Plagiate sind eine Form von wissenschaftlichem Fehlverhalten und stellen einen Verstoß gegen die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis dar.
Eine am Fachbereich 03 eingereichte Arbeit wird als Plagiat
identifiziert, wenn in ihr nachweislich fremdes geistiges Eigentum ohne
Kennzeichnung verwendet wird und dadurch dessen Urheberschaft suggeriert
oder behauptet wird. Das geistige Eigentum kann ganze Texte, Textteile,
Formulierungen, Ideen, Argumente, Abbildungen, Tabellen oder Daten
umfassen und muss als geistiges Eigentum der/des Urheber*in
gekennzeichnet sein. Sofern eingereichte Arbeiten die Kennzeichnung
vorsätzlich unterlassen, provozieren sie einen Irrtum bei denjenigen,
welche die Arbeit bewerten und erfüllen somit den Tatbestand der
Täuschung. In sämtlichen Ordnungen, die für eingereichte Arbeiten am
Fachbereich 03 existieren, wird Täuschung sanktioniert.
Die häufigsten Formen von Plagiaten sind:
(Abgewandelt von
Schwarzenegger, Ch./ Wohlers, W.: „Plagiatsformen und
disziplinarrechtliche Konsequenzen“ in: Fuchs, M.: Quellen zitieren,
nicht plagiieren (Universität Zürich, unijournal 4/06, S. 3.)
Darüber hinaus gibt es noch weitere Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens:
Alle diese Formen des Plagiates sind auch dann unzulässig, wenn die/der Urheber*in in einem anderen Zusammenhang in der Arbeit genannt wird.
Der Fachbereich 03 wehrt sich entschieden gegen Verstöße der genannten Art. Grundsätzlich muss jede am Fachbereich 03 eingereichte Arbeit in digitaler Form vorgelegt werden und die „Erklärung zur Prüfungsleistung“ der/des Studierenden zur eigenständigen Anfertigung der Arbeit enthalten. Die vorgelegten Arbeiten werden gemäß den entsprechenden Vorschriften zeitweise aufbewahrt und stehen so für leichtere Plagiatsidentifizierungen sowie für spätere Überprüfungen zur Verfügung.
Lehrende am Fachbereich 03 sind aufgefordert, zur Bewertung eingereichte Arbeiten im Verdachtsfall genauer auf Plagiate hin zu überprüfen. Ist eine zur Bewertung eingereichte Arbeit als Plagiat identifiziert worden, werden bestimmte Verfahrensschritte unternommen:
Der Prüfungsausschuss handelt auf Grundlage der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und sanktioniert das wissenschaftliche Fehlverhalten entsprechend. Diese Sanktionierungen können weitreichende Folgen für die/den Verfasser*in haben, wie zum Beispiel den Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen oder - bei späterer Aufdeckung - den Entzug des akademischen Grades.
Die Erklärung zur Prüfungsleistung ist von Studierenden seit dem Sommersemester 2014 als Pflichtbestand bei jeder eingereichten, schriftlichen Arbeit abzugeben. Prüfungsleistungen ohne diese Erklärung werden nicht zur Bewertung angenommen. Bei der Abschlussarbeit ist zudem eine elektronische Fassung mit einzureichen.
Die Erklärung finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs.
Prüfungsamt Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
Dieter Groh
Tel.: (069) 798-36562
PEG 2.G 130
Daniela Toplicanec
Tel.: (069) 798-36589
PEG 2.G 132
E-Mail: pra.fb03@soz.uni-frankfurt.de
Offene Präsenzsprechstunde:
Dienstag 11 – 13 Uhr
Donnerstag 11 - 13 Uhr
Bitte stellen Sie Ihre Anfragen vorrangig per E-Mail, da die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet ist.
Fachbereich Gesellschaftswissenschaften
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