In der Regel wird ein Abschluss im Promotionsfach mit Prädikat, d.h. mit „3“ (befriedigend) oder besser benötigt, der eine Mindeststudienzeit von acht Semestern erfordert. Folgende Abschlüsse fallen unter diese Bestimmung: Staatsexamen, Magister, Diplom, akkreditierter Masterstudiengang.
Auch Abschlüsse in verwandten Fächern können als Voraussetzung anerkannt werden. Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss. Ggf. ist nach der Annahme als Doktorand*in eine Ergänzungsprüfung abzulegen.
Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss in Zusammenarbeit mit dem International Office. Hierbei ist ein Antrag zur Prüfung des Hochschulabschlusses zu stellen.
Link: Antrag auf Prüfung des Hochschulabschlusses [PDF]
Hochschulabsolvent*innen, die den Hochschulabschluss im Ausland erworben haben und deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist und ihre Dissertation in Deutsch schreiben möchten, müssen die DSH-Prüfung oder eine Bescheinigung des International Office vorlegen, die feststellt, dass aufgrund von äquivalenten Sprachnachweisen die DSH-Prüfung erlassen wird. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
Besonders qualifizierte FH-Absolvent*innen können gem. § 3 Abs. 2 und 5 die Annahme als Doktorand*in beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Als Voraussetzung ist zudem ein Zusatzstudium im Promotionsfach von zwei Semestern im Masterstudium/Hauptstudium erforderlich. Dabei müssen zwei qualifizierte, d.h. mindestens mit der Note „gut“ (1,7 - 2,3) bewertete Module des Master- bzw. einschlägigen Lehramtsstudiengangs abgeschlossen werden.
Eine Liste der entsprechenden Modulkürzel wird vom Promotionsausschuss geführt und durch Beschluss aktualisiert.
© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt
Wenn Sie sich über das Forschungsfeld im Klaren sind, sollten Sie zuerst einen Überblick über den Stand der Forschung gewinnen. Literaturrecherche und Lektüre stehen daher an erster Stelle. Anhand dessen können Sie schon Lücken innerhalb der Forschung identifizieren, anhand derer Sie eine erste grobe Fragestellung entwickeln können.
Mit diesen ersten Überlegungen und einer ersten Fragestellung können Sie schriftlich eine erste Skizze anfertigen. Diese können Sie dann potentiellen Betreuer*innen vorlegen und mit ihnen diskutieren. Sie sollten sich vorher erkundigen, bei wem Ihr Projekt gut aufgehoben ist. Bitte beachten Sie, dass gem. der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen zwei Betreuungspersonen notwendig sind.
Als Betreuer*innen kommen die Professor*innen des Fachbereichs in Frage, aber auch Privatdozent*innen (zur genauen Bestimmung siehe § 6 Abs. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen). Sie finden auf den Homepages der Institute jeweils eine Übersicht über die jeweiligen Professor*innen wie auch weitere Mitarbeiter*innen:
Link: Institut für Soziologie
Link: Institut für Politikwissenschaft
Am besten gehen Sie mit Ihrer Idee/Skizze in die entsprechende Sprechstunde.
© Tobias Koch, Goethe Universität Frankfurt
Haben Sie eine*n Betreuer*in gefunden, schreiben Sie das Exposé in Absprache. Eine Liste mit Kriterien, die ein gutes Exposé zu erfüllen hat, finden Sie unten. Bedenken Sie, dass ein gutes Exposé die Grundlage Ihrer Arbeit ist.
Formelle Voraussetzungen für das Exposé
Kriterien für die Qualität von Exposés
Forschungsproblem
Forschungsstand
Forschungsfrage
Theoretischer Rahmen
Methode
Formal
Als Ansprechpartner*in bei Rückfragen zum Exposé wenden Sie sich bitte an Ihre*n Betreuer*in.
© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt
Vor der Anmeldung Ihrer Promotion sollten Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in abschließen. Dazu sollte ein Gespräch mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in stattfinden über den Promotionsprozess sowie die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen dabei.
© Lars Gruber, Goethe Universität Frankfurt
1. Antrag
Wenn Sie Ihr Exposé geschrieben haben, können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen, der vom Promotionsausschuss geprüft wird. Dieser wird nun elektronisch im Goethe Campus gestellt. Eine Anleitung finden Sie hier.


Der Antrag umfasst insgesamt folgende Dokumente:
© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt
2. Fristen
Der Antrag kann jeweils bis zum 15. Januar, 15. März, 15. Juni und 15. September eines Jahres im Promotionsbüro des Dekanats (Raum PEG 2.G 152) eingereicht werden. Die postalische Anschrift und Email-Adresse finden Sie in der rechten Spalte bei den Kontaktdaten.
3. Bekanntgabe über die Entscheidung
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel vier Wochen nach Einreichungsfrist. Er kann dem Antrag
Die Entscheidung über die Annahme wird der*dem Antragsteller*in in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Ausschusssitzung mitgeteilt.