Die Kurse müssen im Regelfall im gleichen Fach besucht werden, das Sie in Frankfurt studieren. Ausnahmen sind bei entsprechend ausgewiesenen Modulen (z. T. bei den Ergänzungs- bzw. Spezialisierungsmodulen) und bei interdisziplinären Studiengängen im Einzelfall möglich.
Die besuchte Lehrveranstaltung muss inhaltlich zu dem Modul passen, für das Sie eine Anerkennung beantragen. Sie müssen insbesondere darauf achten, dass die Lehrveranstaltung Kenntnisse und Kompetenzen gut abdeckt, die in der Modulbeschreibung der jeweiligen Studienordnung aufgeführt werden.
Wenn in der Studienordnung für den Abschluss eines Moduls ein Leistungsnachweis in einem Masterseminar verlangt wird, muss auch im Ausland ein Masterseminar absolviert werden. Das gilt z.B. für das Spezialisierungsmodul in den BA-Studiengängen.
Die Zahl der Kontaktstunden (=SWS x Dauer des Semesters) und der geforderte Leistungsnachweis müssen grob mit den Frankfurter Anforderungen übereinstimmen. Das ist im Allgemeinen unproblematisch. Probleme gibt es zuweilen bei den Leistungsnachweisen, die nur auf einem Kurzessay beruhen oder gar ohne jede schriftliche Leistung im Ausland vergeben werden.