FAQ zur Anerkennung

Im Ausland erbrachte Leistungen können Sie sich beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 anerkennen lassen. Ausnahmen sind Anerkennungen, die an einem anderen Fachbereich erfolgen sollen. Sie haben zwei Optionen für die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen. Sie können für Ihr Learning Agreement bereits vor oder während Ihrer Mobilität eine Vorabanerkennung des Prüfungsamts beantragen oder sich nach Beendigung Ihrer Mobilität um eine Anerkennung Ihres Transcript of Records bemühen. Wir empfehlen Ihnen die Vorabanerkennung, da Sie so vorab sichergehen können, dass Ihre erbrachten Leistungen später anerkannt werden.

Ja. Bei der Auswahl der Kurse, die Sie im Ausland belegen und sich anerkennen lassen möchten, müssen Sie auf folgende Punkte achten:

Die Kurse müssen im Regelfall im gleichen Fach besucht werden, das Sie in Frankfurt studieren. Ausnahmen sind bei entsprechend ausgewiesenen Modulen (z. T. bei den Ergänzungs- bzw. Spezialisierungsmodulen) und bei interdisziplinären Studiengängen im Einzelfall möglich.

Die besuchte Lehrveranstaltung muss inhaltlich zu dem Modul passen, für das Sie eine Anerkennung beantragen. Sie müssen insbesondere darauf achten, dass die Lehrveranstaltung Kenntnisse und Kompetenzen gut abdeckt, die in der Modulbeschreibung der jeweiligen Studienordnung aufgeführt werden.

Wenn in der Studienordnung für den Abschluss eines Moduls ein Leistungsnachweis in einem Masterseminar verlangt wird, muss auch im Ausland ein Masterseminar absolviert werden. Das gilt z.B. für das Spezialisierungsmodul in den BA-Studiengängen.

Die Zahl der Kontaktstunden (=SWS x Dauer des Semesters) und der geforderte Leistungsnachweis müssen grob mit den Frankfurter Anforderungen übereinstimmen. Das ist im Allgemeinen unproblematisch. Probleme gibt es zuweilen bei den Leistungsnachweisen, die nur auf einem Kurzessay beruhen oder gar ohne jede schriftliche Leistung im Ausland vergeben werden.

Nein, ein Vorabantrag ist nicht verpflichtend. Beachten Sie jedoch, dass Sie einen Vorabantrag einreichen müssen, sofern Sie Tabelle B in Ihrem Learning Agreement mit ECTS ausgefüllt haben. Falls Sie sich keine Kurse anrechnen lassen möchten oder den Vorabantrag nicht rechtzeitig vorliegen haben, tragen Sie bitte anstelle von Kursen entsprechend „Recognition of the Examination Office pending“ oder „Waiver of Recognition in Advance“ ein. In der Spalte der ECTS tragen Sie dann „0“ ein. Ausnahme: Bei einem PDF-basierten Learning Agreement können Sie Tabelle B leer lassen.

Ja. Dennoch empfehlen wir Ihnen erst einen Antrag zu stellen, wenn Sie absehen können, dass sich keine Änderungen mehr in Ihrer Vorauswahl ergeben. Achten Sie also bitte drauf, dass Ihre Kursauswahl auf dem finalen Kurskatalog beruht.
Sie können sich für Ihr Nebenfach auch Kurse anderer Studiengänge anerkennen lassen. Ansonsten müssen die belegten Kurse mit den Modulbeschreibungen inhaltsgetreu sein. In Ergänzungs- oder Spezialisierungsmodulen sowie interdisziplinären Studiengängen ist die Anerkennung fachfremder Kurse z. T. möglich.
In den Studiengängen des Fachbereich 03 können Sie dies nicht tun. Wenn in Ihrem Nebenfach allerdings Sprachkurse in der Studienordnung vorgesehen sind, können Sie sich diese anerkennen lassen. Bitte wenden Sie sich hier an das zuständige Prüfungsamt des jeweiligen Studiengangs.
Auf den Seiten des Global Office finden Sie Informationen über die Umrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen. Falls Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt noch Rückfragen zur Umrechnung haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs 03.
Wir beraten Sie gerne auch persönlich. Unsere Sprechzeiten finden Sie rechts unter Kontakt. Fragen zur Anrechnung richten Sie bitte direkt an das Prüfungsamt des Fachbereichs 03.

Kontakt

Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin

Dr. Anke Reinhold

Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134

Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de

In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main