Nein. Mit der Bewerbung um einen Erasmus+-Platz bewerben Sie sich gleichzeitig für die finanzielle Förderung. Wenn Sie also eine Zusage für einen Erasmus+-Platz erhalten haben, ist dies gleichzeitig die Beantragung des Mobilitätszuschusses.
ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland steuerfrei. Prinzipiell muss aber ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden.
Ja. Sie können bei einem Auslandssemester mit Kind im Rahmen des Erasmus+-Programms zusätzliche Fördergelder beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Global Office. Erste Informationen und weiterführende Links finden Sie unter www.auslandsstudium-mit-kind.de und www.studieren-mit-kind.org/auslandsstudium-mit-kind. Außerdem bietet MAWISTA ein Stipendium für Auslandsaufenthalte mit Kind (Bewerbungsfrist 15.1.).
Das geschieht im ersten Schritt per Selbstauskunft der Teilnehmenden in einem Fragebogen, der für die Nominierten im Teilnehmendenkonto eingerichtet ist. In einem zweiten Schritt wird dann ein Nachweis zur Selbstauskunft eingefordert.
Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin
Dr. Anke Reinhold
Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134
Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de
In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.
Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
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