Umschreibung Master

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Allgemeine Informationen zur Umschreibung

Wer wird umgeschrieben?

Umgeschrieben werden alle Studierenden der Masterstudiengänge Soziologie, Politikwissenschaft, Politische Theorie und Internationale Studien/Friedens- und Konfliktforschung aus den Prüfungsordnungen 2014/2015, bei denen noch Studien- und/oder Prüfungsleistungen ausstehen. 

Ausgenommen von der Umschreibung im WiSe 24/25 sind Studierende, für die zum  Zeitpunkt der formalen Umschreibung ausschließlich die Masterarbeit und/oder die Verteidigung und/oder das Praktikum ausstehen. Sie haben die Möglichkeit das Studium im WiSe 24/25 nach alter Ordnung abzuschließen. Sollte die fehlenden Leistungen bis zum 31.03.2025 nicht vorliegen, werden diese Studierenden ab dem SoSe 25 in die neue Ordnung übertragen. 

Wie und wann wird die Umschreibung in die neue Ordnung vorgenommen?

Die Umschreibung in die neuen Ordnungen wird in zwei Schritten umgesetzt werden:

  • Schritt 1: Die formale Umschreibung
  • Schritt 2: Die Inhaltliche Umschreibung, d.h. Übertragung der Prüfungsleistungen
  1. Die formale (technische) Umschreibung im Campus-Management-System findet in der Woche vom 09.-13. September 2024 statt. Formale Umschreibung bedeutet, dass für Sie ein zusätzliches Prüfungskonto eröffnet wird, in das Ihre Leistungen in Schritt 2 übertragen werden. Die formale Umschreibung hat ersteinmal keine Auswirkungen auf Sie. Die Umsetzung der formalen Umschreibung ist für Anfang September angesetzt, damit es zu keinen Konflikten mit der Veranstaltungsanmeldung kommen kann. Ab dem 01.10.24 studieren Sie dann offiziell in der neuen Ordnung Ihres Studiengangs. 
  2. Die inhaltliche Umschreibung, also die Übertragung der Transkripte findet sukzessive zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 statt. Um die Integrität der übertragenen Leistungen nicht zu gefährden, werden pro Tag nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden mit Ihren Studienleistungen in die neue Ordnung übertragen. Die inhaltliche Umschreibung aller Studierender wird bis zum Beginn der Prüfungsanmeldung am 20.01.2025 abgeschlossen sein.


Wie werden die die alten Leistungen in die neue Ordnung übertragen?

Die Übertragungssynopsen sind jeweils so konzipiert, dass eine verlustlose Übertragung aller CP und damit verbundener Leistungen sichergestellt wird. Sie finden u.s. die studiengangsspezifischen Übersichten der Übertragung (Synopsen).

Ein zentraler Aspekt der Akkreditierung im Master Soziologie ist die Reduzierung der Wahlpflichtmodule von drei auf zwei und die Etablierung eines verpflichtenden Spezialisierungsmoduls. Das Spezialisierungsmodul war bereits in der alten Ordnung vorhanden, dort aber ein Wahlpflichtmodul. Zudem wurde in der neuen Ordnung ein Kolloquium gestrichen und ein Optionalmodul eingeführt. Die Übertragung der Leistungen im MA Soziologie erfolgt dann entsprechend der Synopse folgendermaßen: 

Modul 1 „Soziologische Theorie, Geschichte der Soziologie und Wissenschaftstheorie“

Alle Leistungen aus Modul 1 (PO 15) werden ohne Verschiebungen in Modul 1 (PO 22) übertragen.

Wahlpflichtbereich

Die angefangenen oder absolvierten Wahlpflichtmodule entsprechend der Wahl mit jeweils einem TN und einem TN +MP in das pendant Modul der neuen Ordnung übertragen. Sofern alle Teilnahmenachweise in den WPM I und II absolviert wurden, wird jeweils ein TN mit 3 CP in Modul 11 (PO 22) „Optionalmodul“ verbucht. Ist eines der belegten Wahlpflichtmodule Modul 8 "Spezialisierung", wird dieses komplett in das neue Pflichtmodul "Spezialisierung" übertragen. Ist keines der belegten Wahlpflichtmodule Modul 8 "Spezialisierung" werden aus Wahlpflichtmodul 3 (PO 15)  alle belegten Veranstaltungen, unabhängig der vorherigen Modulzuordnung in Modul 8 (PO 22) „Spezialisierung“ übertragen. (WPM 3 ist in der Regel das WPM, welches Sie als letztes angefangen haben. Diese Regelungen sind gültig für:

Modul 2 „Geschlecht, Migration, Diversität“

Modul 3 „Mikrosoziologie, Sozialpsychologie und Kultur“

Modul 4 „Wirtschaft, Arbeit und Organisation“

Modul 5 „Sozialstruktur, soziale Ungleichheit“

Modul 6 „Wissen, Technik und Umwelt“

Modul 7 „Methoden der empirischen Sozialforschung“

Modul 8 „Spezialisierung“

Modul 9 „Forschungspraktikum I“Alle Leistungen aus Modul 9 (PO 15) werden in Modul 09 (PO 22) übertragen.

Modul 10 „Forschungspraktikum II“Alle Leistungen aus Modul 10 (PO 15) werden in Modul 10 (PO 22) übertragen.

Modul 11 „Begleitung des Studienabschlusses“ und Modul 12 „Abschlussmodul“

In der Ordnung MA SOZ PO 15 sind in Modul 11 der Besuch von zwei Kolloquien vorgesehen. In der PO 22 nur noch der Besuch eines Kolloquiums. Entsprechend wird Kolloquium 1 im Optionalmodul verbucht. Kolloquium 2 wird in Modul 12 (PO 22) übertragen. Alle Leistungen aus Modul 12 (PO 15) werden in Modul 12 (PO 22) übertragen. Hierbei entsteht ein Überschuss von 1 CP der in das Optionalmodul geschoben wird.

Extracurriculare Leistungen werden bei der Umschreibung ebenfalls als Zusatzleistungen verbucht.

Die Module im MA Politikwissenschaft werdenmit verschiedenen Änderungen in die neue Studienordnung übertragen. Das Modul Spezialissierung wird zum Modul Optionalmodul. Das Abschlussmodul hat insgesamt 5 CP weniger als das Abschlussmodul der alten ordnung. Diese 5 CP werden dem Optionalmodul zugerechnet. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Übertragungsparameter nach Modul:

Alle Veranstaltungen aus Modul 1 „Paradigmen und Methoden der Politikwissenschaft“ werden ohne Verluste in Modul 1 „Paradigmen und Methoden der Politikwissenschaft“ übertragen.

 Alle Veranstaltungen aus Modul 2 a „Politische Theorie“, b „Vergleichende Politikwissenschaft" oder c „Internationale Beziehungen“ werden entsprechend der Wahl ohne Verlust in die neue Ordnung in Modul Modul 2 a „Politische Theorie“, b „Vergleichende Politikwissenschaft" oder c „Internationale Beziehungen“ übertragen.

Modul 3 a „Politische Theorie“, b „Vergleichende Politikwissenschaft“ oder c „Internationale Beziehungen“ werden entsprechend der Wahl ohne Verlust in die neue Ordnung in Modul Modul 3 a „Politische Theorie“, b „Vergleichende Politikwissenschaft" oder c „Internationale Beziehungen“ übertragen.

Modul 4 a „Politische Theorie“ , b „Vergleichende Politikwissenschaft" oder c „Internationale Beziehungen“ werden entsprechend der Wahl ohne Verlust in die neue Ordnung in Modul Modul 4 a „Politische Theorie“, b „Vergleichende Politikwissenschaft" oder c „Internationale Beziehungen“ übertragen.

Alle Leistungen aus Modul 5 „Forschungspraktikum“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 5 „Forschungspraktikum“ übertragen.

Alle Leistungen aus Modul 6 „Ergänzungsbereich“ werden in die neue Ordnung in Modul 6 „Optionalmodul“ übertragen. Hinweis: Die Note aus dem alten Modul 6 wird nach der Übertragung in das Optionalmodul nicht mehr in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen, da das Optionalmodul unbenotet ist.

Modul 7 „Praktikum“ wird ohne Verluste in die Neue Ordnung Modul 7 „Praktikum“ übertragen

Modul 8 „Kolloquium“ und Modul 9 „Masterarbeit“ werden in der neuen Ordnung in Modul 8 „Abschlussmodul“ zusammengefasst und alle Leistungen werden aus den beiden Modulen übertragen.  Dabei werden 5 CP frei, welche in das Optionalmodul übertragen werden.  Bitte beachten Sie:  Studierende denen nur noch die Abschlussarbeit und/oder die mündliche Prüfung fehlt, werden erst im SoSe 25 umgeschrieben. Wenn zum Zeitpunkt der Umschreibung die Masterarbeit und/oder die mündliche Prüfung nicht vorliegen, müssen im Optionalmodul 2 bzw. 5 CP nachgeholt werden.

Extracurriculare Leistungen werden bei der Umschreibung ebenfalls als Zusatzleistungen verbucht.

Die Module im MA Politische Theorie werden ohne größere Änderungen in die neue Studienordnung übertragen werden. Es findet nur eine kleine Verschiebung der CP im Abschlussmodul statt. Diese hebt sich innerhalb des Moduls auf und hat keine Auswirkungen auf den Studienverlauf. Es gibt keine Übertragungsverluste. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Übertragungsparameter nach Modul:


Alle Veranstaltungen aus Modul 1 „Theorieparadigmen“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 1 “Theorieparadigmen“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 2 „PT und Philosophie“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 2 „PT und Philosophie“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 3 „Staat und Demokratie“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung Modul 3 „Staat und Demokratie“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 4 „Globalisierung“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 4 „Globalisierung“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtmodul 5 werden entsprechend der gewählten Vertiefung a „Gesellschaftstheorie“, b „Verfassungs- u. Rechtstheorie“ oder c „Wirtschaftstheorie PÖ“ ohne Verluste in die neue Ordnung Wahlpflichtmodul 5 entsprechend der gewählten Vertiefung a „Gesellschaftstheorie“, b „Verfassungs- u. Rechtstheorie“ oder c „Wirtschaftstheorie PÖ“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 6 „Auslandssemester“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 6 „Auslandssemester“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 7 „Entwicklungen der PT“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung Modul 7 „Entwicklungen der PT“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 8 „Vertiefung“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung Modul 8 „Vertiefung“ übertragen.

Modul 9 „Praktikum“ wird ohne Verluste in die neue Ordnung übertragen.

Alle Leistungen aus Modul 10 „Abschlussmodul“ werden in die neue Ordnung übertragen. Es findet eine kleine Verschiebung der CP im Abschlussmodul statt. Diese hebt sich aber innerhalb des Moduls auf und hat keine Auswirkungen auf den Studienverlauf.

Extracurriculare Leistungen werden bei der Umschreibung ebenfalls als Zusatzleistungen verbucht.


Die Übertragung der Leistungen im Master ISFK ist unproblematisch. Jeder Leistung wird ein äquivalent in der neuen Ordnung zugeordnet.  Es findet nur eine kleine Verschiebung der CP im Abschlussmodul statt. Diese hebt sich innerhalb des Moduls auf und hat keine Auswirkungen auf den Studienverlauf. Die Wahlpflichtmodule ind en neune Orndungen sind neu strukturiert, entsprechend werden die geleisteten veranstaltungen aus dem WPM inhaltlich neu zugeordnet. Es gibt keine Übertragungsverluste. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Übertragungsparameter nach Modul:

Alle Veranstaltungen aus Modul 1 „Grundlagen der Internationalen Studien / Friedens- und Konfliktforschung“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 1 „Grundlagen der Internationalen Studien / Friedens- und Konfliktforschung“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 2 „Weltordnung und Zivilisierung“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 2 „Weltordnung und internationale Institutionen“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 3 „Konflikte, Kriege und Friedensprozesse“  werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 3 „Konflikte, Sicherheit und Friedensprozesse“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 4 „Forschungspraktikum“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 4 „Forschungspraktikum“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 5 „Praktikum“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 5 „Praktikum“ übertragen.

Alle Veranstaltungen aus Modul 6 „Theorie und Politische Philosophie globaler Vergesellschaftung“ werden ohne Verluste in die neue Ordnung in Modul 6 „Theorie und Politische Philosophie globaler Vergesellschaftung“ übertragen.

Modul 7 a, b c und d

Wurde der Schwerpunkt A (Globalisierung und Entwicklung) gewählt, werden die bereits absolvierten Leistungen in das neue Modul 7A „Globalisierung und Weltentwicklung“ übertragen.

Wurde der Schwerpunkt B (Globalisierung und Recht) gewählt, werden die bereits absolvierten Leistungen in das neue Modul 7A „Globalisierung und Weltentwicklung“ übertragen.

Wurde der Schwerpunkt C (Naturwissenschaftlich-technische Dimension der Friedens- und Konfliktforschung) gewählt, werden die bereits absolvierten Leistungen in das neue Modul 7B „Naturwissenschaftlich-technische Friedens- und Konfliktforschung“ übertragen.

Wurde der Schwerpunkt D (Technologie und internationale Entwicklung) gewählt, werden die bereits absolvierten Leistungen in das neue Modul 7C „Umwelt, Klima, Energie“ übertragen.

Alle Leistungen aus Modul 8 „Abschlussmodul“ werden in die neue Ordnung in Modul 8 „Abschlussmodul“ übertragen. Es findet eine kleine Verschiebung der CP im Abschlussmodul statt. Diese hebt sich aber innerhalb des Moduls auf und hat keine Auswirkungen auf die Umrechnung.

Extracurriculare Leistungen werden bei der Umschreibung ebenfalls als Zusatzleistungen verbucht.

Kontakt

Dipl.-Soz. Alexander Simon

Studienfachberatung zu den B.A. Studiengängen Politikwissenschaft und Soziologie/ Studienfachberatung M.A. Studiengänge / M.A. Zulassung / B.A./M.A.Praktikumsberatung


Telefon: 069/798-36596
E-Mail:
studienfachberatung.fb03@soz.uni-frankfurt.de

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