FAQ zu Sprachnachweisen


Wie kann ich Sprachkenntnisse nachweisen?


Sie können Ihre Sprachkenntnisse anhand eines Sprachzertifikats von einem Sprachinstitut oder einer Sprachschule, eines Sprachzeugnisses durch Lektor*innen der Goethe-Universität oder eines Abiturzeugnisses mit mindestens sieben Jahren Unterricht in der benötigten Sprache sowie einer Durchschnittsnote von mindestens 10 Punkten (2,3) nachweisen. Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen eingereichte Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Sollten Sie sich für einen Erasmus-Aufenthalt in einem deutschsprachigen Land bewerben, müssen Sie keinen Sprachnachweis erbringen.

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Wo kann ich Sprachkenntnisse erwerben?


Wenn Sie Präsenzkurse besuchen möchten, können Sie Sprachkenntnisse über die semesterbegleitenden- oder Ferienintensivkurse des Sprachenzentrums der Goethe-Universität erwerben. Außerdem können Sie bei privaten Sprachschulen Kurse belegen. Wenn Sie autonom lernen möchten, können Sie dies entweder über das multimediale Sprachlabor des Sprachenzentrums oder online über das Campus Language Training (CLT) tun. Beide Angebote sind für Studierende der Goethe-Universität kostenlos. Falls Sie schon Sprachkenntnisse besitzen und diese verbessern möchten, können Sie die Tandemvermittlung des Sprachenzentrums in Anspruch nehmen. Sie werden an Studierende aus Europa vermittelt und können sich über Videochats gegenseitig beim Erlernen der jeweiligen Sprachen unterstützen. Weitere Informationen zum Spracherwerb finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen können?


Sie können den Nachweis der Sprachkenntnisse durch eine unterschriebene Erklärung ersetzen, in der Sie versichern, den Sprachnachweis vor Beginn Ihrer Mobilität nachzureichen. Dieser unterschriebenen Erklärung ist ein Beleg beizufügen, aus dem deutlich wird, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Beginn der Mobilität nachweisen werden. Dieser Beleg kann beispielsweise durch eine Terminbestätigung für eine Sprachprüfung oder den Nachweis über einen abgeschlossenen Sprachkurs auf dem geforderten Niveau erbracht werden. Bitte fügen Sie die unterschriebene Erklärung und den Beleg anstatt des Sprachnachweises in das PDF-Dokument ein, das Sie im Bewerbungsportal hochladen.

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Kann ich ohne Kenntnisse der Landessprache im Ausland studieren?


Welche Sprachkenntnisse Sie benötigen, ist abhängig von den Anforderungen Ihrer Partneruniversität. Die Liste der Sprachanforderungen finden Sie hier. Auch wenn Ihre Partneruniversität keine Kenntnisse der Landessprache fordert, empfehlen wir Ihnen zumindest Grundkenntnisse zu erwerben. Diese erleichtern Ihnen im Gastland die Kommunikation mit ihren Kommiliton*innen, den Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Wohnungssuche sowie interkulturelle Begegnungen. So werden Sie sich schneller im Gastland zurechtfinden.

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Wie gehe ich vor, wenn ich den Sprachnachweis vor dem Beginn der Mobilität noch nicht erbringen kann?


Falls Sie Ihren Sprachnachweis vor Beginn der Mobilität nicht erbringen können, sind wir gezwungen Ihre Mobilität zu stornieren. Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, falls Sie Probleme haben den Sprachnachweis fristgerecht einzureichen.

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Kann ich einen finanziellen Zuschuss für einen Sprachkurs erhalten?


Sprachkurse können bis zu einem Maximalbetrag von 100€ nach Antritt einer ERASMUS-Mobilität den Studierenden zurückerstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über Mobility-Online

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