Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt über den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs. Grundsätzlich werden alle Leistungen anerkannt, die im Hinblick auf das Fach, den Schwerpunkt, die Module und den Umfang der Studienleistungen äquivalent sind.
Bitte informieren Sie sich auf der ERASMUS+-Webseite über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Bei Vorabanerkennungen für Studienleistungen verwenden Sie bitte das Formular Vorabanerkennung von Leistungen während des Auslandssemesters und reichen es per Mail beim Prüfungsamt.
Das Formular finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs.
Studierende, die aus verwandten Studiengängen und/oder von anderen Hochschulen kommen und die Fächer Soziologie bzw. Politikwissenschaft studieren möchten, können beim Prüfungsamt des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften ihre bisherigen Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen zur Anerkennung vorlegen.
Den Antrag auf Anrechnung von Leistungsnachweisen und Prüfungen finden Sie im Downloadbereich unter Ihrem Studiengang.
Die anerkannten Leistungen werden dann vom Prüfungsamt im QIS/LSF (einsehbar unter "Prüfungsverwaltung" -> "Notenspiegel") eingetragen und Sie können dort sehen, was Ihnen anerkannt wurde.
Wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Goethe-Universität wechseln und hier die Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft oder Soziologie studieren möchten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Hier finden Sie weitere Informationen des Studierendensekretariats zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester.
Wenn Sie ein Praktikum vor Beginn des Studiums abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung dieses Praktikums beim Prüfungsausschuss beantragen. Dazu bedarf es eines formlosen Antrages auf Anerkennung mit Begründung, warum das Praktikum außerhalb des Studiums abgelegt wurde.
Informationen zum Praktikum und den Anforderungen an den Praktikumsbericht, sowie den Modulzettel zum Herunterladen finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs.