Die Masterarbeit kann von einem/r Professor*in, einem promovierten Mitglied oder einem promovierten assoziierten Mitglied des Instituts für Politikwissenschaft ausgegeben oder betreut werden.
Mindestens eines der Gutachten muss von einem/r Professor*in stammen.
Als Zweitgutachter*in können auch Personen durch den Prüfungsausschuss bestellt werden, die nicht der Goethe-Uni angehören. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Die Masterarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit Zustimmung der/des Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses angefertigt werden. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Mitglied der Professor*innengruppe des verantwortlichen Fachs gestellt werden. Der/die externe Betreuer*in kann durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Zweitgutachter*in für die Masterarbeit zugelassen werden. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Im Downloadbereich Ihres Studiengangs finden Hilfestellungen sowie für die Abschlussarbeit relevanten Formulare.
Folgende Personen sind für den MA-Studiengang Comparative Democracy prüfungsberechtigt: