Anmeldung als Doktorand*in

Formale Voraussetzungen zur Promotion am FB 03

1. Generelle Voraussetzungen

In der Regel wird ein Abschluss im Promotionsfach mit Prädikat, d.h. mit „3“ (befriedigend) oder besser benötigt, der eine Mindeststudienzeit von acht Semestern erfordert. Folgende Abschlüsse fallen unter diese Bestimmung: Staatsexamen, Magister, Diplom, akkreditierter Masterstudiengang.

Auch Abschlüsse in verwandten Fächern können als Voraussetzung anerkannt werden. Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss. Ggf. ist nach der Annahme als Doktorand*in eine Ergänzungsprüfung abzulegen.


 2. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Über die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss in Zusammenarbeit mit dem International Office.  Hierbei ist ein Antrag zur Prüfung des Hochschulabschlusses zu stellen.

Link: Antrag auf Prüfung des Hochschulabschlusses [PDF]

Link: Ablaufplan des formalen Zulassungsverfahrens zur Promotion von Bewerber*Innen mit ausländischen Zeugnissen [PDF]


 3. Sprachnachweise

Hochschulabsolvent*innen, die den Hochschulabschluss im Ausland erworben haben und deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist und ihre Dissertation in Deutsch schreiben möchten, müssen die DSH-Prüfung oder eine Bescheinigung des International Office vorlegen, die feststellt, dass aufgrund von äquivalenten Sprachnachweisen die DSH-Prüfung erlassen wird. Über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.


 4. Voraussetzungen für FH-Absolvent*innen

Besonders qualifizierte FH-Absolvent*innen können gem. § 3 Abs. 2 und 5 die Annahme als Doktorand*in beantragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:


  • FH-Abschluss in den Fächern Sozialarbeit oder Sozialwesen und
  • Gesamtnote des FH-Abschlusses mindestens „sehr gut“ (1) und
  • Einverständniserklärung des/der erstgutachtenden Betreuer*in der Dissertation.


Als Voraussetzung ist zudem ein Zusatzstudium im Promotionsfach von zwei Semestern im Masterstudium/Hauptstudium erforderlich. Dabei müssen zwei qualifizierte, d.h. mindestens mit der Note „gut“ (1,7 - 2,3) bewertete Module des Master- bzw. einschlägigen Lehramtsstudiengangs abgeschlossen werden.


  • Im Fach Soziologie sind dies die Module „Soziologische Theorie, Geschichte der Soziologie und Wissenschaftstheorie“ und „Forschungspraktikum 1“.
  • Im Fach Politikwissenschaft sind dies die Module „Paradigmen und Methoden der Politikwissenschaft“ und „Forschungspraktikum“.
  • Im Promotionsfach Didaktik der Sozialwissenschaften muss entweder „Fachdidaktische Grundlagen“ oder „Fachdidaktische Vertiefung“ besucht werden.


Eine Liste der entsprechenden Modulkürzel wird vom Promotionsausschuss geführt und durch Beschluss aktualisiert.


© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt

Finden von Betreuungspersonen

Wenn Sie sich über das Forschungsfeld im Klaren sind, sollten Sie zuerst einen Überblick über den Stand der Forschung gewinnen. Literaturrecherche und Lektüre stehen daher an erster Stelle. Anhand dessen können Sie schon Lücken innerhalb der Forschung identifizieren, anhand derer Sie eine erste grobe Fragestellung entwickeln können.

Mit diesen ersten Überlegungen und einer ersten Fragestellung können Sie schriftlich eine erste Skizze anfertigen. Diese können Sie dann potentiellen Betreuer*innen vorlegen und mit ihnen diskutieren. Sie sollten sich vorher erkundigen, bei wem Ihr Projekt gut aufgehoben ist. Bitte beachten Sie, dass gem. der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen zwei Betreuungspersonen notwendig sind.

Als Betreuer*innen kommen die Professor*innen des Fachbereichs in Frage, aber auch Privatdozent*innen (zur genauen Bestimmung siehe § 6 Abs. 3 der Allgemeinen Bestimmungen für die Promotionsordnungen). Sie finden auf den Homepages der Institute jeweils eine Übersicht über die jeweiligen Professor*innen wie auch weitere Mitarbeiter*innen:

Link: Institut für Soziologie

Link: Institut für Politikwissenschaft

Am besten gehen Sie mit Ihrer Idee/Skizze in die entsprechende Sprechstunde.

© Tobias Koch, Goethe Universität Frankfurt

Schreiben eines Exposés

Haben Sie eine*n Betreuer*in gefunden, schreiben Sie das Exposé in Absprache. Eine Liste mit Kriterien, die ein gutes Exposé zu erfüllen hat, finden Sie unten. Bedenken Sie, dass ein gutes Exposé die Grundlage Ihrer Arbeit ist.

Formelle Voraussetzungen für das Exposé

  • Nicht länger als 15 Seiten (inkl. Literaturliste, vorläufige Gliederung, Zeitplan, usw.)
  • Zeilenabstand von 1,5 Zeilen
  • Schriftgröße 10-12 pt.

Kriterien für die Qualität von Exposés

Forschungsproblem

  • Ist das Forschungsproblem klar definiert?
  • Ist die wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz des Forschungsproblems deutlich?

Forschungsstand

  • Ist der Forschungsstand systematisch erhoben worden?
  • Ist der Forschungsstand klar strukturiert?
  • Ist es gelungen, Lücken in der bisherigen Literatur zu identifizieren – und Anknüpfungspunkte für die eigene Studie?

 

Forschungsfrage

  • Ist die Forschungsfrage klar formuliert?
  • Schließt die Forschungsfrage überzeugend an den Stand der Forschung an?

 

Theoretischer Rahmen

  • Ist der theoretische Zugriff bzw. die Auswahl der theoretischen Ansätze gut begründet?
  • Sind die Begriffe und Konzepte klar definiert bzw. präzise operationalisiert?

 

Methode

  • Ist die Vorgehensweise hinsichtlich der aufgeworfenen Forschungsfrage angemessen?
  • Ist die Methodenauswahl gut begründet (in Bezug auf Fragestellung und Theorie)
  • Ist das Forschungsdesign (im Rahmen gegebener Zeitressourcen) praktisch umsetzbar?

 

Formal

  • Entspricht das Design gängigen Standards für Referenzen und Bibliographie?
  • Ist das Design sprachlich einwandfrei?

 

Als Ansprechpartner*in bei Rückfragen zum Exposé wenden Sie sich bitte an Ihre*n Betreuer*in.

© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt

Abschluss einer Betreuungsvereinbarung

Vor der Anmeldung Ihrer Promotion sollten Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in abschließen. Dazu sollte ein Gespräch mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in stattfinden über den Promotionsprozess sowie die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen dabei.

© Lars Gruber, Goethe Universität Frankfurt

Antrag zur Aufnahme als Doktorand*in

1. Antrag

Wenn Sie Ihr Exposé geschrieben haben, können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen, der vom Promotionsausschuss geprüft wird. Dieser wird nun elektronisch im Goethe Campus gestellt. Eine Anleitung finden Sie hier.




Der Antrag umfasst insgesamt folgende Dokumente:

  • Ausgefüllter Antrag „Annahme als Doktorand*in“ (hochzuladen im Goethe Campus)
  • unterzeichnete Betreuungsvereinbarung (hochzuladen im Goethe Campus)
  • eine beglaubigte Kopie aller Hochschulabschlusszeugnisse und der Urkunden, einschließlich Diploma Supplement, sofern vorhanden (in Papierform an das Promotionsbüro)
  • falls es sich um einen ausländischen Hochschulabschluss handelt (vgl. § 3 Abs. 4 PromotionsO): Antrag auf Prüfung des Hochschulabschlusses (hochzuladen im Goethe Campus)
  • die Darstellung des Exposés (hochzuladen im Goethe Campus)

© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt

2. Fristen

Der Antrag kann jeweils bis zum 15. Januar, 15. März, 15. Juni und 15. September eines Jahres im Promotionsbüro des Dekanats (Raum PEG 2.G 152) eingereicht werden. Die postalische Anschrift und Email-Adresse finden Sie in der rechten Spalte bei den Kontaktdaten.

3. Bekanntgabe über die Entscheidung

Der Promotionsausschuss tagt in der Regel vier Wochen nach Einreichungsfrist. Er kann dem Antrag

  • zustimmen
  • zustimmen mit Auflagen
  • ablehnen.

Die Entscheidung über die Annahme wird der*dem Antragsteller*in in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Ausschusssitzung mitgeteilt.