Das Learning Agreement muss von drei Parteien unterschrieben werden; von
der*dem Studierenden, der Erasmus-Koordinatorin Dr. Anke Reinhold, Referat für Internationales des Fachbereichs 03 sowie
der ERASMUS-Koordination der Gasthochschule. In der Regel genügen Scans
des unterschriebenen Learning Agreements per E-Mail-Einreichung. Bitte
achten Sie darauf, dass Sie das Learning Agreement mit den vollständigen
Kontaktdaten aller Beteiligten einreichen; dies erleichtert die
Bearbeitung (welche 3 - 5 Werktage in Anspruch nehmen kann) enorm.
In Tabelle A tragen Sie diejenigen Kurse aus dem Vorlesungsverzeichnis
ihrer Partneruniversität ein, die Sie während Ihrer Mobilität belegen
möchten. Zudem können dort Sprachkurse oder spezielle Erasmus-Kurse –
falls hierfür von der Partneruniversität ECTS vergeben werden –
eingetragen werden. In Tabelle B tragen Sie die Module ihres
Studiengangs am Fachbereich 03 ein, für welche Sie sich die im Ausland
zu erbringenden Kurse aus Tabelle A anerkennen lassen möchten.
Ja. Sie können am Learning Agreement Änderungen vornehmen. Dies geht über das in Ihrem Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto verfügbare Dokument Changes to the Original Learning Agreement.
Bitte beachten Sie, dass Sie dieses spätestens fünf Wochen nach Beginn
Ihrer Mobilität – von allen drei Parteien unterzeichnet – wieder in
Mobility-Online hochladen müssen.
Nein, sie müssen keine Vorabanerkennung beantragen.
Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend dies zu tun. So erhalten Sie die
Sicherheit, dass Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden.
Außerdem beschleunigt dies nach Abschluss Ihrer Mobilität den Prozess
der Anerkennung von Studienleistungen beim Prüfungsamt.
Für die Tabelle A gilt ein Richtwert von 30 ECTS, den Sie unbedingt
einhalten sollten. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, weniger
als 15 ECTS pro Semester zu absolvieren. Dies ist zum Beispiel der Fall,
wenn Sie in Ihrem Studium schon sehr fortgeschritten sind. Sie können
eine Ausnahme über Ihr Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto beantragen und von der Erasmus-Koordinatorin Dr. Anke Reinhold, Referat für Internationales
bestätigen lassen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen, wie
ein Transcript of Records, das Ihren Studienstatus bestätigt, direkt
mit ein.
Sie haben keine Verpflichtungen im Ausland Leistungen zu erbringen.
Dennoch empfehlen wir Ihnen Kurse im Ausland zu belegen und erfolgreich
abzuschließen, da erbrachte Leistungen in Ihrem Transcript of Records
aufgeführt werden. Dieses kann sich in Bewerbungsverfahren, z.B. für
Praktika, positiv auf Ihre Chancen auswirken. Zudem kann das Transcript
of Records auch als zusätzliche Qualifikation im Rahmen Ihres Studiums
angesehen werden. Teilweise setzen unsere Partneruniversitäten eine
Mindestanzahl von ECTS voraus, bitte informieren Sie sich vor Ort.
Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über zu erbringende
Lernergebnisse zwischen Ihnen, Ihrer Partneruniversität und der
Goethe-Universität. Sie dient Ihnen zudem als Sicherheit für die
Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen. Dennoch kann es
vorkommen, dass Sie – aus verschiedenen Gründen (Kurs wird abgesagt
etc.) – Ihre Lernvereinbarung nicht einhalten können. Sie können dann
Änderungen an Ihrem Learning Agreement vornehmen, indem Sie das in Ihrem
Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto verfügbare Dokument Changes to the Original Learning Agreement nutzen. Bitte
beachten Sie, dass Sie dieses spätestens fünf Wochen nach Beginn Ihrer
Mobilität – von allen drei Parteien unterzeichnet – wieder in
Mobility-Online hochladen.
Entscheiden Sie sich für andere von Ihrer Gastuniversität angebotene Kurse und geben Sie diese Änderungen in Ihren Changes to the Original Learning Agreement an.Das Dokument finden Sie in Ihrem Mobility-Online Teilnehmer*innenkonto.
Bitte beachten Sie, dass Sie dieses spätestens fünf Wochen nach Beginn
Ihrer Mobilität – von allen drei Parteien unterzeichnet – wieder in
Mobility-Online hochladen.
Bitte wenden Sie sich an die Partneruniversität, um Ihren zuständigen Programmbeauftragten vor Ort ("Receiving Responsible Person") in Erfahrung zu bringen.