FAQ zur Bewerbung


Welche Fristen sind bei der Bewerbung einzuhalten?

Die Ausschreibung der ERASMUS-Plätze erfolgt jährlich im November. Bewerbungsfrist ist der 1. Februar eines Jahres und gilt für das gesamte akademische Jahr, also Wintersemester des aktuellen Jahres und Sommersemester des Folgejahres. Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist das irrelevant, da die Bewerbung papierlos durch Upload der kompletten Bewerbung auf Mobility-Online erfolgt.

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Gibt es Besonderheiten bei der Bewerbung am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften?

Bei der Bewerbung am Fachbereich 03 sind zwei Besonderheiten zu beachten:

  • Sie müssen zwei Motivationschreiben einreichen: eines auf Deutsch und eines in der Landessprache der jeweiligen Partneruniversität oder auf Englisch. Diese beiden Motivationsschreiben können – müssen aber nicht – inhaltlich identisch sein. Sofern Sie drei deutschsprachige Universitäten ausgewählt haben, ist ein Motivationsschreiben auf Deutsch ausreichend.
  • Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Sprachnachweis vorweisen können, dürfen Sie diesen durch eine unterschriebene Erklärung ersetzen, in der Sie versichern, den Sprachnachweis vor Beginn Ihrer Mobilität nachzureichen. Dieser unterschriebenen Erklärung ist ein Beleg beizufügen, aus dem deutlich wird, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Beginn der Mobilität nachweisen werden. Dieser Beleg kann beispielsweise durch eine Terminbestätigung für eine Sprachprüfung oder den Nachweis über einen bis zum Beginn der Mobilität abgeschlossenen Sprachkurs auf dem geforderten Niveau erbracht werden.

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Wie finde ich die richtige Partneruniversität?


Informieren Sie sich zuerst über unser Angebot an Partneruniversitäten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschuniversität mit Ihrem Studiengang und Studienzeitpunkt (Bachelor/Master) vereinbar ist und informieren Sie sich über inhaltliche Schwerpunkte, die zu Ihrem Studium passen sollten, sowie Sprachvorrausetzungen. Machen Sie sich außerdem Ihre Motive für Ihren Auslandsaufenthalt bewusst. Wenn Sie z.B. am Ende Ihres Studiums Ihren Auslandsaufenthalt zur Berufsorientierung nutzen wollen, sollten Sie dies in die Auswahl Ihrer Wunschuniversitäten mit einbeziehen. In den Erfahrungsberichten früherer ERASMUS-Studierender finden Sie zudem zahlreiche persönliche Eindrücke Ihrer Kommiliton*innen, die bei der Auswahl der für Sie passenden Partneruniversität hilfreich sind.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Auslandssemester?


Allgemeingültig lässt sich dies nicht sagen, da der Zeitpunkt von Ihren persönlichen Motiven für das Auslandssemester abhängt. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen jedoch diesen nicht in Ihrem ersten Fachsemester zu absolvieren. Wenn Sie einen Bachelor studieren, können Sie zudem erst nach Beendigung Ihres ersten Studienjahres eine ERASMUS-Mobilität antreten. Ideale Zeitpunkte sind im Bachelor die Semester drei bis fünf, sowie im Master Semester drei. Sie können Ihr Auslandssemester aber auch nutzen, um Ihre Bachelor- oder Masterarbeit vorzubereiten und am Ende Ihres Studiums ins Ausland gehen.

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Kann ich auch nach meinem Studienabschluss noch eine ERASMUS-Mobilität absolvieren?


Um eine ERASMUS-Mobilität zu absolvieren, müssen Sie während der Bewerbung und der Mobilität regulär an der Goethe-Universität eingeschrieben sein. Eine Ausnahme bildet ein Praktikum, dieses können Sie sich auch noch nach Abschluss Ihres Studiums fördern lassen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des International Office.

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An welche Stelle geht meine Bewerbung?


Ihre vollständige Bewerbung reichen Sie über Ihr Mobility Online Teilnehmer*innenkonto beim International Office ein. Nach Ende der Bewerbungsfrist leitet das International Office die Bewerbungen an das Referat für Internationales des Fachbereichs 03 weiter.

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Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?


Welche Sprachkenntnisse Sie benötigen, ist abhängig von den Anforderungen Ihrer Partneruniversität. Die Liste der Sprachanforderungen finden Sie hier. Auch wenn Ihre Partneruniversität keine Kenntnisse der Landessprache fordert, empfehlen wir Ihnen zumindest Grundkenntnisse zu erwerben. Diese erleichtern Ihnen im Gastland die Kommunikation mit ihren Kommiliton*innen, die Wohnungssuche sowie interkulturelle Begegnungen. So werden Sie sich schneller zurechtfinden.

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Wie gut müssen meine Noten sein, um einen Platz zu bekommen?


Gute Noten sind von Vorteil im Bewerbungsverfahren, allerdings nicht der einzige ausschlaggebende Punkt. Die Kriterien für die Bewertung ihrer Unterlagen im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website unter Bewerbungsvoraussetzungen und -kriterien.

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Ist ein Aufenthalt auch mit Kind möglich?


Ja. Sie können bei einem Auslandssemester mit Kind im Rahmen des ERASMUS-Programms zusätzliche Fördergelder beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das International Office. Erste Informationen und weiterführende Links finden Sie unter www.auslandsstudium-mit-kind.de und www.studieren-mit-kind.org/auslandsstudium-mit-kind.

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Kann ich mich mehrmals für eine ERASMUS-Mobilität bewerben?


Ja, wiederholte Bewerbungen und Teilnahmen sind möglich. In jeder Studienphase (Bachelor, Master und Promotion) können jeweils mindestens 3 und maximal 12 Monate Mobilität gefördert werden, insgesamt also bis zu 36 Monate. Lehramtsstudierende (Staatsexamenskandidat*innen) können während Ihres Studiums bis zu 24 Monate gefördert werden. Darin zeitlich enthalten ist eine mögliche Praktikumsförderung durch ERASMUS.

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Macht es einen Unterschied, ob ich im Bachelor oder Master studiere oder promoviere, wenn ich ein Auslandssemester absolvieren möchte?


Ja. Mit den Partneruniversitäten werden Verträge für bestimmte Bewerber*innenkreise (Bachelor/Master/Promotion) abgeschlossen. Sie können sich nur auf Plätze bewerben, welche für ihren Studienzeitpunkt vorgesehen sind. Die Bewerber*innenkreise sind in der Liste der Partneruniversitätenangegeben. Außerdem gelten andere Auswahlkriterien für die jeweiligen Studienzeitpunkte. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf unserer Website unter Bewerbungsvoraussetzungen und -kriterien.

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Kann ich mich am Fachbereich 03 für einen ERASMUS-Aufenthalt bewerben, wenn ich nicht an diesem eingeschrieben bin?

Ja. Es werden auch fachfremde Bewerbungen berücksichtigt, allerdings nur nachrangig. Außerdem muss mit der Wunschuniversität geklärt werden, ob die Bewerber*in das Studienfach dort studieren darf. Nach Einreichung Ihrer Bewerbung wird das Referat für Internationales hierzu mit Ihnen in Kontakt treten.

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Kann ich mich auch über mein Nebenfach am Fachbereich 03 bewerben?


Ja. Sie können Ihre Bewerbung entweder über ihr Haupt- oder Nebenfach einreichen. Wenn sie z.B. Politikwissenschaften und Soziologie studieren sind Sie bei der Vergabe der Plätze bevorteilt, da Sie für die Plätze beider Studiengänge in Frage kommen.

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Kann ich mich für einen ERASMUS-Aufenthalt bewerben, wenn ich keine EU-Staatsbürgerschaft besitze?


Ja. Wenn Sie an der Goethe-Universität immatrikuliert sind, können Sie auch ohne EU-Staatsbürgerschaft eine ERASMUS-Mobilität absolvieren. Es ist wichtig, dass Sie bei den zuständigen Stellen die Einreisebestimmungen beachten. Dies gilt besonders für Nicht-EU-Staaten, die am Erasmus-Programm teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Benötige ich als EU-Staatsbürger*in eine Aufenthaltsgenehmigung für meinen ERASMUS-Aufenthalt?


Für Gastländer, die keine EU-Staaten sind, benötigen Sie ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung (z.B. die Türkei). Informieren Sie sich hierüber frühzeitig bei den zuständigen Ämtern.

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Kann ich mich für mehrere Studienorte gleichzeitig bewerben?


Ja. Sie können in Ihrer Bewerbung bis zu drei Wunschuniversitäten angeben und diese priorisieren. Sie sollten dies sogar tun, da dann die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass Sie einen Austauschplatz erhalten.

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Der Fachbereich 03 hat keine Kooperation mit meiner Wunschuniversität. Kann ich mich über einen anderen Fachbereich bewerben?


Ja. Kontaktieren Sie für eine fachfremde Bewerbung die Koordination des zuständigen Fachbereichs.

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Kein Fachbereich der Goethe-Universität hat eine Kooperation mit meiner Wunschuniversität. Kann ich mich dennoch bei dieser bewerben?


Ja. Sie können sich als sogenannter Freemover an Ihrer Wunschuniversität bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

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An wen wende ich mich, wenn ich technische Probleme mit Mobility Online habe?


Bei technischen Problemen mit Mobility Online wenden Sie sich bitte an das International Office.

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Wann erfahre ich, ob ich einen ERASMUS-Platz erhalten habe?


In der Regel werden Sie per Mail zwischen Anfang und Mitte April vom Referat für Internationales des Fachbereichs 03 informiert.

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Was sind die Auswahlkriterien für die Bewerber*innen?


Die Auswahlkriterien finden Sie auf unserer Website unter Auswahl und Annahme.

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Wie schreibe ich ein Motivationsschreiben?


Hierzu finden Sie auf unserer Website unter Motivationsschreiben einen Leitfaden.

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Wer sind meine Ansprechpartner*innen?

  • Das Referat für Internationales des Fachbereichs 03 berät Sie zu Ihren ERASMUS-Auslandsaufenthalten, unterschreibt das Learning-Agreement und andere Dokumente und ist für die Verlängerung bzw. Stornierung der Auslandsaufenthalte zuständig. Dort geben Sie außerdem Ihren Erfahrungsbericht ab.
  • Das International Office der Goethe-Universität ist für die Finanzierung Ihrer ERASMUS-Mobilität (ERASMUS-Förderung, Auslands-BAföG, ERASMUS mit Kind) zuständig. Es muss auch über Verlängerungen bzw. Stornierungen benachrichtigt werden. Außerdem reichen Sie Ihren Erfahrungsbericht über Mobility Online auch beim International Office ein.
  • Das ERASMUS-Team der Partneruniversität bestätigt Ihren Studienplatz. Von diesem erhalten Sie Informationen über das Kursangebot an Ihrer Partneruniversität und ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche. Außerdem muss dieses auch ihr Learning Agreement unterzeichnen.
  • Beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 stellen Sie ihren Vorabantrag auf Anerkennung der im Ausland zu erwerbenden Leistungen oder nach ihrem Auslandsaufenthalt einen Antrag auf Anerkennung der erbrachten Leistungen.

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Kann ich mich persönlich beraten lassen?


Wir beraten Sie gerne persönlich. Informationen zu unseren Sprechzeiten finden sie in der rechten Spalte unter Kontakt.

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Wo finde ich Erfahrungsberichte?


Erfahrungsberichte Ihrer Komiliton*innen finden Sie auf den Seiten des International Office unter Goethe Globe. Bei Interesse können Sie sich für aktuellere Erfahrungsberichte gerne an das Referat für Internationales des Fachbereichs 03 wenden.

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Wer übersetzt und beglaubigt meine Dokumente?


Für das Übersetzen von Dokumenten sind die Studierenden selbst verantwortlich. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Wie und woher bekomme ich ein Sprachzeugnis und wie lange ist dieses gültig?


Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQs unter den Fragen zu den Sprachnachweisen.

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Werden am Fachbereich 03 nach Ende der Bewerbungsfrist noch ERASMUS-Restplätze vergeben?


Das Referat für Internationales schreibt in der Regel zwischen Anfang und Mitte April alle ERASMUS-Restplätze über die Website aus. Für eine Bewerbung müssen Sie nicht an dem ersten Bewerbungsverfahren teilgenommen haben.

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