Der oder die Erstgutachter*in muss promoviertes Mitglied des Instituts für Soziologie sein.
Als Zweitgutachter*in können auch Personen durch den Prüfungsausschuss bestellt werden, die nicht der Goethe-Uni angehören. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Mit Zustimmung der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Masterarbeit auch in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität angefertigt werden, z.B. dem Institut für Sozialforschung, dem Sigmund-Freud-Institut oder dem Institut für sozial-ökologische Forschung. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Mitglied der Professor*innengruppe des verantwortlichen Faches gestellt werden.
Im Downloadbereich Ihres Studiengangs finden Hilfestellungen sowie für die Abschlussarbeit relevanten Formulare.
Folgende Personengruppen sind berechtigt, eine Abschlussarbeit im MA Soziologie zu betreuen: