Abschlussarbeiten M.A. Soziologie - Studienordnung 2022

4_Abschlussarbeiten

Wichtige Informationen zur Betreuung der Masterarbeit

Der oder die Erstgutachter*in muss promoviertes Mitglied des Instituts für Soziologie sein.

Als Zweitgutachter*in können auch Personen durch den Prüfungsausschuss bestellt werden, die nicht der Goethe-Uni angehören. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

Mit Zustimmung der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Masterarbeit auch in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität angefertigt werden, z.B. dem Institut für Sozialforschung, dem Sigmund-Freud-Institut oder dem Institut für sozial-ökologische Forschung. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Mitglied der Professor*innengruppe des verantwortlichen Faches gestellt werden.

Im Downloadbereich Ihres Studiengangs finden Hilfestellungen sowie für die Abschlussarbeit relevanten Formulare.


Folgende Personengruppen sind berechtigt, eine Abschlussarbeit im MA Soziologie zu betreuen:

  • Professor*innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die mit der selbstständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind
  • Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Privatdozent*innen
  • Außerplanmäßige Professor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Emeritierte Professor*innen


  • Einen Überblick  zu möglichen Themenfeldern finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs.

Bildrechte: Uwe Dettmar, Goethe-University Frankfurt