FAQ zur Bewerbung

Die Ausschreibung der Erasmus+-Plätze erfolgt jährlich im November. Bewerbungsfrist ist der 1. Februar eines Jahres und gilt für das gesamte akademische Jahr, also Wintersemester des aktuellen Jahres und Sommersemester des Folgejahres. Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist das irrelevant, da die Bewerbung papierlos durch Upload der kompletten Bewerbung auf Mobility-Online erfolgt.

Bei der Bewerbung am Fachbereich 03 sind zwei Besonderheiten zu beachten:

  • Sie müssen zwei Motivationsschreiben einreichen: eines auf Deutsch und eines in der Landessprache der jeweiligen Partneruniversität oder auf Englisch. Diese beiden Motivationsschreiben können – müssen aber nicht – inhaltlich identisch sein. Sofern Sie drei deutschsprachige Universitäten ausgewählt haben, ist ein Motivationsschreiben auf Deutsch ausreichend.
  • Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Sprachnachweis vorweisen können, dürfen Sie diesen durch eine unterschriebene Erklärung ersetzen, in der Sie versichern, den Sprachnachweis vor Beginn Ihrer Mobilität nachzureichen. Dieser unterschriebenen Erklärung ist ein Beleg beizufügen, aus dem deutlich wird, wie Sie Ihre Sprachkenntnisse bis zum Beginn der Mobilität nachweisen werden. Dieser Beleg kann beispielsweise durch eine Terminbestätigung für eine Sprachprüfung oder den Nachweis über einen bis zum Beginn der Mobilität abgeschlossenen Sprachkurs auf dem geforderten Niveau erbracht werden.
Informieren Sie sich zuerst über unser Angebot an Partneruniversitäten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschuniversität mit Ihrem Studiengang und Studienzeitpunkt (Bachelor/Master/Promotion) vereinbar ist und informieren Sie sich über inhaltliche Schwerpunkte, die zu Ihrem Studium passen sollten, sowie Sprachvorrausetzungen. Machen Sie sich außerdem Ihre Motive für Ihren Auslandsaufenthalt bewusst. Wenn Sie z.B. am Ende Ihres Studiums Ihren Auslandsaufenthalt zur Berufsorientierung nutzen wollen, sollten Sie dies in die Auswahl Ihrer Wunschuniversitäten mit einbeziehen. In den Erfahrungsberichten früherer Erasmus+-Studierender finden Sie zudem zahlreiche persönliche Eindrücke Ihrer Kommiliton*innen, die bei der Auswahl der für Sie passenden Partneruniversität hilfreich sind. 
Allgemeingültig lässt sich dies nicht sagen, da der Zeitpunkt von Ihren persönlichen Motiven für das Auslandssemester abhängt. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen jedoch diesen nicht in Ihrem ersten Fachsemester zu absolvieren. Wenn Sie einen Bachelor studieren, können Sie zudem erst nach Beendigung Ihres ersten Studienjahres eine Erasmus+-Mobilität antreten. Ideale Zeitpunkte sind im Bachelor die Semester drei bis fünf, sowie im Master Semester drei. Sie können Ihr Auslandssemester aber auch nutzen, um Ihre Bachelor- oder Masterarbeit vorzubereiten und am Ende Ihres Studiums ins Ausland gehen.
Um eine Erasmus+-Mobilität zu absolvieren, müssen Sie während der Bewerbung und der Mobilität regulär an der Goethe-Universität eingeschrieben sein. Eine Ausnahme bildet ein Praktikum, dieses können Sie sich auch noch nach Abschluss Ihres Studiums fördern lassen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Global Office.
Ihre vollständige Bewerbung reichen Sie über Ihr Mobility Online Teilnehmer*innenkonto beim Global Office ein. Nach Ende der Bewerbungsfrist leitet das Global Office die Bewerbungen an das Referat für Internationales des Fachbereichs 03 weiter.
Welche Sprachkenntnisse Sie benötigen, ist abhängig von den Anforderungen Ihrer Partneruniversität. Die Liste der Sprachanforderungen finden Sie hier. Auch wenn Ihre Partneruniversität keine Kenntnisse der Landessprache fordert, empfehlen wir Ihnen zumindest Grundkenntnisse zu erwerben. Diese erleichtern Ihnen im Gastland die Kommunikation mit ihren Kommiliton*innen, die Wohnungssuche sowie interkulturelle Begegnungen. So werden Sie sich schneller zurechtfinden.
Gute Noten sind von Vorteil im Bewerbungsverfahren, allerdings nicht der einzige ausschlaggebende Punkt. Die Kriterien für die Bewertung Ihrer Unterlagen im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website unter Bewerbungsvoraussetzungen und -kriterien.
Ja. Sie können bei einem Auslandssemester mit Kind im Rahmen des ERASMUS-Programms zusätzliche Fördergelder beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das Global Office. Erste Informationen und weiterführende Links finden Sie auf den Seiten des Global Office, sowie unter www.auslandsstudium-mit-kind.de und www.studieren-mit-kind.org/auslandsstudium-mit-kind.
Ja, wiederholte Bewerbungen und Teilnahmen sind möglich. In jeder Studienphase (Bachelor, Master und Promotion) können jeweils mindestens 3 und maximal 12 Monate Mobilität gefördert werden, insgesamt also bis zu 36 Monate. Lehramtsstudierende (Staatsexamenskandidat*innen) können während Ihres Studiums bis zu 24 Monate gefördert werden. Darin zeitlich enthalten ist eine mögliche Praktikumsförderung durch ERASMUS.
Ja. Mit den Partneruniversitäten werden Verträge für bestimmte Bewerber*innenkreise (Bachelor/Master/Promotion) abgeschlossen. Sie können sich nur auf Plätze bewerben, welche für ihren Studienzeitpunkt vorgesehen sind. Die Bewerber*innenkreise sind in der Liste der Partneruniversitätenangegeben. Außerdem gelten andere Auswahlkriterien für die jeweiligen Studienzeitpunkte. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf unserer Website unter Bewerbungsvoraussetzungen und -kriterien.

Ja. Es werden auch fachfremde Bewerbungen berücksichtigt, allerdings nur nachrangig. Außerdem muss mit der Wunschuniversität geklärt werden, ob die Bewerber*in das Studienfach dort studieren darf. Nach Einreichung Ihrer Bewerbung wird das Referat für Internationales hierzu mit Ihnen in Kontakt treten.

Ja. Sie können Ihre Bewerbung entweder über ihr Haupt- oder Nebenfach einreichen. Wenn sie z.B. Politikwissenschaften und Soziologie studieren sind Sie bei der Vergabe der Plätze bevorteilt, da Sie für die Plätze beider Studiengänge in Frage kommen.
Ja. Wenn Sie an der Goethe-Universität immatrikuliert sind, können Sie auch ohne EU-Staatsbürgerschaft eine Erasmus+-Mobilität absolvieren. Es ist wichtig, dass Sie bei den zuständigen Stellen die Einreisebestimmungen beachten. Dies gilt besonders für Nicht-EU-Staaten, die am Erasmus+-Programm teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office.
Für Gastländer, die keine EU-Staaten sind, benötigen Sie ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung (z.B. die Türkei). Informieren Sie sich hierüber frühzeitig bei den zuständigen Ämtern.
Ja. Sie können in Ihrer Bewerbung bis zu drei Wunschuniversitäten angeben und diese priorisieren. Sie sollten dies sogar tun, da dann die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass Sie einen Austauschplatz erhalten.
Ja. Kontaktieren Sie für eine fachfremde Bewerbung die Koordination des zuständigen Fachbereichs.
Ja. Sie können sich als sogenannter Freemover an Ihrer Wunschuniversität bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
Bei technischen Problemen mit Mobility Online wenden Sie sich bitte an das Global Office.
In der Regel werden Sie per Mail zwischen Anfang und Mitte April vom Referat für Internationales des Fachbereichs 03 informiert.
Die Auswahlkriterien finden Sie auf unserer Website unter Auswahl und Annahme.
Hierzu finden Sie auf unserer Website unter Motivationsschreiben einen Leitfaden.
  • Das Referat für Internationales des Fachbereichs 03 berät Sie zu Ihren Erasmus+-Auslandsaufenthalten, unterschreibt das Learning-Agreement und andere Dokumente und ist für die Verlängerung bzw. Stornierung der Auslandsaufenthalte zuständig. Dort geben Sie außerdem Ihren Erfahrungsbericht ab.
  • Das Global Office der Goethe-Universität ist für die Finanzierung Ihrer Erasmus+-Mobilität (Erasmus+-Förderung, Auslands-BAföG, Erasmus+ mit Kind) zuständig. Es muss auch über Verlängerungen bzw. Stornierungen benachrichtigt werden. Außerdem reichen Sie Ihren Erfahrungsbericht über Mobility Online auch beim Global Office ein.
  • Das Erasmus+-Team der Partneruniversität bestätigt Ihren Studienplatz. Von diesem erhalten Sie Informationen über das Kursangebot an Ihrer Partneruniversität und ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche. Außerdem muss dieses auch ihr Learning Agreement unterzeichnen.
  • Beim Prüfungsamt des Fachbereichs 03 stellen Sie ihren Vorabantrag auf Anerkennung der im Ausland zu erwerbenden Leistungen oder nach ihrem Auslandsaufenthalt einen Antrag auf Anerkennung der erbrachten Leistungen.
Wir beraten Sie gerne persönlich. Informationen zu unseren Sprechzeiten finden sie in der rechten Spalte unter Kontakt.


Erfahrungsberichte Ihrer Komiliton*innen finden Sie auf den Seiten des Global Office. Bei Interesse können Sie sich für aktuellere Erfahrungsberichte gerne an das Referat für Internationales des Fachbereichs 03 wenden.

Für das Übersetzen von Dokumenten sind die Studierenden selbst verantwortlich. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des Global Office.

Nein, in der Regel nicht. Studierende, die ihre Bewerbung jedoch fristgerecht im ersten Bewerbungsverfahren eingereicht haben und keinen Austauschplatz zugeteilt bekommen haben, können das Referat für Internationales via international@soz.uni-frankfurt.de kontaktieren und sich nach möglichen Restplätzen erkundigen.

Kontakt

Referentin für Internationales und Erasmus+–Koordinatorin

Dr. Anke Reinhold

Telefon: +49 (0)69 798-36571
E-Mail: international@soz.uni-frankfurt.de
PEG Raum 2G. 134

Offene Sprechstunde: dienstags und donnerstags 11-13 Uhr sowie bei Bedarf per Telefon oder Video nach individueller Absprache mit einer E-Mail an international@soz.uni-frankfurt.de

In der vorlesungsfreien Zeit findet die Sprechstunde dienstags von 11-13 Uhr statt.

Goethe-Universität
Fachbereich 03
PEG-Gebäude
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
60323 Frankfurt am Main