Abschlussarbeiten M.A. Comparative Democracy

4_Abschlussarbeiten

Wichtige Informationen zur Betreuung der Masterarbeit

Die Masterarbeit kann von einem/r Professor*in, einem promovierten Mitglied oder einem promovierten assoziierten Mitglied des Instituts für Politikwissenschaft ausgegeben oder betreut werden.

Mindestens eines der Gutachten muss von einem/r Professor*in stammen.

Als Zweitgutachter*in können auch Personen durch den Prüfungsausschuss bestellt werden, die nicht der Goethe-Uni angehören. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

Die Masterarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit Zustimmung der/des Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses angefertigt werden. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Mitglied der Professor*innengruppe des verantwortlichen Fachs gestellt werden. Der/die externe Betreuer*in kann durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Zweitgutachter*in für die Masterarbeit zugelassen werden. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

Im Downloadbereich Ihres Studiengangs finden Hilfestellungen sowie für die Abschlussarbeit relevanten Formulare.


Folgende Personen sind für den MA-Studiengang Comparative Democracy prüfungsberechtigt:

  • Professor*innen
  • Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die mit der selbstständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind
  • Promovierte Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Promovierte Privatdozent*innen
  • Außerplanmäßige Professor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Emeritierte Professor*innen
  • Einen Überblick  zu möglichen Themenfeldern finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs.

Bildrechte: Uwe Dettmar, Goethe-University Frankfurt