FAQ zu Sprachnachweisen

Sie können Ihre Sprachkenntnisse anhand eines Sprachzertifikats von einem Sprachinstitut oder einer Sprachschule, eines Sprachzeugnisses durch Lektor*innen der Goethe-Universität nachweisen. Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen eingereichte Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Sollten Sie sich für einen Erasmus+-Aufenthalt in einem deutschsprachigen Land bewerben, müssen Sie keinen Sprachnachweis erbringen. (Ausnahme Universität Wien, Wien 01). Es wird kein Nachweis durch das Abiturzeugnis akzeptiert, es sei denn, im Zeugnis ist explizit vermerkt, dass Sie mit der Sprachqualifikation einen uneingeschränkten Zugang zu ausländischen Hochschulen des jeweiligen Sprachraums haben.
Wenn Sie Präsenzkurse besuchen möchten, können Sie Sprachkenntnisse über die semesterbegleitenden- oder Ferienintensivkurse des Sprachenzentrums der Goethe-Universität erwerben. Außerdem können Sie bei privaten Sprachschulen Kurse belegen. Wenn Sie autonom lernen möchten, können Sie dies entweder über das multimediale Sprachlabor des Sprachenzentrums oder online über das Campus Language Training (CLT) tun. Beide Angebote sind für Studierende der Goethe-Universität kostenlos. Falls Sie schon Sprachkenntnisse besitzen und diese verbessern möchten, können Sie die Tandemvermittlung des Sprachenzentrums in Anspruch nehmen. Sie werden an Studierende aus Europa vermittelt und können sich über Videochats gegenseitig beim Erlernen der jeweiligen Sprachen unterstützen. Weitere Informationen zum Spracherwerb finden Sie auf den Seiten des Global Office.
Sie können den Nachweis der Sprachkenntnisse durch eine unterschriebene Erklärung ersetzen, in der Sie versichern, den Sprachnachweis vor Beginn Ihrer Mobilität nachzureichen. Dieser unterschriebenen Erklärung ist ein Beleg beizufügen, aus dem deutlich wird, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Beginn der Mobilität nachweisen werden. Dieser Beleg kann beispielsweise durch eine Terminbestätigung für eine Sprachprüfung oder den Nachweis über einen abgeschlossenen Sprachkurs auf dem geforderten Niveau erbracht werden. Bitte fügen Sie die unterschriebene Erklärung und den Beleg anstatt des Sprachnachweises in das PDF-Dokument ein, das Sie im Bewerbungsportal hochladen.
Welche Sprachkenntnisse Sie benötigen, ist abhängig von den Anforderungen Ihrer Partneruniversität. Die Liste der Sprachanforderungen finden Sie hier. Auch wenn Ihre Partneruniversität keine Kenntnisse der Landessprache fordert, empfehlen wir Ihnen zumindest Grundkenntnisse zu erwerben. Diese erleichtern Ihnen im Gastland die Kommunikation mit ihren Kommiliton*innen, den Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die Wohnungssuche sowie interkulturelle Begegnungen. So werden Sie sich schneller im Gastland zurechtfinden.
Falls Sie Ihren Sprachnachweis vor Beginn der Mobilität nicht erbringen können, sind wir gezwungen Ihre Mobilität zu stornieren. Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, falls Sie Probleme haben den Sprachnachweis fristgerecht einzureichen.
Sprachkurse können bis zu einem Maximalbetrag von 100€ nach Antritt einer ERASMUS-Mobilität den Studierenden zurückerstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über Mobility-Online

Kontakt

Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin

Dr. Anke Reinhold

Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134

Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de

In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main