Die Masterarbeit kann nur von einem promovierten Mitglied aus den folgenden Fachbereichen betreut werden:
Mindestens eines der Gutachten muss von einem/r Professor*in stammen.
Eine Begutachtung durch fachfremde und promovierte Lehrende an anderen Hochschulen ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen und zu begründen.
Die Masterarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Goethe-Universität und der TU Darmstadt angefertigt werden. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem promovierten prüfungsberechtigten Mitglied der Goethe-Universität oder der TU Darmstadt gestellt werden. Der/die externe Betreuer*in kann durch den Prüfungsausschuss als Zweitgutachter*in für die Masterarbeit zugelassen werden.
Folgende Personengruppen sind berechtigt, eine Abschlussarbeit im MA Internationale Studien Friedens-und Konfliktforschung zu betreuen: