Die Veröffentlichung der Dissertation, die in §13 der Promotionsordnung geregelt ist, kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Die Dissertation ist als Fotodruck, Buch, Mikrofiche, CD-ROM, elektronische Form, Beitrag eines Sammelbandes oder in Zeitschriften zu veröffentlichen (§13 Abs. 1).
Die drei wichtigsten Formen der Veröffentlichung sind hierbei diejenige im Buch- oder Fotodruck (§13, Abs. 4a), in einem wissenschaftlichen Verlag (§13 Abs. 4c) oder über den Internetserver der Universitätsbibliothek (§13 Abs. 4f). Bitte informieren Sie sich auch über die
gültigen Vorgaben zur Veröffentlichung von Dissertationen auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare:
- Buch- oder Fotodruck: 5 Exemplare an das Dekanat des Fachbereichs 03 und 5 Exemplare an die Universitätsbibliothek (Insgesamt 10 Exemplare)
- Wissenschaftlicher Verlag: 5 Exemplare an das Dekanat des Fachbereichs 03 und 2 Exemplare an die Universitätsbibliothek (Insgesamt 7 Exemplare)
- Internetserver der Universitätsbibliothek: 1 CD-Rom, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind, 5 Exemplare an das Dekanat des Fachbereichs 03 und 2 Exemplare an die Universitätsbibliothek (Insgesamt 7 Exemplare + 1 CD-Rom).
Die Pflichtexemplare für die Universitätsbibliothek können direkt dort abgegeben werden. Eine Bescheinigung wird von der UB an das Prüfungsamt für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften geschickt.
Wichtige Informationen zu den Pflichtexemplaren:
- Die Pflichtexemplare der genehmigten Fassung der Dissertation müssen auf einem Titelblatt bzw. Beiblatt alle Angaben des in den ergänzenden Bestimmungen der einzelnen Fachbereiche beigefügten Formulars enthalten.
- Bei der Buchhandelsausgabe muss beim Copyright die Siegelziffer D.30 eingedruckt werden. (Im Falle der Veröffentlichung in einem Verlag)
© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt