Die Promotionsurkunde wird vom Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften ausgestellt. Sie erhalten die Promotionsurkunde, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Revisionsschein (im Original): vom Betreuer unterschrieben
- Verlagsvertrag (auch als Kopie): Die Belegexemplare werden nach Druck eingereicht (ODER)
- bei Veröffentlichung im (privaten) Druck: Belegexemplare der Dissertation
WICHTIG! Der Doktortitel darf erst nach Erhalt der Doktorurkunde getragen werden. Dr. dess. sieht die Promotionsordnung nicht vor.
© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt