeit einzuplanen und sich frühzeitig zu bewerben. Tipps und Hinweise zur Suche nach einem Praktikumsplatz finden Sie hier.


Sie müssen sich für das Praktikum nicht vorab im Prüfungsamt anmelden oder es sich genehmigen lassen. Ausschlaggebend für die Anerkennung ist Ihr Praktikumsbericht.


Sollten Sie für Ihre Praktikumsstelle eine Bescheinigung benötigen, dass das Praktikum in Ihrem Studiengang vorgeschrieben ist, erhalten Sie diese im Prüfungsamt.

2. Zeitpunkt des Praktikums

Das Praktikum kann genauso in der Vorlesungszeit wie in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt und im In- oder Ausland absolviert werden. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich die Dauer des Praktikums um die Zeit, die für die Ableistung des vorgeschriebenen Stundenumfangs notwendig ist. Das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten (auch bei unterschiedlichen Praktiumsstellen) absolviert werden.


Es macht Sinn das Praktikum durchzuführen, wenn Sie bereits Kenntnisse ihres Studienfaches erworben haben und diese in Ihrer Praktikumsstelle anwenden können. Daher empfiehlt es sich für Bachelor-Studierende, das Praktikum ab dem 3. Fachsemester durchzuführen.

3.1. Praktikumsbericht (gilt nur für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2022/2023 ihr Studium begonnen haben)

Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen, der zusammen mit dem von der / von dem Studierenden und der Praktikumsstelle ausgefüllten Modulzettel im Prüfungsamt digital einzureichen ist. 

Den Modulzettel Formular finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs. 


Das Prüfungsamt leitet die Unterlagen an ein prüfungsberechtigtes Mitglied des Fachbereichs weiter, das auf Grundlage des Berichts die Modulbescheinigung ausstellt und dem Prüfungsamt die Unterlagen zurückleitet. Der Praktikumsbericht gilt nicht als Prüfungsleistung, kann jedoch ggfs. mit einer Aufforderung zur Überarbeitung zurückgewiesen werden.


Wenn Sie Ihr Praktikum aufteilen, müssen Sie diese Teile oder Arbeitsbereiche in einem Praktikumsbericht zusammenführen und vergleichend oder kontrastierend aus einer politikwissenschaftlichen bzw. soziologischen Perspektive reflektieren.

3.2. Studientag (gilt nur für Studierende, die ihr Studium zum WS 2022/2023 oder später begonnen haben)

Studierende erbringen im Rahmen eines Studientages eine Studienleistung zum Beispiel in Form einer Posterpräsentation oder eines Reflexionsberichts. Die Studientage werden für jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Die Form der Studienleistungen obliegt immer der Lehrperson. Es wird pro Semester mindestens drei mögliche Studientage zur Auswahl geben. Der Studientag darf erst absolviert werden, wenn das Praktikum bereits abgeschlossen ist.

4. Besondere Regelungen im Master-Studiengang Soziologie

Ein Praktikum kann im Rahmen des Spezialisierungsmoduls absolviert und auf Antrag (siehe rechte Spalte) mit bis zu 9 CP angerechnet werden. In diesem Fall muss vorab begründet werden, inwiefern das Praktikum zur Spezialisierung beiträgt und welchem Studienschwerpunkt es thematisch zugeordnet werden soll. Das Modul muss mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung (5 CP) abgeschlossen werden. Zusätzlich muss ein Praktikumsbericht geschrieben werden.

​Kriterien für Praktikumsstellen

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Praktikum inhaltlich in den Studiengang passt, können Sie zunächst anhand der wie folgt aufgeführten Kriterien selbst prüfen, ob das Praktikum passend ist. Wenn Sie dann immer noch unsicher sind, kontaktieren Sie gerne die Studienfachberatung. Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum der praktischen Vertiefung der im Studium erlernten Inhalte dienen sollte. Sie sollten also in jedem Fall einen Bezug zum Studium herstellen können.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, fachfremde Nebenjobs als Praktikum vorzulegen. Uns ist bewusst, dass viele Studierende aus finanziellen Gründen nicht auf ihre Nebenjobs verzichten können. Dennoch sollten Sie das Praktikum nicht mit völlig fachfremden Tätigkeiten ersetzen und das Praktikum als Chance für Ihre berufliche Zukunft begreifen.

Allgemein (für alle politikwissenschaftlichen und soziologischen Studiengänge):

Forschungstätigkeiten: Akzeptiert werden Praktika an sozialwissenschaftlichen Forschungsstellen außerhalb der Universitäten.

Nicht-wissenschaftliche Praktika: Es sollten keine Tätigkeiten mit Routineinteraktionen zwischen zwei Personen (z.B. Kassierer*in, Nachhilfe, Bedienung im Restaurant, Stewardess) ausgeführt werden.

Es sollte Interaktion in Gruppen, in denen Zusammenarbeit koordiniert und Konflikte bewältigt werden müssen, vorhanden sein.

Zusatzkriterium für die politikwissenschaftlichen Studiengänge:

Es muss etwas mit dem Zustandekommen oder der Umsetzung verbindlicher Kollektiventscheidungen in einem politischen Kontext (Sportverein oder Kleinbetrieb genügt nicht, Interessenverband oder ein größeres Unternehmen schon) zu tun haben

Oder:

Die Tätigkeit muss auf die Beeinflussung von Politik oder öffentlicher Meinung abzielen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit in einem Unternehmen, Sportverband)

Bitte prüfen Sie insbesondere bei Tätigkeiten in der Wirtschaft vorher, ob diese Bedingungen erfüllt sind.

Hier finden Sie eine Übersicht möglicher Praktikumsgeber*innen.

Die Liste soll Ihnen als Orientierung helfen.

Anforderungen an den Praktikumsbericht

Informationen zu den Anforderungen an den Praktikumsbericht finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs. .

Anerkennung für Äquivalenzleistungen für die Praktikumsmodule

Falls Sie sich Äquivalenzleistungen als Praktikum anrechnen lassen wollen, müssen Sie den Antrag zur Anerkennung beruflicher/ehrenamtilicher Tätigkeiten als Äquivalenzleistung zum Praktikum ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen. Das Formular kann für die Anerkennung folgender beruflicher / ehrenamtlicher Tätigkeiten verwendet werden. 

  • Berufliche Erfahrung während oder vor dem Studium, die nicht in Form eines Praktikums erbracht wurde
  • Praktika, die vor dem Start des Studiums absolviert wurden
  • Ehrenamtliches Engagement

Dem Antrag ist unbedingt ein Dienstzeugnis und eine aktuelle Leistungsübersicht beizufügen. 

Über die Anträge entscheidet grundsätzlich der Prüfungsausschuss. Sollte der Prüfungsausschuss dem Antrag zustimmen, können Sie danach den Praktikumsbericht schreiben (alte Studienordnungen) oder am Studientag teilnehmen (neue Studienordnungen) und zusammen mit der Bestätigung des Prüfungsausschusses auf dem Formular beim Prüfungsamt einreichen. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung, die Ihnen darüber hinaus in allen Phasen des Praktikums (Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung) zur Verfügung steht. Die Kontaktdaten der Studienberatung finden Sie in der rechten Spalte.

Den Antrag finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs. 

Bildnachweis: CC0-lizenzfreies Bild

Kontakt

Dipl.-Soz. Alexander Simon

Studienfachberatung zu den B.A. Studiengängen Politikwissenschaft und Soziologie/ Studienfachberatung M.A. Studiengänge / M.A. Zulassung / B.A./M.A.Praktikumsberatung


Telefon: 069/798-36596
E-Mail:
studienfachberatung.fb03@soz.uni-frankfurt.de

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Donnerstag 11-13 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit nur Dienstags

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