Umschreibung Bachelor

Informationen zur Umschreibung

Wer wird umgeschrieben?

umgeschrieben werden alle Studierenden der Bachelorstudiengänge Soziologie, Politikwissenschaft und Gender Studies, die in den Prüfungsordnungen 2014/2015 eingeschrieben sind und bis zum Stichtag 01.05.2026 noch Studien- und/oder Prüfungsleistungen ausstehen haben.

Wenn Sie nicht in die neue Ordnung umgeschrieben werden möchten, müssen bis zum 01.05.2026 alle Leistungen beim Prüfungsamt vorliegen und die Bachelorarbeit muss angemeldet sein. Sofern Sie diese Kriterien bis zum 01.05.2026 erfüllen, müssen Sie nichts weiter tun.

Bitte beachten Sie: Wir hatten im Vorfeld darüber informiert, dass die Leistungen bis zum 31.03.2026 vorliegen müssen. Da die Umschreibung mit dem Wechsel des Prüfungsverwaltungssystems zusammenfällt, ist eine Umschreibung erst nach Abschluss des Umzugs möglich. Wir haben die Frist entsprechend auf den 01.05.2026 verlängert. Zum Wechsel des Prüfungsverwaltungssystems informieren wir noch einmal separat. 

Sofern Sie absehbar zum 01.05.2026 die genannten Kriterien nicht erfüllen, studieren Sie ab dem Sommersemester 2022 nach den Regelungen der neuen Studienordnung.

Härtefallanträge

Sofern Sie aus Gründen, die Sie nicht selbst zu verschulden haben, nicht alle Leistungen bis zum 01.05. vorlegen können, haben Sie bis zum 06.04.2026 die Möglichkeit einen Härtefallantrag auf Aussetzung der Umschreibung für ein Semester beim Prüfungsausschuss zu stellen. Sie finden das zugehörige Antragsformular hier. Übersenden Sie anschließend das ausgefüllte Formular an pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de.

Wie und wann wird die Umschreibung in die neue Ordnung vorgenommen?

Die Umschreibung und damit verbunden die Leistungsübertragung findet voraussichtlich im Zeitraum 25.05.-19.06.2026 statt, sodass Sie mit sich anschließend regulär zu den Prüfungen über das neue System anmelden können.

Wie werden die alten Leistungen in die neue Ordnung übertragen?

Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen den Studienordnungen, werden Sie nach der Umschreibung möglicherweise Leistungen nachholen müssen. Sie finden im Folgenden die studiengangsspezifischen Übersichten der Übertragung (Synopsen).

Modul 1 Propädeutikum (Studienordnung von 2015) wird vollständig in Modul 1 Propädeutikum der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 2 Grundlagen der Sozialwissenschaften wird vollständig in Modul 2 "Grundlagen der Soziologie" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 3 Grundlagen der empirischen Sozialforschung (Studienordnung von 2015) und Modul 4: Statistik (Studienordnung von 2015) werden durch die Module Forschungskompetenzen 1 und Forschungskompetenzen 2 der neuen Studienordnung von 2022 ersetzt. Die Inhalte der Module aus der Studienordnung von 2015 werden auf diese beiden Module verteilt.

In Forschungskompetenzen 1 werden die Veranstaltungen "Einführung in die sozialwissenschaftliche Statistik" und – sofern eine Note in dieser Veranstaltung vorliegt – die Veranstaltung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung" zusammengefasst. Die beiden Noten werden zu Teilnoten der kumulativen Modulprüfung. Die Gesamtnote für das Modul "Forschungskompetenzen 1" ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden Noten. 

Liegt keine Note in der Veranstaltung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung" vor, muss die Veranstaltung noch einmal mit einer Prüfung abgeschlossen werden; da es sich um eine Vorlesung handelt, gibt es keine Anwesenheitspflicht in der Veranstaltung. Nur die Prüfung muss erfolgreich absolviert werden.

Die Veranstaltung „Einführung in die interpretative Sozialforschung“ wird in Forschungskompetenzen 2 verbucht. Liegt in der Veranstaltung eine Note vor, muss in Forschungskompetenzen 2 nur noch ein Teilnahmenachweis in einem weiteren Seminar nachgeholt werden. Liegt keine Note in "Einführung in die interpretative Sozialforschung" vor, muss ein weiteres Seminar belegt und mit Prüfung abgeschlossen werden.

Modul 5: Soziologische Theorien wird komplett in die Zusatzleistungen transferiert. Sollte ein Wahlpflichtmodul noch nicht angeschlossen sein, können die Leistungen nach der automatisierten Umschreibung auf Antrag in die offenen Wahlpflichtmodule umgebucht werden.

Wahlpflichtmodule

Die Wahlpflichtmodule werden so wie sie vorliegen in die neue Abbildung übertragen. Da in der neuen Ordnung in jedem Wahlpflichtmodul zwei Veranstaltungen mit  Teilnahmenachweis und eine Veranstaltung mit Modulabschlussprüfung zum Abschluss des Moduls vorliegen müssen, werden bei vollständigem Abschluss der WPM in der Studienordnung von 2015 zwei Veranstaltungen in einem der WPM der Studienordnung von 2022 nachzuholen sein. Alternativ ist auf Antrag die Anerkennung der Leistungen in Modul 5 "Soziologische Theorien" möglich.

Wenn als WPM belegt wurde...

  • Sozialstruktur und soziale Ungleichheit (S1), dann werden diese Leistungen in das Modul "Sozialstruktur und soziale Ungleichheit" (S1) der Studienordnung von 2022 übertragen.
  • Kultur, Subjekt, Identität (S2), dann werden diese Leistungen in das Modul Kultur, Subjekt, Identität (S2) der Studienordnung von 2022 übertragen. 
  • Wirtschaft und Technik – Arbeit und Organisation (S3), dann werden diese Leistungen in das  Modul Wirtschaft und Technik – Arbeit und Organisation (S3) der Studienordnung von 2022 übertragen. 
  • Geschlecht, Migration, Wissensproduktion (S4), dann werden diese Leistungen in das Modul Geschlecht, Migration, Wissensproduktion (S4) der Studienordnung von 2022 übertragen. 
  • Methodenvertiefung (S5), dann werden diese Leistungen in das Modul Methodenvertiefung (S5) der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 11: Spezialisierung (SP) wird vollständig in das Modul 11 "Optionalmodul" übertragen. Sollte eine Note vorliegen, wird diese im ToR aufgeführt, fließt aber nicht mehr in die Gesamtnote ein.

Modul 12: Praktikum wird vollständig in die Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 13: Begleitung des Studienabschlusses und Modul 14: Abschlussmodul werden in der neuen Ordnung in Modul 13: Abschlussmodul zusammengeführt.

Modul 1: Propädeutikum wird komplett in Modul 1 der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 2: Soziologische Theorien (SOZ15-BA-ST) wird komplett in das Modul 2 "Grundlagen der Soziologie" übertragen. Sollte die Modulprüfung noch nicht absolviert sein, muss die Vorlesung „Soziologische Grundbegriffe“ besucht und mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen werden.

Wahlpflichtmodul 1 wird zu Wahlpflichtmodul 1 der neuen Ordnung. Je nach Wahl werden die Module S1, S2, S3 und S4 in das jeweilige Modul der neuen Ordnung übertragen. Wenn als WPM belegt wurde...

  • Sozialstruktur und soziale Ungleichheit ( S1), dann werden diese Leistungen in das Modul "Sozialstruktur und soziale Ungleichheit" (S1) der neuen Ordnung übertragen.
  • Kultur, Subjekt, Identität (S2), dann werden diese Leistungen in das Modul Kultur, Subjekt, Identität (S2) der neuen Ordnung übertragen. 
  • Wirtschaft und Technik – Arbeit und Organisation (S3), dann werden diese Leistungen in das  Modul Wirtschaft und Technik – Arbeit und Organisation (S3) der neuen Ordnung übertragen. 
  • Geschlecht, Migration, Wissensproduktion (S4), dann werden diese Leistungen in das Modul Geschlecht, Migration, Wissensproduktion (S4) der neuen Ordnung übertragen. 

Eine Veranstaltung mit Teilnahmenachweis wird als Zusatzleistung verbucht.

Wahlpflichtmodul 2 wird zu Wahlpflichtmodul 2 der neuen Ordnung. Je nach Wahl werden die Module S1, S2, S3 und S4 in das jeweilige Modul der neuen Ordnung übertragen. Wenn als WPM belegt wurde...

  • Sozialstruktur und soziale Ungleichheit ( S1), dann werden diese Leistungen in das Modul "Sozialstruktur und soziale Ungleichheit" (S1) der neuen Ordnung übertragen.
  • Kultur, Subjekt, Identität (S2), dann werden diese Leistungen in das Modul Kultur, Subjekt, Identität (S2) der neuen Ordnung übertragen. 
  • Wirtschaft und Technik – Arbeit und Organisation (S3), dann werden diese Leistungen in das  Modul Wirtschaft und Technik – Arbeit und Organisation (S3) der neuen Ordnung übertragen. 
  • Geschlecht, Migration, Wissensproduktion (S4), dann werden diese Leistungen in das Modul Geschlecht, Migration, Wissensproduktion (S4) der neuen Ordnung übertragen. 

Eine Veranstaltung mit Teilnahmenachweis wird als Zusatzleistung verbucht.

Modul 7: Spezialisierung der Studienordnung von 2015 wird in die Spezialisierung der Studienordnung von 2022 übertragen. Eine Veranstaltung mit Teilnahmenachweis wird als Zusatzleistung verbucht.

Alle Studierenden, die die Ordnung wechseln und nicht im Hauptfach Politikwissenschaft studieren, müssen das Modul Forschungskompetenzen Nebenfach noch komplett neu absolvieren. Dazu belegen Sie die Veranstaltung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung" mit einem Teilnahmenachweis (3 CP) und die Veranstaltung "Einführung in die interpretative Sozialforschung" mit einer Modulabschlussprüfung (3+4 CP)


WICHTIG: Sollte im Hauptfach BA Politikwissenschaft studiert werden, muss statt Forschungskompetenzen NF das Modul Forschungskompetenzen 2 aus dem Hauptfach Soziologie wie folgt studiert werden:

Sie belegen die Veranstaltung "Einführung in die interpretative Sozialforschung" und ein weiteres Seminar. In einer der beiden Veranstaltungen machen Sie einen Teilnahmenachweis (3 CP) und in der anderen Veranstaltung die Modulabschlussprüfung (3+4 CP).



Modul 1 : "Propädeutikum" der Studienordnung von 2014 wird komplett  in Modul 1 der Studienordnung von 2022 übertragen

Modul 2: "Grundlagen der Sozialwissenschaft" der Studienordnung von 2014 wird komplett in Modul 2 "Grundlagen der Politikwissenschaft" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 3: "Forschungskompetenzen 1" der Studienordnung von 2014 geht als Modulteilprüfung komplett ein in Modul 3: "Forschungskompetenzen 1" der Studienordnung von 2022.

Aus Modul 4: "Forschungskompetenzen 2" der Studienordnung von 2014 geht die Modulabschlussprüfung als Modulteilprüfung in Modul 3: "Forschungskompetenzen 1" der Studienordnung von 2022 ein und ersetzt dort die Modulteilprüfung für die Veranstaltung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung".

Die Veranstaltung "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung" aus der Studienordnung von 2014 geht als Teilnahmenachweis in das Modul "Forschungskompetenzen 2" der Studienordnung von 2022 ein. Der zweite Teilnahmenachweis aus "Forschungskompetenzen 2" der Studienordnung von 2014 geht mit 3 CP in das Modul 8 "Optionalmodul" der Studienordnung von 2022 ein.

Modul 5 "Politische Theorie" der Studienordnung von 2014 wird vollständig in Modul 4 "Politische Theorie" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 6 "Vergleichende Politikwissenschaft" der Studienordnung von 2014 wird vollständig in Modul 5 "Vergleichende Politikwissenschaft" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 7 "Internationale Beziehungen" der Studienordnung von 2014 wird vollständig in Modul 6 "Internationale Beziehungen" der Studienordnung von 2022 übertragen

Bitte beachten Sie: In der Studienordnung von 2022 muss eine Veranstaltung mit Teilnahmenachweis im Modul Politische Theorie und entsprechend Ihrer Wahl eine Veranstaltung mit Teilnahmenachweis entweder im Modul Vergleichende Politikwissenschaft oder Internationale Beziehungen nachgeholt werden.

Modul 8: Spezialisierung der Studienordnung von 2014 wird zwischen dem Modul "Forschungskompetenzen 2" und dem Modul "Optionalmodul" der Studienordnung von 2022 aufgeteilt. Der Teilnahmenachweis wird mit 3 CP in das Optionalmodul übertragen. Die Veranstaltung mit Modulabschlussprüfung wird mit 7 CP in das Modul "Forschungskompetenzen" 2 der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 9: "Praktikum" der Studienordnung von 2014 wird vollständig in Modul 9 "Praktikum" der Studienordnung von 2022 übertragen,

Modul 10: "Begleitung des Studienabschlusses" der Studienordnung von 2014 wird vollständig in Modul 10 "Abschlussmodul" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 11: "Abschlussmodul" der Studienordnung von 2014 wird vollständig in Modul 10 "Abschlussmodul" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 1: "Propädeutikum" der Studienordnung von 2014 wird in Modul 1 "Propädeutikum" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 2: "Politische Theorie" der Studienordnung von 2014 wird komplett in Modul 3 "Politische Theorie" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Modul 3: Vergleichende Polituikwissenschaft der Studienordnung von 2014: Eine Vranstaltung mit Teilnahmenachweis und eine Veranstaltung mit Modulabschlussprüfung werden in Modul 4 " Vergleichende Politikwissenschaft der Studienordnung von 2022übertragen. Der übrige Teilnahmenachweis mit 3 CP wird als Zusatzleistung verbucht.

Modul 4: Internationale Beziehungen der Studienordnung von 2014: Eine Vranstaltung mit Teilnahmenachweis und eine Veranstaltung mit Modulabschlussprüfung werden in Modul 4 "Internationale Beziehungen" der Studienordnung von 2022 übertragen. Der übrige Teilnahmenachweis mit 3 CP wird als Zusatzleistung verbucht.

Modul 5: Spezialisierung der Studienordnung von 2014: Zwei Teilnahmenachweise mit jeweils 3 CP werden als Zusatzleistung verbucht. Eine Veranstaltung mit Modulabschlussprüfung (8CP) werden mit 7 CP in Modul 6 "Spezialisierung" der Studienordnung von 2022 übertragen.

Alle Studierenden, die umgeschrieben werden und im Hauptfach nicht Soziologie studieren, müssen das Modul "Forschungskompetenzen 1" der Studienordnung von 2022 wie folgt nachholen: 

Sie belegen die Veranstaltungen "Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung" und die Veranstaltung "Einführung in die sozialwissenschaftliche Statistik". Beide Veranstaltungen werden mit einer Modulteilprüfung abgeschlossen, die jeweils zu 50 % in die Gesamtnote des Moduls einfließt


WICHTIG: Studierende, die im Hauptfach Soziologie studieren, absolvieren statt des Moduls "Forschungskompetenzen 1" das Modul "Forschungskompetenzen 2" aus dem BA Hauptfach Politikwissenschaft wie folgt:

Sie belegen zwei Seminare im Modul "Forschungskompetenzen 2". In einer Veranstaltung machen Sie einen Teilnahmenachweis (3 CP) und in der anderen Veranstaltung eine Modulabschlussprüfung (7 CP).

Des Weiteren belegen Sie eine zusätzliche Veranstaltung mit Teilnahmenachweis im Modul "Spezialisierung" der neuen Studienordnung von 2022.

Modul 1 „Einführung in die Gender Studies“ der Prüfungsordnung 2015 geht vollständig in Modul 1 „Einführung in die Gender Studies“ der Prüfungsordnung 2022 ein. Offen bleibt in der PO 22 ein CGColloquium, welches, sofern vorhanden, aus Modul 2 (PO 15) importiert wird (siehe Modul 2).

 

Bis auf ein CGColloquium gehen alle Leistungen aus Modul 2 „Inter -/Transdisziplinarität. Wissenschaftskritik und Methoden in den Gender Studies“ der Prüfungsordnung 2015 in Modul 2 „Inter -/Transdisziplinarität. Wissenschaftskritik und Methoden in den Gender Studies“ der Prüfungsordnung 2022 ein. Dieses Kolloquium wird als zweite CGC Colloquium in Modul 1 übertragen.

 

Modul 3 „Kultur, Identität, Sexualität“ der Prüfungsordnung 2015 wird vollständig in Modul 3 „Kultur, Identität, Sexualität“ “ der Prüfungsordnung 2022 übertragen.

 

Modul 4 „Gesellschaft, Politik, Recht“ der Prüfungsordnung 2015 wird vollständig in Modul 4 „Gesellschaft, Politik, Recht“ “ der Prüfungsordnung 2022 übertragen.

 

Modul 5 „Fortgeschrittene Theorien der Gender Studies“ der Prüfungsordnung 2015 wird vollständig in Modul 5 „Aktuelle Debatten und Theorien der Gender Studies“ der Prüfungsordnung 2022 übertragen.

 

Modul 6 „Spezialisierung“ der Prüfungsordnung 2015 wird vollständig in Modul 6 „Spezialisierung“ übertragen.