FAQ zur Anerkennung von Studienleistungen


Wie kann ich mir Leistungen anerkennen lassen?

Im Ausland erbrachte Leistungen können Sie sich beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 anerkennen lassen. Ausnahmen sind Anerkennungen, die an einem anderen Fachbereich erfolgen sollen. Sie haben zwei Optionen für die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen. Sie können für Ihr Learning Agreement bereits vor oder während Ihrer Mobilität eine Vorabanerkennung des Prüfungsamts beantragen oder sich nach Beendigung Ihrer Mobilität um eine Anerkennung Ihres Transcript of Records bemühen. Wir empfehlen Ihnen die Vorabanerkennung, da Sie so vorab sichergehen können, dass Ihre erbrachten Leistungen später anerkannt werden.

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Gibt es bestimmte Bedingungen für die Anerkennung von Kursen am Fachbereich 03?


Ja. Bei der Auswahl der Kurse, die Sie im Ausland belegen und sich anerkennen lassen möchten, müssen Sie auf folgende Punkte achten:

Die Kurse müssen im Regelfall im gleichen Fach besucht werden, das Sie in Frankfurt studieren. Ausnahmen sind bei entsprechend ausgewiesenen Modulen (z. T. bei den Ergänzungs- bzw. Spezialisierungsmodulen) und bei interdisziplinären Studiengängen im Einzelfall möglich.

Die besuchte Lehrveranstaltung muss inhaltlich zu dem Modul passen, für das Sie eine Anerkennung beantragen. Sie müssen insbesondere darauf achten, dass die Lehrveranstaltung Kenntnisse und Kompetenzen gut abdeckt, die in der Modulbeschreibung der jeweiligen Studienordnung aufgeführt werden.

Wenn in der Studienordnung für den Abschluss eines Moduls ein Leistungsnachweis in einem Masterseminar verlangt wird, muss auch im Ausland ein Masterseminar absolviert werden. Das gilt z.B. für das Spezialisierungsmodul in den BA-Studiengängen.

Die Zahl der Kontaktstunden (=SWS x Dauer des Semesters) und der geforderte Leistungsnachweis müssen grob mit den Frankfurter Anforderungen übereinstimmen. Das ist im Allgemeinen unproblematisch. Probleme gibt es zuweilen bei den Leistungsnachweisen, die nur auf einem Kurzessay beruhen oder gar ohne jede schriftliche Leistung im Ausland vergeben werden. 

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Ich habe keine Vorabanerkennung beim Prüfungsamt beantragt. Kann ich erbrachte Leistungen trotzdem anerkennen lassen?

Ja. Sie können auch nach Abschluss Ihrer Mobilität einen Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 stellen.

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Darf ich mehrere Vorabanträge beim Prüfungsamt stellen?


Ja. Dennoch empfehlen wir Ihnen erst einen Antrag zu stellen, wenn Sie absehen können, dass sich keine Änderungen mehr in Ihrer Vorauswahl ergeben. Achten Sie also bitte drauf, dass Ihre Kursauswahl auf dem finalen Kurskatalog beruht.

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Kann ich mir fachfremde Kurse anerkennen lassen?


Sie können sich für Ihr Nebenfach auch Kurse anderer Studiengänge anerkennen lassen. Ansonsten müssen die belegten Kurse mit den Modulbeschreibungen inhaltsgetreu sein. In Ergänzungs- oder Spezialisierungsmodulen sowie interdisziplinären Studiengängen ist die Anerkennung fachfremder Kurse z. T. möglich.

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Kann ich mir Sprachkurse anerkennen lassen?


In den Studiengängen des Fachbereich 03 können Sie dies nicht tun. Wenn in Ihrem Nebenfach allerdings Sprachkurse in der Studienordnung vorgesehen sind, können Sie sich diese anerkennen lassen. Bitte wenden Sie sich hier an das zuständige Prüfungsamt des jeweiligen Studiengangs.

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Gibt es eine Regelung, wie im Ausland erbrachte Noten umgerechnet werden?


Auf den Seiten des International Office finden Sie Informationen über die Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen. Falls Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt noch Rückfragen zur Umrechnung haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs 03. 

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Kann ich mich persönlich beraten lassen?


Wir beraten Sie gerne auch persönlich. Unsere Sprechzeiten finden Sie rechts unter Kontakt. Fragen zur Anrechnung richten Sie bitte direkt an das Prüfungsamt des Fachbereichs 03.

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