FAQ zum Aufenthalt

Vor dem Aufenthalt:

Das Referat für Internationales nominiert Studierende an Ihren Partneruniversitäten über einen Zeitraum von zwei Monaten. Nach der Nominierung dauert es meistens zwei bis drei Wochen, bis die Partneruniversität sich bei Ihnen per Mail mit Informationen über die Registrierung meldet.

  • Outgoings des Wintersemesters erhalten die Rückmeldung der Partneruniversität zwischen Mitte April und Ende Juni. Falls Sie Anfang Juni noch nichts von Ihrer Partneruniversität gehört haben, melden Sie sich bitte bei uns unter international@soz.uni-frankfurt.de.
  • Outgoings des Sommersemesters werden spätestens im November eine Rückmeldung der Partneruniversität bekommen. Wenn Sie bis Anfang November noch keine Mail Ihrer Partneruniversität erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns unter international@soz.uni-frankfurt.de.
Ja. Sie werden über etwaige Fristen durch Ihre Partneruniversität per E-Mail informiert. Außerdem erhalten Sie in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online Informationen über die fristgerechte Einreichung von Dokumenten (z.B. Ihr Learning Agreement).
Nein. Allerdings kann es für Sie sinnvoll sein dies zu tun, wenn Sie Ihre Fachsemesteranzahl nicht erhöhen möchten. Weitere Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Global Office.
Bis vor Beginn der Mobilität muss zwingend Ihr Sprachnachweis in digitaler Form beim Referat für Internationales eingereicht werden. Das Learning Agreement muss spätestens zwei Wochen vor der Mobilität in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online hochgeladen werden.
Insbesondere im Sommersemester kommt es zu Überschneidungen der Semesterzeiten von Goethe-Universität und Partnerhochschule. Die Verantwortung liegt hier bei den Studierenden. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Dozent*innen und finden Sie mit diesen Lösungen für etwaige Prüfungsleistungen.
Ab ca. Mitte April kann der Nachweis in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto heruntergeladen werden. Falls Sie vorher einen Nachweis benötigen, kann Ihnen das Referat für Internationales der FB03 diesen ausstellen.
Mit einer Erasmus+-Mobilität ist kein Versicherungsschutz verbunden. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Bitte klären Sie mit Ihren Versicherungen Ihren Auslandsschutz ab und schließen sie ggf. eine Auslandszusatzversicherung ab. Wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte besitzen, gilt Ihr Versicherungsschutz auch im EU-Ausland. Dennoch empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da Leistungen von den Krankenversicherungen zum Teil nicht getragen oder nicht im Voraus getragen werden. Wenn Sie Ihre Mobilität außerhalb der EU absolvieren werden, müssen Sie in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office unter Versicherungsschutz im Ausland und Auslandskrankenversicherung.
EU-Staatsbürger*innen benötigen für Aufenthalte im EU-Ausland keine Visa. Außerhalb der EU benötigen Sie in der Regel jedoch für längere Aufenthalte ein Visum. Staatsbürger*innen außer-europäischer Länder benötigen auch für Mobilitäten in EU-Ländern Visa. Ausgenommen von dieser Regelung sind Studierende aus nicht EU-Staaten, die eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Diese Regelung wird allerdings nicht von Dänemark, Irland und Großbritannien umgesetzt. Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig bei den zuständigen Konsulaten, ob Sie ein Visum benötigen und wie Sie dieses erhalten. Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des Global Office.

Nein, und das Ergebnis hat keine Auswirkung auf Ihre Bewerbung. Zur Vorbereitung wird zudem online ein OLS-Sprachkurs angeboten, auch diese ist nicht verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen, daran teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office.

Ja. Sie müssen dieses spätestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Mobilität in Ihrem Teilnehmer*innenkonto bei Mobility Online hochladen. Weitere Informationen zu dem Learning Agreement finden Sie in unseren FAQs über das Learning Agreement.

Während des Aufenthalts:

Ja. Häufig bieten die Partneruniversitäten spezielle Sprachkurse für Erasmus+-Studierende an. Wenn für diese ECTS vergeben werden, können Sie diese auch in Ihrem Learning Agreement eintragen. Informationen zu den Sprachkursen bekommen Sie in der Kontaktmail der Partneruniversitäten oder online auf deren Websites.
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der Koordination vor Ort. Falls Sie sich final für einen Abbruch entscheiden, informieren Sie umgehend das Global Office und das Referat für Internationales des Fachbereichs 03. Bei vorzeitigem Abbruch und einer Aufenthaltsdauer von unter zwei Monaten muss der gesamte bis dahin erhaltene Mobilitätszuschuss zurückgezahlt werden, da die Mindestdauer von zwei Monaten gemäß der Erasmus+-Regularien nicht unterschritten werden darf. Bei einer Aufenthaltsdauer von über zwei Monaten muss nur der Anteil für die nicht angetretenen Monate zurückgezahlt werden. Insgesamt werden pro Semester 4 Monate gefördert.
Fragen Sie zunächst bei Ihrer Partneruniversität die Verlängerung an. Sobald das Einverständnis der Partneruniversität vorliegt, legen Sie diese dem Referat für Internationales des Fachbereichs 03 vor. Dieses muss dann der Verlängerung Ihrer Mobilität zustimmen. Danach können Sie die Verlängerung formlos in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto beantragen. Bitte tun Sie dies frühzeitig, um sicherzugehen, dass die Verlängerung finanziell gefördert werden kann. Wenn Sie vom Sommer- in das Wintersemester verlängern möchten, müssen Sie zudem erneut am Erasmus+-Bewerbungsverfahren teilnehmen, da es sich um ein neues akademisches Jahr handelt. Weitere wichtige Informationen zur Verlängerung finden Sie auf den Webseiten des Global Office.
Ja. In den meisten Fällen werden Sie aber bei der Wohnungssuche mit Informationen und Hilfestellungen von Ihrer Partneruniversität unterstützt. Häufig finden Sie auch in den Erfahrungsberichten Ihrer Kommilliton*innen hilfreiche Informationen. Beachten Sie außerdem, dass für Wohnheimplätze Fristen eingehalten werden müssen, über welche Sie sich rechtzeitig informieren sollten.
Bei Problemen an Ihrer Partneruniversität wenden Sie sich vorrangig an die Erasmus+-Koordination vor Ort. Wenn sie Fragen bezüglich der Learning Agreements haben, kontaktieren Sie das Referat für Internationales des Fachbereichs 03. Bei finanziellen Angelegenheiten und Problemen mit Mobility Online ist das Global Office Ihr Ansprechpartner.
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass der Förderzeitraum pro Studienzeitpunkt (Bachelor, Master, Promotion) 12 Monate nicht überschreiten darf. Sie müssen sich spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums auf eine Erasmus+-Förderung bewerben. Außerdem muss das Praktikum in Vollzeit durchgeführt werden und mindestens 60 Tage lang sein. Weitere Informationen zu Auslandpraktika finden Sie auf unserer Website.
Zu Beginn Ihrer Mobilität können Sie den zweiten Teil des Learning Agreements Changes to the Original Learning Agreement in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto abgeben, wenn Sie Änderungen an Ihrem ersten Learning Agreement vornehmen möchten. Dies müssen Sie spätestens fünf Wochen nach Antritt ihres Auslandssemesters tun. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs unter Learning Agreement.

Nach dem Aufenthalt:

Beim Global Office müssen Sie entweder den dritten Teil Ihres Learning Agreements oder Ihr Transcript of Records und Ihr Record of Results über Mobility Online hochladen. Wenn Sie den dritten Teil des Learning Agreements hochladen möchten, benötigen Sie eine Unterschrift des Referats für Internationales des Fachbereichs 03. Dafür legen Sie diesem das Learning Agreement sowie eine Bestätigung der Anerkennung des Prüfungsamts des Fachbereichs 03 vor. Ihren Erfahrungsbericht reichen Sie bei Mobility Online und beim Referat für Internationales des Fachbereichs 03 ein.
Ja. Den Erfahrungsbericht geben Sie beim Referat für Internationales des Fachbereichs 03 ab und laden diesen zudem in Ihrem Mobility Online Teilnehmer*innenkonto hoch. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office.

Der Erfahrungsbericht soll neben der Beschreibung der Stadt, der Universität und des Studienangebotes vor allem Ihre eigenen Erfahrungen über das Leben und Studieren am Zielort enthalten. Folgende Themen können dabei für künftige Erasmus+-Studierende interessant sein: Vorbereitung und Formalitäten, Gepäcktipps, erste Wochen vor Ort und mögliche Behördengänge, Wohnsituation und –tipps, Studium an der Gasthochschule und spezielle Möglichkeiten für Erasmus+-Studierende, z.B. bei der Kursbelegung, studentische Vergünstigungen, Alltag und Freizeit (Sehenswürdigkeiten, Restaurants, Kneipen, Kinos, Studierendenleben), Reisekosten und –empfehlungen, Anerkennung der Studienleistungen, finanzielle Aufwendungen, hilfreiche Webseiten, sowie ein persönliches Fazit.

Wir ermutigen Sie außerdem Ihre persönlichen Erfahrungen und Learnings im Bereich Nachhaltigkeit mit in den Erfahrungsbericht aufzunehmen. Dabei können Sie z.B. folgende Fragen beantworten:

  • Wie sind Sie an Ihren Erasmus+-Standort gekommen, wenn Sie nicht geflogen sind? Mit welchen Kosten muss man rechnen?
  • Was für einfach umzusetzende Tipps haben Sie in Bezug auf Mobilität, Wohnen, Konsum und Engagement am Zielort? Gibt es zum Beispiel spezielle Ticket für den Nahverkehr, empfehlenswerte Second-Hand Shops, Unverpackt-Läden oder Online-Plattformen?
  • Was für Möglichkeiten wurden Ihnen von Seiten der Uni geboten? Gab es zum Beispiel Kurse an der Uni mit Nachhaltigkeitsbezug? Haben Sie von Initiativen an der Universität erfahren, die sich für Nachhaltigkeit einsetzten?
  • Wie einfach oder schwer fiel es Ihnen Nachhaltigkeit in Ihr Erasmus+ (in der Stadt, an der Uni) zu integrieren?
  • Falls Sie die Green Erasmus+-Förderung genutzt haben: Wie lief die Beantragung und Abrechnung der Förderung über 50€ ab?

Nein, und das Ergebnis hat keine Auswirkung auf Ihre Bewerbung. Zur Vorbereitung wird zudem online ein OLS-Sprachkurs angeboten, auch diese ist nicht verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen, daran teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office.

Kontakt

Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin

Dr. Anke Reinhold

Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134

Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de

In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main