​Abschlussarbeiten B.A. Politikwissenschaft - Studienordnung 2014

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Die folgenden Angaben gelten nur für Studierende, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2022/2023 begonnen haben.

Wichtige Informationen zur Betreuung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann von einem prüfungsberechtigten promovierten Mitglied des Fachbereichs ausgegeben und betreut werden: In inhaltlich begründeten Fällen kann ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in ohne Promotion die Betreuung übernehmen. Mindestens eine*r der beiden Gutachter*innen muss Professor*in sein.

Mit Zustimmung der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Bachelorarbeit auch in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität angefertigt werden. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Mitglied der Professor*innengruppe des verantwortlichen Faches gestellt werden. Der/die externe Betreuer*in kann durch den Prüfungsausschuss als Zweitgutachter*in für die Bachelorarbeit zugelassen werden.

Im Downloadbereich Ihres Studiengangs finden Hilfestellungen sowie für die Abschlussarbeit relevanten Formulare.


Folgende Personengruppen sind berechtigt, eine Abschlussarbeit im BA Politikwissenschaft (Studienordnung 2014) zu betreuen:

  • Professor*innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die mit der selbstständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind
  • Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Privatdozent*innen
  • Außerplanmäßige Professor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Emeritierte Professor*innen

Bildrechte: Uwe Dettmar, Goethe-University Frankfurt