Abschlussarbeiten B.A. Soziologie - Studienordnung 2015

4_Abschlussarbeiten

Wichtige Informationen zur Betreuung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann von einem prüfungsberechtigten promovierten Mitglied des Fachbereichs ausgegeben und betreut werden: In inhaltlich begründeten Fällen kann ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in  ohne Promotion die Betreuung übernehmen. Mindestens eine*r der beiden Gutachter*innen muss Professor*in sein.

Mit Zustimmung der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Bachelorarbeit auch in einer Einrichtung außerhalb der Johann Wolfgang Goethe-Universität angefertigt werden, z.B. dem Institut für Sozialforschung, dem Sigmund-Freud-Institut oder dem Institut für sozial-ökologische Forschung. In diesem Fall muss das Thema in Absprache mit einem Mitglied der Professor*innengruppe des verantwortlichen Faches gestellt werden.

Als Zweitgutachter*in können auch Personen durch den Prüfungsausschuss bestellt werden, die nicht der Goethe-Uni angehören. Dies ist entsprechend beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

Im Downloadbereich Ihres Studiengangs finden Hilfestellungen sowie für die Abschlussarbeit relevanten Formulare.


Folgende Personengruppen sind berechtigt, eine Abschlussarbeit im BA Soziologie (Studienordnung 2015) zu betreuen:

  • Professor*innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die mit der selbstständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind
  • Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • Privatdozent*innen
  • Außerplanmäßige Professor*innen
  • Honorarprofessor*innen
  • Emeritierte Professor*innen

  • Einen Überblick  zu möglichen Themenfeldern finden Sie im Downloadbereich Ihres Studiengangs.

Bildrechte: Uwe Dettmar, Goethe-University Frankfurt