Für eine Förderung ab dem 5. Fachsemester müssen Studierende einen Eignungsnachweis in Form eines Zeugnisses über eine bestandene Zwischenprüfung (§ 48 Abs.1 S.1 Nr.1 BAföG) oder einer Bescheinigung nach § 48 BAföG (§ 48 Abs.1 S.1 Nr.2 BAföG) oder eines Nachweises über die erworbene Anzahl von ECTS-Leistungspunkten (§ 48 Abs.1 S.1 Nr.3 BAföG) vorlegen. Dieser kann bereits innerhalb der ersten vier Monate des 4. Fachsemesters (Leistungsstand 3. Fachsemester), muss aber spätestens innerhalb der ersten vier Monate des 5. Fachsemesters (Leistungsstand 4. Fachsemester) beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden.
Um ein „ordnungsgemäßes Studium“ im Sinne des § 48 BaföG nachzuweisen, werden mindestens benötigt:
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Ende des 3. Fachsemesters |
40 ECTS-Leistungspunkte im Hauptfach bzw. 20 ECTS-LP im Nebenfach |
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Ende des 4. Fachsemesters |
62 ECTS-Leistungspunkte im Hauptfach bzw. 30 ECTS-LP im Nebenfach |
Abweichend davon gelten im Studiengang Gender Studies die folgenden Vorgaben:
Wir empfehlen, innerhalb der ersten vier Monate des 4. Fachsemesters einen Nachweis mit dem Leistungsstand des 3. Fachsemesters einzureichen, damit es nicht zu einer Unterbrechung der Zahlung kommt.
| Prof. Dr. Lars Meier |
| Kontakt über die Geschäftsstelle Nicole Setzer |
| Theodor-W.-Adorno-Platz 6 , Gebäude PEG, Raum 2.G 150 |
| Tel.: (069) 798-36565 |
| E-Mail: bafoeg.fb03@soz.uni-frankfurt.de |
Eine persönliche Vorsprache ist möglich, aber in der Regel nicht notwendig. Bitte rufen Sie via QIS/LSF die Übersicht über Studien- und Prüfungsleistungen ab und reichen diese mit dem vorab ausgefüllten Formblatt 5 per Mail ein.
Wichtig: Wir können nur Leistungen bescheinigen, die innerhalb des FB 03 erbracht wurden!
Bitte beachten Sie, dass Prof. Meier NUR für das Formblatt 5 zuständig ist. Für das Formblatt 6 (relevant für Auslandspraktika) wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationales (international@soz.uni-frankfurt.de).