Wer eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, ist dazu berechtigt in allen EU- und EWR-Staaten ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, falls der Job zeitlich mit dem Studium vereinbar ist. Wenn Sie keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, sollten Sie sich vor der Ausreise beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft nach den Voraussetzungen für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis erkundigen.