FAQ Phasen des Aufenthalts

Vor dem Aufenthalt:

Während des Aufenthalts:

Nach dem Aufenthalt:


Vor dem Aufenthalt

Wann muss ich mich bei der Partnerhochschule registrieren?

Das Referat für Internationales nominiert Studierende an Ihren Partneruniversitäten über einen Zeitraum von zwei Monaten. Nach der Nominierung dauert es meistens zwei bis drei Wochen, bis die Partneruniversität sich bei Ihnen per Mail mit Informationen über die Registrierung meldet.

  • Outgoings des Wintersemesters erhalten die Rückmeldung der Partneruniversität zwischen Mitte April und Ende Juni. Falls Sie Anfang Juni noch nichts von Ihrer Partneruniversität gehört haben, melden Sie sich bitte bei uns unter erasmusfb03@soz.uni-frankfurt.de.
  • Outgoings des Sommersemesters werden spätestens im November eine Rückmeldung der Partneruniversität bekommen. Wenn Sie bis Anfang November noch keine Mail Ihrer Partneruniversität erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns unter erasmusfb03@soz.uni-frankfurt.de.

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Werde ich über Fristen informiert?


Ja. Sie werden über etwaige Fristen durch Ihre Partneruniversität per E-Mail informiert. Außerdem erhalten Sie in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online Informationen über die fristgerechte Einreichung von Dokumenten (z.B. Ihr Learning Agreement).

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Muss ich ein Urlaubssemester beantragen?


Nein. Allerdings kann es für Sie sinnvoll sein dies zu tun, wenn Sie Ihre Fachsemesteranzahl nicht erhöhen möchten. Weitere Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Ich möchte mein Auslandssemester absagen. Wen muss ich informieren?


Bitte informieren Sie umgehend das Referat für Internationales des Fachbereichs 03, Ihre Partneruniversität und das International Office der Goethe-Universität.

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Welche meiner Unterlagen müssen dem Referat für Internationales vor meiner Abreise vorliegen?


Bis vor Beginn der Mobilität muss zwingend Ihr Sprachnachweis in digitaler Form beim Referat für Internationales eingereicht werden. Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor der Mobilität in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online hochgeladen werden.

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Was passiert, wenn sich die Semesterzeiten meiner Partnerhochschule und die der Goethe-Universität überschneiden?


Insbesondere im Sommersemester kommt es zu Überschneidungen der Semesterzeiten von Goethe-Universität und Partnerhochschule. Die Verantwortung liegt hier bei den Studierenden. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Dozent*innen und finden Sie mit diesen Lösungen für etwaige Prüfungsleistungen.

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Ich benötige einen Nachweis über mein Auslandsstudium. Wo erhalte ich diesen?


Ab ca. Mitte April kann der Nachweis in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto heruntergeladen werden. Falls Sie vorher einen Nachweis benötigen, kann Ihnen das Referat für Internationales der FB03 diesen ausstellen.

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Bin ich im Ausland über die Goethe-Universität versichert und gilt meine Krankenversicherung auch im Gastland?


Mit einer ERASMUS-Mobilität ist kein Versicherungsschutz verbunden. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte klären Sie mit Ihren Versicherungen Ihren Auslandsschutz ab und schließen sie ggf. eine Auslandszusatzversicherung ab. Wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte besitzen, gilt Ihr Versicherungsschutz auch im EU-Ausland. Dennoch empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da Leistungen von den Krankenversicherungen zum Teil nicht getragen oder nicht im Voraus getragen werden. Wenn Sie Ihre Mobilität außerhalb der EU absolvieren werden, müssen Sie in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office unter Versicherungsschutz im Ausland und Auslandskrankenversicherung.

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Brauche ich ein Visum? 


EU-Staatsbürger*innen benötigen für Aufenthalte im EU-Ausland keine Visa. Außerhalb der EU benötigen Sie in der Regel jedoch für längere Aufenthalte ein Visum. Staatsbürger*innen außer-europäischer Länder benötigen auch für Mobilitäten in EU-Ländern Visa. Ausgenommen von dieser Regelung sind Studierende aus nicht EU-Staaten, die eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Diese Regelung wird allerdings nicht von Dänemark, Irland und Großbritannien umgesetzt. Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig bei den zuständigen Konsulaten, ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie dieses erhalten. Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des International Office.

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Ich wurde aufgefordert den OLS Sprachkurs zu absolvieren. Ist dies verpflichtend?


Ja. Diesen müssen Sie vor und nach Ihrer Mobilität – unabhängig von den Sprachanforderungen Ihrer Partneruniversität – absolvieren. Das Ergebnis hat keine Auswirkungen auf Ihre Bewerbung. Zur Vorbereitung wird online ein OLS Sprachkurs angeboten, dieser ist jedoch nicht verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Muss ich ein Learning Agreement abgeben?


Ja. Sie müssen dieses spätestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Mobilität in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online hochladen. Weitere Informationen zu dem Learning Agreement finden Sie in unseren FAQs über das Learning Agreement.

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Während des Aufenthalts

Gibt es Erasmus-Sprachkurse, die ich an meiner Partneruniversität belegen kann?


Ja. Häufig bieten die Partneruniversitäten spezielle Sprachkurse für Erasmus-Studierende an. Wenn für diese ECTS vergeben werden, können Sie diese auch in Ihrem Learning Agreement eintragen. Informationen zu den Sprachkursen bekommen Sie in der Kontaktmail der Partneruniversitäten oder online auf deren Websites.

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Ich möchte meinen Aufenthalt vorzeitig abbrechen. Wie gehe ich vor?


Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Koordination vor Ort. Falls Sie sich final für einen Abbruch entscheiden, informieren Sie umgehend das International Office und das Referat für Internationales des Fachbereichs 03. Bei vorzeitigem Abbruch und einer Aufenthaltsdauer von unter drei Monaten muss der gesamte bis dahin erhaltene Mobilitätszuschuss zurückgezahlt werden, da die Mindestdauer von drei Monaten nicht unterschritten werden darf. Bei einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten muss nur der Anteil für die nicht angetretenen Monate zurückgezahlt werden. Insgesamt werden 4,8 Monate gefördert.

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Ich möchte meinen ERASMUS-Aufenthalt verlängern. Wie gehe ich vor?


Fragen Sie zunächst bei Ihrer Partneruniversität die Verlängerung an. Sobald das Einverständnis der Partneruniversität vorliegt, legen Sie diese dem Referat für Internationales des Fachbereichs 03 vor. Dieses muss dann der Verlängerung Ihrer Mobilität zustimmen. Danach können Sie die Verlängerung formlos in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto beantragen. Bitte tun Sie dies frühzeitig, um sicherzugehen, dass die Verlängerung finanziell gefördert werden kann. Wenn Sie vom Sommer- in das Wintersemester verlängern möchten, müssen Sie zudem erneut am ERASMUS-Bewerbungsverfahren teilnehmen, da es sich um ein neues akademisches Jahr handelt. Weitere wichtige Informationen zur Verlängerung finden Sie auf den Webseiten des International Office.

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Muss ich mir im Ausland selbst eine Wohnung suchen?


Ja. In den meisten Fällen werden Sie aber bei der Wohnungssuche mit Informationen und Hilfestellungen von Ihrer Partneruniversität unterstützt. Häufig finden Sie auch in den Erfahrungsberichten Ihrer Kommilliton*innen hilfreiche Informationen. Beachten Sie außerdem, dass für Wohnheimplätze Fristen eingehalten werden müssen, über welche Sie sich rechtzeitig informieren sollten.

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Wer sind meine Ansprechpartner*innen, falls es zu Problemen kommt?


Bei Problemen an Ihrer Partneruniversität wenden Sie sich vorrangig an die ERASMUS-Koordination vor Ort. Wenn sie Fragen bezüglich der Learning Agreements haben, kontaktieren Sie das Referat für Internationales des Fachbereichs 03. Bei finanziellen Angelegenheiten und Problemen mit Mobility Online ist das International Office Ihr Ansprechpartner.

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Kann ich vor/nach meinem Auslandsstudium ein Praktikum im Gastland absolvieren?


Ja. Bitte beachten Sie aber, dass der Förderzeitraum pro Studienzeitpunkt (Bachelor, Master, Promotion) 12 Monate nicht überschreiten darf. Sie müssen sich spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums auf eine ERASMUS-Förderung bewerben. Außerdem muss das Praktikum in Vollzeit durchgeführt werden und mindestens 60 Tage lang sein. Weitere Informationen zu Auslandpraktika finden Sie auf unserer Website.

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Muss ich zu diesem Zeitpunkt ein Learning Agreement abgeben?


Zu Beginn Ihrer Mobilität können Sie den zweiten Teil des Learning Agreements Changes to the Original Learning Agreement in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto abgeben, wenn Sie Änderungen an Ihrem ersten Learning Agreement vornehmen möchten. Dies müssen Sie spätestens fünf Wochen nach Antritt ihres Auslandssemesters tun. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs unter Learning Agreement.

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Nach dem Aufenthalt

Welche Dokumente muss ich nach Beendigung meines Aufenthaltes einreichen?


Beim International Office müssen Sie entweder den dritten Teil Ihres Learning Agreements oder Ihr Transcript of Records und Ihr Record of Results über Mobility Online hochladen. Wenn Sie den dritten Teil des Learning Agreements hochladen möchten, benötigen Sie eine Unterschrift des Referats für Internationales des Fachbereichs 03. Dafür legen Sie diesem das Learning Agreement sowie eine Bestätigung der Anerkennung des Prüfungsamts des Fachbereichs 03 vor. Ihren Erfahrungsbericht reichen Sie bei Mobility Online und beim Referat für Internationales des Fachbereichs 03 ein.

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Kann ich mir Studienleistungen nach meinem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen?


Ja. Bitte beachten Sie hierzu unsere FAQs zur Anerkennung von Studienleistungen.

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Muss ich einen Erfahrungsbericht schreiben?


Ja. Den Erfahrungsbericht geben Sie beim Referat für Internationales des Fachbereichs 03 ab und laden diesen zudem in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto hoch. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

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Ich wurde aufgefordert einen OLS-Sprachtest zu absolvieren. Ist dieser verpflichtend?


Ja. Diesen müssen Sie vor und nach Ihrer Mobilität – unabhängig von den Sprachanforderungen Ihrer Partneruniversität – absolvieren. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

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