© Elke Födisch, Goethe Universität Frankfurt
Am Fachbereich 03 ist eine kumulative Dissertation grundsätzlich möglich, sofern diese einer monographischen Dissertation qualitativ gleichwertig ist. Eine kumulative Dissertation besteht aus einer Einleitung, mindestens drei Aufsätzen sowie einer Abschlussdiskussion. Dabei sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:
(1) Die kumulative Dissertation umfasst die Einreichung von mindestens drei thematisch eigenständigen, verfassten Aufsätzen der*des Kandidaten*in, die in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren publiziert bzw. nachweislich zur Begutachtung eingereicht worden sind. Die Aufsätze müssen in einem engen fachlichen Zusammenhang zu den Gebieten der Soziologie, der Politikwissenschaft oder der Didaktik der Sozialwissenschaften stehen und durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sein, die durch das Thema der Dissertation ausgewiesen ist.
(2) Die Aufsätze müssen zur Begutachtung in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren eingereicht worden sein und sich nachweislich im Review-Prozess befinden. Mindestens eine Einreichung muss bei einer Zeitschrift erfolgen, die zum Zeitpunkt der Einreichung im Social Science Citation Index (SSCI) gelistet ist.
Mindestens einer der Aufsätze muss in einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit Begutachtungsverfahren zur Publikation angenommen sein. Bei Aufsätzen, die bei Einreichung der Dissertationsschrift noch nicht im Druck bzw. online erschienen sind, ist die entsprechende Annahmebestätigung der jeweiligen Zeitschrift vorzulegen.
(3) Mindestens zwei der Aufsätze müssen in Alleinautor*innenschaft verfasst sein. Für Aufsätze in Koautor*innenschaft gilt, dass der überwiegende Beitrag sowie die Verantwortung für die in Ko-Autor*innenschaft entstandenen Artikel bei der*dem Kandidat*in liegen.
Koautor*innen von Publikationen, die für die kumulative Dissertation vorgelegt werden, können nicht als Gutachter*innen der Dissertation auftreten. Die weiteren Regeln aus Abs. 1 und Abs. 2 gelten entsprechend.
Bei Publikationen in Koautor*innenschaft ist von der*dem Kandidat*in zusätzlich der jeweilige Eigenanteil in Bezug auf Inhalt und Umfang detailliert zu jedem Schritt des Forschungsprozesses schriftlich darzulegen.
Die kumulative Dissertation umfasst zusätzlich zu den Aufsätzen eine Einleitung und eine Abschlussdiskussion. Darin stellt die*der Kandidat*in den inhaltlichen Zusammenhang der vorgelegten Aufsätze im Rahmen einer übergeordneten Fragestellung dar und macht deutlich, welche Aspekte der übergeordneten Fragestellung durch die einzelnen Aufsätze jeweils abgedeckt werden.
Die Abschlussdiskussion soll die Einzelergebnisse der Aufsätze zusammenführen. Die*der Kandidat*in muss darstellen, was die Aufsätze zur Beantwortung der Fragestellung der Dissertation beitragen und die Arbeit in einen größeren fachwissenschaftlichen Kontext einbetten. In diesem Teil soll ebenfalls die theoretische bzw. methodologische Reflexion des eigenen wissenschaftlichen Vorgehens geleistet sowie eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der inhaltlichen Ergebnisse gegeben werden.
Um eine substanzielle Diskussion und Darstellung der Ergebnisse der Forschung zu gewährleisten, müssen Einleitung und Abschlussdiskussion einen Gesamtumfang von mindestens 90.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) aufweisen.
© Tobias Koch, Goethe Universität Frankfurt