Reichen Sie die Arbeit bitte als PDF per Mail (pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de) und die ausgedruckten Exemplare entweder zu den auf der Homepage angegebenen Sprechstunden persönlich ein oder schicken Sie Ihre Arbeit per Post. Die Adresse finden Sie auf unserer Homepage.
Bei der Abgabe der ausgedruckten Exemplare bitte vorab mit Ihren Gutachter/innen klären, ob ein ausgedrucktes Exemplar gewünscht ist. Wenn
- Ja à Bachelorarbeit 3 Mal, Masterarbeit 3 Mal oder 4 Mal (wenn Sie ein Exemplar in die Bibliothek geben möchten) beim PA abgeben
- Nein à Bachelorarbeit 1 Mal, Masterarbeit 1 oder 2 Mal (wenn Sie ein Exemplar in die Bibliothek geben möchten) beim PA abgeben
Bitte vergessen Sie nicht, die Erklärung zur Prüfungsleistung zu unterschreiben und sowohl der gedruckten als auch der digitalen Version (PDF) der Arbeit hinzuzufügen.
Zwei Semester vor geplantem Studienende sollten Sie sich zum Thema der Abschlussarbeit Gedanken machen und bereits nach einer/m passenden Betreuer*in suchen. Bitte beachten Sie, dass einige Prüfer*innen ihre Prüflinge kennen möchten, Sie also eine Modulabschlussprüfung bei Ihnen abgelegt haben sollten. Bitte beachten Sie hierzu auch unbedingt die Informationen auf den Seiten der Professuren.
Den/die Erstgutachter*in bzw. Betreuer*in sucht man sich selbst. Im Folgenden finden Sie Angaben dazu, welche Personengruppen berechtigt sind, Abschlussarbeiten zu betreuen. Bitte beachten Sie, dass es hierbei Unterschiede zwischen den einzelnen Studiengängen und Studienordnungen gibt. Beachten Sie also besonders die bei Ihrem Studiengang und Ihrer Studienordnung aufgeführten allgemeinen Erläuterungen, wer eine Abschlussarbeit betreuen darf. Bei Unklarheiten können Sie auch beim Prüfungsamt oder in der Studienfachberatung nachfragen.
Den/die Zweitgutachter*in kann man sich ebenfalls selbst suchen, wobei der/die Betreuer*in jemanden empfehlen kann. Meldet man die Abschlussarbeit ohne Zweitgutachter*in an, dann bestimmt der Prüfungsausschuss jemanden dafür. Bitte beachten Sie auch hier die spezifischen Vorgaben bzgl. Ihres Studiengangs und Ihrer Studienordnung.
Hier finden Sie nun alle wesentlichen Informationen darüber, welche Personengruppen berechtigt sind, eine Abschlussarbeit als Erstgutachter*in oder Zweitgutachter*in zu betreuen:
Das Thema der Abschlussarbeit ist mit der/dem Betreuer*in zu vereinbaren und bei der Anmeldung der Abschlussarbeit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Prüfungsamt mitzuteilen. Findet die/der Studierende keine/n Betreuer*in, so sorgt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag der/des Studierenden dafür, dass diese/r rechtzeitig ein Thema für die Abschlussarbeit und die erforderliche Betreuung erhält.
In den folgenden Dokumenten finden Sie hilfreiche Tipps zur Erstellung von Abschlussarbeiten:
Es gibt keinen festgelegten Zeitraum für die Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit. Sie können die Arbeit jederzeit mit dem Anmeldeformular beim Prüfungsamt anmelden. Das Anmeldeformular können Sie jederzeit in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt einwerfen, eine persönliche Vorsprache in der Sprechstunde ist nicht erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass es vollständig ausgefüllt ist.
Nach Abgabe des Anmeldeformulars erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Prüfungsamtes, auf dem auch das Abgabedatum für Ihre Abschlussarbeit genannt wird.
Für die Anmeldung zur Abschlussarbeit müssen folgende Module abgeschlossen bzw. CP erbracht worden sein:
abgeschlossene Module bzw. erbrachte CP | |
Bachelorstudiengänge | 7 Module |
M.A. Politikwissenschaft | 56 CP |
M.A. Politische Theorie | 56 CP |
M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung | 56 CP |
M.A. Soziologie | 56 CP |
M.A. Wirtschaftssoziologie | 5 Module |
M.A. Comparative Democracy | 56 CP |
Das gestellte Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Das neu gestellte Thema muss sich inhaltlich von dem zurückgegebenen Thema unterscheiden.
Die Abschlussarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Im Einvernehmen mit den Prüfenden bzw. mit der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ist die Abfassung in englischer Sprache zulässig.
Die Abschlussarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen und anderen objektiven Kriterien, die eine deutliche Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.
Die Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften abzuliefern. Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden.
Die Bearbeitungszeit beträgt:
Bearbeitungszeit ab Anmeldung | Verlängerung (nur auf begründeten Antrag) |
Umfang | |
Bachelorstudiengänge | 9 Wochen | bis zu 31 Tage | ca. 12.000 Wörter |
M.A. Politikwissenschaft (SO 2014) |
5 Monate | bis zu 1 Monat | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Politikwissenschaft (SO 2022) | 5 Monate | bis zu 2,5 Monate | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Politische Theorie (SO 2014) | 4 Monate | bis zu 2 Monate | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Politische Theorie (SO 2022) | 5 Monate | bis zu 2,5 Monate | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung (SO 2014) |
4 Monate | bis zu 2 Monate | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Internationale Studien / Friedens- und Konfliktforschung (SO 2022) | 5 Monate | bis zu 2,5 Monate | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Soziologie (SO 2015) |
5 Monate | bis zu 2,5 Monate | ca. 22.000 Wörter |
M.A. Soziologie (SO 2022) | 5 Monate | bis zu 2,5 Monate | ca. 20.000 Wörter |
M.A. Wirtschaftssoziologie | 16 Wochen | bis zu 8 Wochen | nach Absprache |
M.A. Comparative Democracy | 5 Monate | bis zu 2,5 Monate | ca. 20.000 Wörter |
Kann der erste Abgabetermin aus Gründen, die die/der Studierende nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung der/des Studierenden beziehungsweise eines von ihr/ihm zu versorgenden Kindes), nicht eingehalten werden, so verlängert die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit gemäß der jeweiligen Studienordnung (s. oben). Die/der Studierende muss dies vor dem ersten Ablieferungstermin im Prüfungsamt formlos beantragen.
Bachelor:
Master:
Die Regelzeit für die Begutachtung durch beide Gutachter*innen zusammen beträgt 6 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit. Die/der Zweitgutachter*in kann sich bei Übereinstimmung der Bewertung auf eine Mitzeichnung des Gutachtens der/des Erstgutachter*in beschränken.
Die bestandene Abschlussarbeit ist im Rahmen einer mündlichen Prüfung vorzustellen. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist der Inhalt der Abschlussarbeit sowie Fragen und/oder Aufgabenstellungen im Kontext des für die Abschlussarbeit gewählten Themas. Die Prüfung dauert 30 Minuten. Anwesend sind die/der Betreuer*in und ein/e Beisitzer*in.
Im Regelfall vereinbart die/der Studierende mit der/dem Betreuer*in und einer/einem Beisitzer*in den Termin für die mündliche Prüfung, wobei es dafür keine festen Zeiträume gibt.
Gestaltet sich die Terminfindung schwierig, kann man sie vom Prüfungsamt organisieren lassen. Dazu muss man das Anmeldeformular ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen. Beachten Sie, dass die Organisation der mündlichen Prüfung durch das Prüfungsamt nur zu festgelegten Zeiträumen erfolgen kann.
Prüfungsamt Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
Dieter Groh
Tel.: (069) 798-36562
PEG 2.G 130
Daniela Toplicanec
Tel.: (069) 798-36589
PEG 2.G 132
E-Mail: pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de
Offene Präsenzsprechstunde:
Dienstag 11 – 13 Uhr
Donnerstag 11 - 13 Uhr
Bitte stellen Sie Ihre Anfragen vorrangig per E-Mail, da die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.
Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
Prüfungsamt
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main