Sie können Ihre Sprachkenntnisse anhand eines Sprachzertifikats von einem Sprachinstitut oder einer Sprachschule, eines
Sprachzeugnisses durch
Lektor*innen der Goethe-Universität nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen eingereichte Sprachnachweis zum
Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Sollten
Sie sich für einen Erasmus+-Aufenthalt in einem deutschsprachigen Land
bewerben, müssen Sie keinen Sprachnachweis erbringen. (Ausnahme Universität Wien, Wien 01). Es wird kein Nachweis durch das Abiturzeugnis akzeptiert, es sei denn, im Zeugnis ist explizit vermerkt, dass Sie mit der Sprachqualifikation einen uneingeschränkten Zugang zu ausländischen Hochschulen des jeweiligen Sprachraums haben.