Sie können den Antrag auf Verfahrenseröffnung jeweils bis zum 15.01., 15.03., 15.06. oder 15.09. eines Jahres einreichen. Innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Prüfungsverfahrens sollten die Gutachten vorlegen.
Checkliste: Anlagen zum Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
1. Dissertation© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt
Gutachter*Innen:
Ein*e Gutachter*in muss Mitglied des Fachbereichs sein. Der/die andere Gutachter*in kann auch extern sein (§9, Abs.4). Extern bedeutet von einer anderen Universität oder aus einem anderen Fachbereich. Als Mitglied des Fachbereichs gelten alle am FB03 beschäftigten Professor*innen, sowie am FB03 beschäftigte habilitierte Wissenschaftler*innen oder Nachwuchsgruppenleiter*innen.
Emeritiert oder pensionierte Professor*innen, Privatdozent*innen, Honorarprofessor*innen, Apl-Professor*innen und Seniorprofessor*innen sind Angehörige des Fachbereichs und keine Mitglieder. Deshalb gelten sie als extern.
Sollten Sie eine*n externe*n Gutachter*in angeben, teilen Sie uns bitte zum Antrag auch die Adresse des/der externen Gutachter*in mit.
Prüfungskommission:
Die Prüfungskommission besteht neben den Gutachter*innen aus drei weiteren Mitgliedern (§10). Insgesamt können maximal zwei Mitglieder der Kommission extern sein. Der Fachbereich geht davon aus, dass ein Mitglied aus dem jeweils anderen Institut benannt wird (bei Politikwissenschaft also ein Mitglied des Instituts für Soziologie und umgekehrt).
Es wird dringend dazu geraten, auch Ersatzmitglieder anzugeben. Ohne Ersatzmitglieder kann sich die Terminierung der Disputation ansonsten erheblich verzögern.
Die Mitglieder Ihrer Prüfungskommission sollten Sie nach Möglichkeit frühzeitig kontaktieren und bzgl. der Mitwirkung in der Kommission anfragen.
© Uwe Dettmar, Goethe Universität Frankfurt
Die Promotionsgebühr gem. § 8 Abs. 4 beträgt 125,00 €. Sie ist nach Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens und nach Rechnungsstellung innerhalb von vier Wochen zu überweisen. Im Rahmen der Auslage erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per Post vom Prüfungsamt für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften.
© Pixabay
Die Disputation ist die mündliche Verteidigung der Dissertation. Ein Termin für die Disputation kann festgelegt werden, sobald die Auslage beginnt. Die Disputation kann erst nach Beendigung der Auslagefrist stattfinden.